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mcshirt

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Hallo, Whiley.

Ja das macht wirklich Sinn was Du geschrieben hast.


Ich habe zwischenzeitig im Kontaktformular auch nur noch die Information zur Datenverarbeitung,
bei der Kontoeröffnung (freiwillig) die Checkbox mit Datenschutz und AGB
sowie am Schluss des Checkout die Checkboxen für AGB, Datenschutz und Widerrufsrecht.

Ich denke das ist das, was auch gefordert wird.

 

Quote

Die Frage ist allerdings was passiert, wenn ein Kunde ein zweites Mal (nicht als Gast) bestellt? In diesem Fall werden ja Kundendaten zusammengeführt, das könnte dann nach DSGVO einer Einwilligung bedürfen und diese Einwilligung müßte auch nachweisbar sein.

Du meinst bestimmt beim Tracking als Gast, dort hast Du ja die Möglichkeit Dein Gastaccount als Kundenkonto umzuwandeln ?
Anderenfalls erkennt der Shop dich als Neukunde und Deine bisherigen Aktivitäten als Gast stehen außen vor.

 

Quote

Geht man davon aus, daß timestamp und ip-Speicherung als Nachweis ausreichend sind, ist die Umsetzung ja rel. einfach, die Checkbox kommt an das Ende des Registrierungsformulars als Pflichtfeld, Registrierungszeit wird eh schon sekundengenau mitprotokolliert (ps_customer)   man muß dann nur noch die customer-ip abspeichern analog zu der Funktion für die Newsletter-Anmeldung, das Feld ist in der Datenbank ja auch schon vorhanden.....

Einwilligungstext.... der muss mit. Denn wenn der sich mal ändert, hat der Kunde eine Einwilligung für das damalige Prozedere gegeben und nicht für alles andere was danach neu kommt. Man nimmt ihm praktisch das Recht zu entscheiden, ob das neue nun in seinem Sinne ist... teuer,teuer.
Alternativ müsste er dann unterrichtet werden, das sich die Informationen zum Datenschutz geändert haben und eine erneute Einwilligung bedarf, ähnlich bei den AGB. Bei Ablehnung müsste der Account zumindest gesperrt werden.

Das wäre dann insgesamt ein Grundfeature was in den Shop einfließen müsste. Nicht zuletzt muss das ganze auch über die  GDPR Schnittstelle jederzeit abrufbar sein.

 

Grüße

 

mcshirt

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Hallo, Whiley.

Ja das macht wirklich Sinn was Du geschrieben hast.


Ich habe zwischenzeitig im Kontaktformular auch nur noch die Information zur Datenverarbeitung,
bei der Kontoeröffnung (freiwillig) die Checkbox mit Datenschutz und AGB
sowie am Schluss des Checkout die Checkboxen für AGB, Datenschutz und Widerrufsrecht.

Ich denke das ist das, was auch gefordert wird.

 

Quote

Die Frage ist allerdings was passiert, wenn ein Kunde ein zweites Mal (nicht als Gast) bestellt? In diesem Fall werden ja Kundendaten zusammengeführt, das könnte dann nach DSGVO einer Einwilligung bedürfen und diese Einwilligung müßte auch nachweisbar sein.

Du meinst bestimmt beim Tracking als Gast, dort hast Du ja die Möglichkeit Dein Gastaccount als Kundenkonto umzuwandeln ?
Anderenfalls erkennt der Shop dich als Neukunde und Deine bisherigen Aktivitäten als Gast stehen außen vor.

 

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Geht man davon aus, daß timestamp und ip-Speicherung als Nachweis ausreichend sind, ist die Umsetzung ja rel. einfach, die Checkbox kommt an das Ende des Registrierungsformulars als Pflichtfeld, Registrierungszeit wird eh schon sekundengenau mitprotokolliert (ps_customer)   man muß dann nur noch die customer-ip abspeichern analog zu der Funktion für die Newsletter-Anmeldung, das Feld ist in der Datenbank ja auch schon vorhanden.....

Einwilligungstext.... der muss mit. Denn wenn der sich mal ändert, hat der Kunde eine Einwilligung für das damalige Prozedere gegeben und nicht für alles andere was danach neu kommt. Man nimmt ihm praktisch das Recht zu entscheiden, ob das neue nun in seinem Sinne ist... teuer,teuer.
Alternativ müsste er dann unterrichtet werden, das sich die Informationen zum Datenschutz geändert wurden und eine erneute Einwilligung bedarf, ähnlich bei den AGB. Bei Ablehnung müsste der Account zumindest gesperrt werden.

Das wäre dann insgesamt ein Grundfeature was in den Shop einfließen müsste. Nicht zuletzt muss das ganze auch über die  GDPR Schnittstelle jederzeit abrufbar sein.

 

Grüße

 

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Hallo, Whiley.

Ja das macht wirklich Sinn was Du geschrieben hast.


Ich habe zwischenzeitig im Kontaktformular auch nur noch die Information zur Datenverarbeitung,
bei der Kontoeröffnung (freiwillig) die Checkbox mit Datenschutz und AGB
sowie am Schluss des Checkout die Checkboxen für AGB, Datenschutz und Widerrufsrecht.

Ich denke das ist das, was auch gefordert wird.

 

Quote

Die Frage ist allerdings was passiert, wenn ein Kunde ein zweites Mal (nicht als Gast) bestellt? In diesem Fall werden ja Kundendaten zusammengeführt, das könnte dann nach DSGVO einer Einwilligung bedürfen und diese Einwilligung müßte auch nachweisbar sein.

Du meinst bestimmt beim Tracking als Gast, dort hast Du ja die Möglichkeit Dein Gastaccount als Kundenkonto umzuwandeln ?
Anderenfalls erkennt der Shop dich als Neukunde und Deine bisherigen Aktivitäten als Gast stehen außen vor.

 

Quote

Geht man davon aus, daß timestamp und ip-Speicherung als Nachweis ausreichend sind, ist die Umsetzung ja rel. einfach, die Checkbox kommt an das Ende des Registrierungsformulars als Pflichtfeld, Registrierungszeit wird eh schon sekundengenau mitprotokolliert (ps_customer)   man muß dann nur noch die customer-ip abspeichern analog zu der Funktion für die Newsletter-Anmeldung, das Feld ist in der Datenbank ja auch schon vorhanden.....

Einwilligungstext.... der muss mit. Denn wenn der sich mal ändert, hat der Kunde eine Einwilligung für das damalige Prozedere gegeben und nicht für alles andere was danach neu kommt. Man nimmt ihm praktisch das Recht zu entscheiden, ob das neue nun in seinem Sinne ist... teuer,teuer.

Das wäre dann insgesamt ein Grundfeature was in den Shop einfließen müsste. Nicht zuletzt muss das ganze auch über die  GDPR Schnittstelle jederzeit abrufbar sein.

 

Grüße

 

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