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3.12.2018 Neue EU-Verordnung - Anti-Geoblocking


Whiley

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Noch 2 Monate bis zum Inkrafttreten der EU-Anti-Geoblocking-Verordnung!

Am 3.12.2018 tritti eine neue Verordnung (VO EU Nr. 2018/302) in Kraft, die erhebliche Shop-Anpassungen erfordert.

Im Netz gibt es Erläuterungen z.B. hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html

Die Verordnung soll Diskrimminierungen im Innereuropäischen Handel abbauen, und bedeutet letztendlich, daß der Shop so aufgebaut sein muß, daß Bestellungen aus allen eropäischen Ländern möglich sein müssen. Unterschiede z.B. bei den Zahlungsmöglichkeiten darf es nicht geben, .d.h.. alle die Rechnungskauf oder Ratenzahlung anbieten sollten diese Zahlungsoptionen eventuell überdenken.

Grüsse
Whiley

 

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Klingt spannend...

Letztendlich kann man ja die Zahlmethoden abieten, spannend dabei ist dann aber immer die Frage, wenn z.B. Sofortüberweisung nicht alle Länder im Portfolio hat, geht dann der Schuss nach hinten los. Letztendlich kann mna es anbieten, aber wenn der Kunde keine Bank da hat, wo Sofort auch geht, dann ist das sein Pech ;) Weiter bietet DHL Nachnahme auch nicht überall in Europa an, also würde das wegfallen, und damit dann ca. 15% Umsätze bei uns z.B.

Fataler wäre es, wenn Versandkosten gleichgeschaltet würden...

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23 hours ago, Whiley said:

... bedeutet letztendlich, daß der Shop so aufgebaut sein muß, daß Bestellungen aus allen eropäischen Ländern möglich sein müssen. Unterschiede z.B. bei den Zahlungsmöglichkeiten darf es nicht geben, .d.h.. alle die Rechnungskauf oder Ratenzahlung anbieten sollten diese Zahlungsoptionen eventuell überdenken.

Wenn ich den verlinkten Artikel richtig interpretiere, müssen zwar Bestellungen aus allen Ländern der EU möglich sein, nicht jedoch der Versand in alle diese Länder. Und beim Kauf auf Rechnung kann ich bei Kunden aus dem Ausland die Ware auch erst nach Zahlungseingang versenden.

Davon abgesehen müßte es auch künftig möglich sein, einzelne Bestellungen individuell abzulehnen.

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Eben, das bleibt dann immer noch einem selbst überlassen, ob man den Deal macht oder nicht. Das ist genau derselbe Schwachsinn wie die DSGVO, die nichts besser macht, weil da für diejenigen, wegen denen man das eingeführt hat, immer noch genügend Schlupflöcher da sind, die Dummen sind die, die das schon immer ernst nahmen.

Edited by Claudiocool (see edit history)
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Zitat

Am 3.12.2018 tritti eine neue Verordnung (VO EU Nr. 2018/302) in Kraft, die erhebliche Shop-Anpassungen erfordert.

Wir liefern bis jetzt nur innerhalb Deutschlands und lassen auch nur Anmeldungen aus Deutschland zu. Was müsste man, eurer Meinung nach, ändern um die neue Verordnung umzusetzen? Reicht es alle Europäischen Länder zur Anmeldung zuzulassen, aber nur nach Deutschland zu liefern? Müsste bei den Versandeinstellungen etwas ergänzt werden um Lieferadressen aus dem Ausland zu sperren? Als Zahlungsmöglichkeiten haben wir nur Vorkasse, Paypal und Selbstabholung im Laden. So langsam nerven diese ständig neuen Verordnungen, so werden die kleinen Händler immer mehr den Abmahnabzockern ausgeliefert.

Gruß Werner

Edited by knecht2020 (see edit history)
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Daß das Gesetz keinen Sinn macht und das hier bei der Gesetzesinitiative die Lobbyisten der Global-Player im Versandhandelsgeschäft Pate gestanden sind ist klar, umso nerviger, daß die Anforderungen sich nur mit entsprechendem Aufwand umsetzen lassen.

Einfach zu realisieren ist ja zunächst das Freischalten aller europäischen Länder (momentan noch 28 inkl. GB)

Dann aber das Problem mit den möglichen Lieferadressen.

