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2019 - Neues


Whiley

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Für diejenigen, die auch auf den Marktplätzen, wie Ebay, Amazon, Hood... verkaufen gibt es wieder Mehrarbeit.

Ihr müßt bei den Marktplatz eine Bescheinigung des FA über eure Erfassung als Steuerpflichtiger hinterlegen.

An und für sich eine ganz vernünftige Sache, die Finanzverwaltung hat inzwischen gemerkt, daß viele ausländische Anbieter ihre Waren ohne MwSt verkaufen. Ob eine solche Bescheinigung - die ausländische Anbieter die sich nicht beim deutschen Fiskus registriert haben natürlich nicht vorlegen können - tatsächlich den erwünschten Erfolg bringt, bleibt abzuwarten.

Das erfordeliche Formular findet ihr hier:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Bescheinigung_ueber_die_Erfassung_als_Unternehmer_im_Sinne_von_Par_22f_Absatz_1_Satz_2_UStG/Antragsformular_deutsch.pdf

Grüsse
Whiley

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