sandy30j Posted March 16, 2019 Share Posted March 16, 2019 Schläft eigentlich irgendein Nutzer von Prestashop ruhig? Keine Möglichkeiten bei Variationen etc die Lieferzeiten an zu passen. Wesentliche Merkmale und wirklich dringend, Lieferzeiten im Checkout und Warenkorb werden nicht angezeigt. Über die Unmöglichkeiten bzgl. DSGVO bedarf es keiner Erläuterung nehme ich an?!?! Wieso fällt es einem europäischen Hersteller so schwer das zu integrieren und um zu setzen? Wieso schaffen das nur Gambio, halbwegs Magento, Shopware und der Knaller Woocommerce??!?? Dieses "lustige" Modul nennt sich "europäische Rechtssicherheit" und versagt bei wesentlichen Dingen? Und ja die Lieferzeiten müssen im Checkout angegeben werden, wer das allen Ernstes noch diskutiert und als nicht notwendig erachtet sollte eine freiwillige Übernahme der Abmahnkosten abgeben. Nach meinen Erfahrungen ist ein rechts sicherer Betrieb in D überhaupt nicht umsetzbar,weder mit Prestashop 1.6 noch mit 1.7, sehr schade. Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted March 16, 2019 Share Posted March 16, 2019 Ja, diejenigen, die sich mit der Rechtslage wirklich auskennen, schlafen durchaus gut. 😊 vor 2 Stunden schrieb sandy30j: Und ja die Lieferzeiten müssen im Checkout angegeben werden Vielleicht solltest Du uns einfach zunächst einmal mitteilen, auf welche Rechtsgrundlage sich Deine Annahme stützt, dass die Angabe einer Lieferzeit direkt beim Artikel nicht ausreichend ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sandy30j Posted March 16, 2019 Author Share Posted March 16, 2019 so schwer ist das nicht, und es hapert ja bereits mit den wesentlichen Merkmalen. Und Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB dürfte auch für die sich wirklich auskennen durchaus bekannt sein. Streiten mag man sich sicherlich über die Lieferzeitangabe in der Bestellbestätigung jedoch überhaupt gar nicht mehr im Checkout/Warenkorb, denn: Quote .....dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen: aha, und durch die Ansicht irgendwo im Shop siehst du eine ausreichende Darstellung VOR DER ERKLÄRUNG, die man in der Regel mit "zahlungspflichtig bestellen etc." als Kunde erklärt und nicht durch Ansicht auf einer Produktseite und durch hinzufügen zum Warenkorb. Quote gegebenenfalls die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet hat, die Waren zu liefern oder die Dienstleistungen zu erbringen, Mehr "Rechtsgrundlage" bedarf es wahrlich nicht oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted March 16, 2019 Share Posted March 16, 2019 Wieder jemand, der sich bei einem der vielen Internetanwälte "kundig" gemacht hat? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted March 16, 2019 Share Posted March 16, 2019 vor einer Stunde schrieb sandy30j: .....dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen: Deine Rechtsauffassungen mögen ja für dich selbst sehr wichtig sein, für die Allgemeinheit allerdings dürfte es wichtiger sein was die Gerichte zu diesem Thema sagen. Sicherlich hast du mal einen Link zu einem Urteil, das deine These bestätigt? Ansonsten frag einfach einen Rechtsawalt*in nach dem Unterschied in der "Juristensprache" bei den Begriffen - vor der Erklärung und - unmittelbar vor der Erklärung Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted March 16, 2019 Share Posted March 16, 2019 Und deswegen muss es auch korrekt heißen: "Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Willenserklärung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen (Art. 246a EGBGB, § 1)" @whiley "... einen Rechtsanwaltin?" Ja, die Tücken des Genderwahns! 😄 Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted March 17, 2019 Share Posted March 17, 2019 Selbstverständlich kann man Prestashop rechtssicher bekommen, soweit Rechtssicherheit überhaupt möglich ist, nur handelt es sich halt um ein kostenloses Shopsystem, bei dem man an der einen oder anderen Stelle (auch je nach individuellem Bedarf) noch Hand anlegen bzw. eine Agentur beauftragen muß. Generell ist ein Grund dass Prestashop in Frankreich sitzt und vieles dort (wie anderswo auch) nicht so eng gesehen wird wie in Deutschland (und jedes Land hat andere Vorschriften, die sich teils auch noch häufig ändern). Link to comment Share on other sites More sharing options...
DRMasterChief Posted March 17, 2019 Share Posted March 17, 2019 @sandy30j mal ein bischen runterkommen ist doch Wochenende und heut war Sonne! Wobei ich Dir keinesfalls einige Dinge abstreiten möchte, z.B. zu den "wesentlichen Produktmerkmalen" habe ich mich schon in mehrere Beiträgen ausgelassen, Lösung aber keine in Sicht, und das nach Jahren.... sehr schade und großer Mist, ich konnte aktuell auch keinen Menschen finden der mir das gegen Geld einrichten würde. Auch die Lieferzeitangabe in der Bestätigungs-email habe ich schon vor Jahren mal hier angeprangert, auch keine Lösung.... ...und das Modul AEUC ist für vieles schonmal grundlegend, aber leider nicht ganz ausreichend. Ich denke aber daß wir da bei den PS-Entwicklern kein Gehör finden werden. Cool wäre halt ein Modul daß das realisieren kann und mit dem -oh Schreck- der Entwickler dann ja auch gutes Geld verdienen könnte. Aber die programmieren scheinbar lieber das zweihundertste Variationenmodul oder das hundertfünfte Cookie-Banner-Modul usw. nochmal @sandy30j - was wären denn deine konkreten Fragen oder Anliegen, sofern das noch nicht irgendwo im Deutschen Forum schon mal gelöst wurde? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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