Wenn du alle Länder als mögliche Lieferadressen zuläßt (wozu du nicht verpflichtet bist)  müßtest du dich um die möglichen Versandmöglichkeiten kümmern (auch an Retouren denken) und aber vor allen Dingen in jedem Land einen Vertrag über das Verpackungsrecycling mit einem dortigen Recyling-Partner abschließen - ein zeitaufwändiges teures Unterfangen.

Wenn aber alle Besteller eine deutsche Lieferadresse (oder vielleicht 2-3 Länder als mögliche Lieferadressen)  eingeben müssen/können, dürften erhebliche Shop-Änderungen im Checkout auf dich zukommen. Ich habe mir das noch nicht genauer angeschaut, vielleicht ist jemand da schon weiter.

Ganz problematisch wir es wenn Zahlungsmöglichkeiten im Shop angeboten werden, die nicht in allen Ländern zur Verfügung stehen (Paypal-Ratenkauf, Paypal Rechnungskauf etc)

Grüsse
Whiley

 

 

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Zumindest bei 1.6 kann ich bei der Länderauswahl alle erforderlichen Länder aktivieren, jedoch alle Versanddienste auf Deutschland beschränken. Dann kann der Kunde eine Adresse im EU-Ausland angeben (sowohl als Rechnungs- als auch als Lieferadresse), erhält dann aber die Mitteilung, daß ein Versand in dieses Land nicht möglich ist, damit müßte den Anforderungen Genüge getan sein. Sinnvoll wäre aber sicherlich ein deutlicher Hinweis, daß der Versand nur an eine Lieferadresse in Deutschland erfolgt.

Was die Zahlungsdienste angeht, sind da wohl vor allem PayPal und andere Zahlungsdienstleister in der Pflicht, sie würden ja sonst massiv Kunden verlieren.

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So hatte ich mir das auch gedacht, die Europäischen Länder zur Anmeldung zulassen und Versand auf Deutschland beschränken. Man müsste mal schauen wo der Hinweis am besten platziert ist, bei jedem Artikel, auf der Startseite und der Versandübersicht, wo würde es am besten bemerkt werden? Wenn man es bei jedem Artikel schreibt wäre es am sichersten, wäre aber halt auch viel Arbeit das dazu zu schreiben wenn man viele Artikel hat. Einen extra Tab Versandbedingungen bei jedem Artikel einzublenden wäre zwar einfach (über ein Modul das wir haben), aber würde das auch gelesen werden?

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Eine derartige Lösung dürfte zu mehr als nur Mißverständnissen führen, zumal bei der Kundenregistration ja eine Lieferadresse gleichmal ganz normal angezeigt wird! Insbesondere dann wenn auch Abholung (am Standort  in Deutschland) angeboten wird und diese Versandoption dann  als einzige übrig bliebe, sind Fehlbestellungen vorprogrammiert, ich weiß jetzt nicht wie der Google-Translator den Hinweissatz z.B. ins Bulgarische übersetzen wird, habe aber starke Bedenken, daß das verständlich rüberkommt.

Sinnvoll wäre, wenn bei der Registration bereits erkannt wird, daß in dieses Land nicht versendet wird, und die Eingabe einer gültigen Lieferadresse zwingender Bestandteil der Registration wäre.

Eine andere Möglichkeit wäre, da die Versandkosten ja nicht reglementiert sind,  den Versand in alle EU-Staaten anzubieten, die Kosten aber so hoch zu machen, daß eine Bestellung unwahrscheinlich wird (z.B. auch die Rücksendekosten der Umverpackung von vornherein einkalkulieren um keine Probleme mit der Verpackungsverordnung zu bekommen).

 

 

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1 hour ago, knecht2020 said:

Man müsste mal schauen wo der Hinweis am besten platziert ist, bei jedem Artikel, auf der Startseite und der Versandübersicht, wo würde es am besten bemerkt werden? Wenn man es bei jedem Artikel schreibt wäre es am sichersten, wäre aber halt auch viel Arbeit das dazu zu schreiben wenn man viele Artikel hat. Einen extra Tab Versandbedingungen bei jedem Artikel einzublenden wäre zwar einfach (über ein Modul das wir haben), aber würde das auch gelesen werden?

Ich denke, übertreiben mußt du das mit der Sichtbarkeit eines solchen Hinweises auch nicht, zumindest bei einer de-Domain, ein möglicher Platz wäre die Leiste oben in der auch die Telefonnummer etc. stehen.

22 minutes ago, Whiley said:

Eine derartige Lösung dürfte zu mehr als nur Mißverständnissen führen, zumal bei der Kundenregistration ja eine Lieferadresse gleichmal ganz normal angezeigt wird! Insbesondere dann wenn auch Abholung (am Standort  in Deutschland) angeboten wird und diese Versandoption dann  als einzige übrig bliebe, sind Fehlbestellungen vorprogrammiert, ich weiß jetzt nicht wie der Google-Translator den Hinweissatz z.B. ins Bulgarische übersetzen wird, habe aber starke Bedenken, daß das verständlich rüberkommt.

Sinnvoll wäre, wenn bei der Registration bereits erkannt wird, daß in dieses Land nicht versendet wird, und die Eingabe einer gültigen Lieferadresse zwingender Bestandteil der Registration wäre.

Eine andere Möglichkeit wäre, da die Versandkosten ja nicht reglementiert sind,  den Versand in alle EU-Staaten anzubieten, die Kosten aber so hoch zu machen, daß eine Bestellung unwahrscheinlich wird (z.B. auch die Rücksendekosten der Umverpackung von vornherein einkalkulieren um keine Probleme mit der Verpackungsverordnung zu bekommen).

Wie willst du es sonst denn machen? Der Kunde muß sich mit einer ausländischen Adresse anmelden können, daß eine Lieferung nur innerhalb Deutschlands erfolgt, kann man ja bei der Registration auch neben dem Länderfeld als Hinweis einfügen.

Die Abholung in Deutschland wird selbstverständlich nicht angeboten, wenn jemand eine ausländische Lieferadresse angibt, d. h. es erscheint dann nur eine Meldung, daß es keinen Versanddienst gibt, der in das entsprechende Land liefert und eine Bestellung ist nicht möglich.

Ob jemand, der nur bulgarisch spricht, das dann versteht, ist ja wohl nicht Problem des Shopbetreibers, Produktbeschreibungen, AGB usw. versteht der Bulgare ja genauso wenig und eine Pflicht zur Übersetzung gibt es ja keinesfalls.

Die "Eingabe einer gültigen Lieferadresse als zwingender Bestandteil der Registration" dürfte gerade nicht zulässig sein!

Wer nicht ins EU-Ausland versenden will, wird in der Regel Gründe dafür haben, da helfen hohe Versandkosten auch nicht unbedingt.

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Am 5.10.2018 um 11:16 AM schrieb rictools:

Die Abholung in Deutschland wird selbstverständlich nicht angeboten, wenn jemand eine ausländische Lieferadresse angibt

@rictools, einfach die Verordnung nochmal genau durchlesen!

Wenn Knecht2020, der ja hier nachgefragt hat, prinzipiell die Abholung der Ware anbietet, darf er diese Möglichkeit gegenüber dem ausländischen Besteller nicht einschränken.

 

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Gut, zumindest im Grenzgebiet könnte das ja tatsächlich realistisch sein oder der Kunde könnte eine Spedition mit der Abholung beauftragen. Eine ausländische Lieferadresse erübrigt sich dann ja, man müßte dann Abholung unabhängig von der Lieferadresse anbieten. Problematisch wäre es dann aber, wenn der Kunde per PayPal zahlt, weil der Verkäufer dann keinen Schutz vor Betrügern hat, man müßte aber bei Abholung die Zahlungsart für alle (also auch inländische Kunden) auf Barzahlung beschränken können.

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Gerade Barzahlung wollen wir nicht, da viele Produkte individuell bedruckbar sind. Hier wäre die Gefahr zu groß dass Bestellungen eingehen, wir diese fertigen und sie dann nicht abgeholt werden. Egal ob Inland oder Ausland, darum bieten wir auch nur Paypal oder Überweisung als Zahlungsmittel an. Mich wundert, dass sich hier nicht mehr User an der Disskusion beteiligen, es betrifft ja schließlich alle die nicht Europaweit Bestellungen zulassen. Ich denke auch dass von Prestashop etwas kommen müsste, auch wenn es ein Kaufmodul wäre, eine Lösung braucht es ja Europaweit.

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Also ich habe mich aus dieser Disskusion bisher raus gehalten weil ich immernoch versuche heraus zu finden ob individuelle Fertigungen davon ausgeschlossen sind. Wenn nicht kann ich den Shop auf Katalog umschalten. Ich habe jetzt die Versandkosten in die Artikelpreise integriert weil es teilweise echt schwer ist Versandkosten VORHER zu ermitteln. Im Ausland für uns komplett unmöglich.

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Ich denke nicht, daß es da für individuell gefertigte Artikel eine abweichende Regelung gibt, warum sollte es auch?

Und die Integrierung der Versandkosten in die Artikelpreise kann ich nicht nachvollziehen, dann wären die Versandkosten innerhalb Deutschlands und ins Ausland ja nicht mehr unterschiedlich, weil du ja eben keine unterschiedlichen Preise verlangen darfst, aber durchaus unterschiedlich hohe (ggf. eben sehr hoch angesetzte) Versandkosten. Und einen Zwang, ins Ausland zu versenden, gibt es ja sowieso nicht.

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Wir versenden nur innerhalb Deutschland und da man nach irgendeiner Gesetzgebung nicht mehr irgenwas als Versandkosten nehmen durfte sondern nur die tatsächlichen Versandkosten, haben wir eine Pauschale genommen ide dan nauf den Artikelpreis aufgeschlagen wurde. Und es sieht als besser aus für den Kunden wenn der gleich sieht das keine Versandkosten mehr dazu kommen.

Und wenn bei uns einer ein Display bestellt, kann der 100 oder auch 150 oder 123 Stück bestellen. Wir machen aber für jede Bestellung extra Umkartons damit die Ware auch definitiv heile an kommt und weil wir sonst 50 verschiedene Standardkartons hätten. Da bei jedem Kartonmaß aber die Versandkosten unterschiedlich sind können wir die vor der Bestellung nicht nennen. Ins Ausland ist das ganze nochmal schlimmer.

So wie ich die Geoblocking Geschichte verstanden habe MÜSSEN wir EU weit versenden. Automatisiert darf niemand auf eine bestimmte Sprachversion geleitet werden, darf es aber manuell auswählen und man das EU weit kein Land von Bestellungen ausschließen. Das machen wir aber momentan. Man kann nur eine Adresse erfassen wenn diese sich in DE befndet.

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vor 25 Minuten schrieb Shad86:

So wie ich die Geoblocking Geschichte verstanden habe MÜSSEN wir EU weit versenden.

 

 

Nein, ihr müßt EU-weit Bestellungen zulassen, ihr braucht aber nicht in alle EU-Länder zu versenden!

 

Grüsse

Whiley

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1 hour ago, Shad86 said:

Wir versenden nur innerhalb Deutschland und da man nach irgendeiner Gesetzgebung nicht mehr irgenwas als Versandkosten nehmen durfte sondern nur die tatsächlichen Versandkosten, haben wir eine Pauschale genommen ide dan nauf den Artikelpreis aufgeschlagen wurde. Und es sieht als besser aus für den Kunden wenn der gleich sieht das keine Versandkosten mehr dazu kommen.

Und wenn bei uns einer ein Display bestellt, kann der 100 oder auch 150 oder 123 Stück bestellen. Wir machen aber für jede Bestellung extra Umkartons damit die Ware auch definitiv heile an kommt und weil wir sonst 50 verschiedene Standardkartons hätten. Da bei jedem Kartonmaß aber die Versandkosten unterschiedlich sind können wir die vor der Bestellung nicht nennen. Ins Ausland ist das ganze nochmal schlimmer.

So wie ich die Geoblocking Geschichte verstanden habe MÜSSEN wir EU weit versenden. Automatisiert darf niemand auf eine bestimmte Sprachversion geleitet werden, darf es aber manuell auswählen und man das EU weit kein Land von Bestellungen ausschließen. Das machen wir aber momentan. Man kann nur eine Adresse erfassen wenn diese sich in DE befndet.

Diese "irgendeine Gesetzgebung" ist mir neu, bei ebay gibt es sowas, weil die Gebühr nur vom Artikelpreis ohne Versandkosten berechnet wird und manche Verkäufer dann stark überhöhte Versandkosten angesetzt haben, um Gebühren zu sparen.Vorstellen kann ich mir, daß es bei der Listung in Preissuchmaschinen da Einschränkungen gibt.

Davon abgesehen gehören zu den Versandkosten ja auch Verpackung, Arbeitsaufwand und nicht zuletzt die Mehrwertsteuer!

Daß man egal ob man die Versandkosten nach Warenwert oder nach Gewicht berechnet es sich immer nur um einen Schätzbetrag handeln kann, der mal unter- und mal überschritten wird, was sich ggf. ausgleicht, dürfte klar sein.

Daß man nicht ins Ausland versenden muß, hat Whiley schon geschrieben, das steht klar und deutlich in der verlinkten Abhandlung und ist auch Grundlage für einige Diskussionen hier im Thread, wie man das technisch umsetzen kann, offenbar hast du da nur oberflächlich drübergelesen.

Von einer Umleitung auf eine bestimmte Sprachversion nach der IP oder der Spracheinstellung des Browsers ist meines Wissens keine Rede, es darf sich eben nur nicht um eine andere Website handeln und die Sprache sollte natürlich auswählbar bleiben.

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vor einer Stunde schrieb Whiley:

Nein, ihr müßt EU-weit Bestellungen zulassen, ihr braucht aber nicht in alle EU-Länder zu versenden!

 

Grüsse

Whiley

 

Wie lasse ich denn Bestellungen zu aber versende nicht in diese Länder?

 

 

Und ja ich habe hier jetzt nicht komplett durchgelesen (was ich aber noch nachhole), habe mir aber vor einigen Tagen sämtliche Infos im Netz durchgelesen. Und da wurde geschrieben das eine automatisierte Weiterleitung anhand der IP oder GPS nicht passieren darf. Also wenn ich amazon.co.uk eingebe muss ich auch dort landen und nicht auf der deutschen Version. Es kann mir empfohlen werden auf die deutsche Version zu gehen aber es darf nicht automatisiert geschehen.

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vor 4 Minuten schrieb Shad86:

Wie lasse ich denn Bestellungen zu aber versende nicht in diese Länder?

Die Frage verstehe ich nicht, Bestellungen müssen aus allen EU-Ländern möglich sein, wie die Kunden an die Ware kommen (abholen bei dir, Abholen bei einem Lieferservice z.B. in Deutschland, eigenen Transport organisieren, oder eben garnicht bestellen weil sie nicht an die Ware kommen) ist dann das Problem des Kunden.

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Das ist richtig, ich muss mich morgen nochmal richtig ins Thema lesen bevor ich jetzt mist schreibe aber war es nicht so, wenn ich Versand per DHL anbiete muss ich das auch in andere Länder anbieten? Das der Versand dann teurer ist oder DHL nicht sonstwohin liefert ist nicht mein Problem und ich muss auch nicht für einen Lieferanten nach Bulgarien sorgen ABER biete ich DHL an darf ich dem Bulgaren DHL nicht verwehren. Oder betrifft das nur die Zahlmethoden und nicht den Versand?

Wir geben z.B. nicht explizit an mit welchem Unternehmen wir versenden, das machen wir spontan, so wie es am günstigsten ist. Da ich also nur "Versand" stehen habe muss ich den theoretisch auch für alle anderen Länder anbieten.

 

Und wir haben es momentan so daqs sich jeder anmelden kann, wenn er seine Adresse erfassen will steht aber nur Deutschland zur Wahl. Das ist ja jetzt auch verboten. Das müsste man freigeben wie hier schon diskutiert ABER wenn ich mich recht erinnere ist es halt auch nicht erlaubt dann einfach alle Versandmethoden für die anderen Länder raus zu nehmen.

Edited by Shad86 (see edit history)
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Mich würde mal eher interessieren, wie die Zahlungsdienstleister das gedenken umzusetzen. Weil weder PayPal noch Klarna bietet meines Wissens zufolge überall die identischen Zahlungsweisen in allen EU-Ländern an...

Erschwerend kommt noch hinzu, dass ich just vor 2 Tagen ein Gespräch mit Klarna hatte und - jetzt kommt´s - der dortige Vertrieb (schon wer kompetentes, keine Tipse) wusste nicht mal etwas von der Verordnung und konnte mir demzufolge auch keine vernünftige Antwort geben...

Edited by Netagent
Verbesserung (see edit history)
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Die großen Zahlungsdienstleister werden sich wohl drum kümmern müssen, die Anforderungen - sofern sie wirklich so streng sind - umzusetzen, da sonst alle Händler in der EU diese Dienste nicht mehr nutzen dürften, merken werden sie das spätestens, wenn ihre Umsätze auf einen Bruchteil einbrechen ...

So einiges wird sich sowieso erst im Laufe der Zeit anhand von Gerichtsentscheidungen klären.

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vor 2 Stunden schrieb rictools:

Die großen Zahlungsdienstleister werden sich wohl drum kümmern müssen, die Anforderungen - sofern sie wirklich so streng sind - umzusetzen, da sonst alle Händler in der EU diese Dienste nicht mehr nutzen dürften, merken werden sie das spätestens, wenn ihre Umsätze auf einen Bruchteil einbrechen ...

So einiges wird sich sowieso erst im Laufe der Zeit anhand von Gerichtsentscheidungen klären.

 

Ich bezweifle dass die das anpassen werden. Den großen interessieren Abmahnungen nicht, und die kleinen werden Paypal etc. wurscht sein. ;)

In SW wird gerade was Paypal betrifft heiß diskutiert, Paypal gibt alle Kundendaten an ca. 600 Firmen weiter (auf google ist die Liste zu finden) also dürftest du Paypal gar nicht mehr nutzen wenn es nach dem neuen Gesetz (Datenschutz) geht. 

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Wobei PayPal und Co auch nicht mehr alternativlos ist. Nach 20 Jahren Internet in Deutschland sind die Banken aufgewacht. Manche Banküberweisungen treffen bei mir schon nach wenigen Stunden ein.
Banküberweisung in Echtzeit ist also so weit weg nicht mehr. Und Geldverkehrkosten deutlich günstiger als PayPal und Co.

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Gerade aufgestanden und in der Firma angekommen, frage ich mal ganz blöd: Wenn es eh keinen Versanddienstleister für einen Kunden aus dem Ausland gibt, muss mich dann noch interessieren wie er seine Bestellung bezahlen wollen würde? Er kann ja eh nicht bestellen. Lass ihn doch Paypal wählen, spätestens beim Versand bekommt er die Nachricht das er höchstens im Laden abholen kann. Wenn man sich den Versanddienst "Abholung" dann überlegt und evtl. streicht ist man doch sicher oder habe ich einen Denkfehler?

Edited by Shad86 (see edit history)
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vor 17 Stunden schrieb rictools:

Diese "irgendeine Gesetzgebung" ist mir neu...

 

Jetzt zerreis mich nicht in der Luft aber momentan finde ich nur folgendes: https://www.protectedshops.de/infothek/whitepaper/versand-im-online-handel-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zu-versandkosten-stand-juni-2017

Sollte ich den Beitrag finden durch den ich darauf gekommen bin das sich gerade geändert hat das die jetzt konkret und nicht als pauschale oder ähnliches angegeben werden müssen, reiche ich den noch nach.

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Naja aber ganz aktuell wird ja diskutiert was man mit den Zahlungsvarianten machen muss. Und da meine Frage, ob man da überhaupt etwas machen muss wenn man eh nicht ins Ausland versenden kann. Wenn der Kunde eine Zwischenlieferadresse in DE an gibt kann derjenige von mir aus auch per Paypal zahlen. Ist doch dann nicht meine Sorge ob es funktioniert oder nicht. Wenn er mir "vorgaukelt" in DE zu sitzen wegen der Zwischenlieferung, muss er halt auch zusehen die Zahlung über die Adresse zu machen.

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Ich hätte da auch noch eine , vielleicht dumme, Frage. Wir haben bis jetzt nur innerhalb Deutschlands verkauft und werden nun gezwungenermaßen Bestellungen aus Europa zulassen, aber keine Lieferung ins Eurpäische Ausland. Wenn wir aber Bestellungen aus dem Europäischen Ausland zulassen benötigen wir doch zumindest bei einigen Ländern, andere AGB. Gerade das wird aber in der neuen Verordnung doch verboten, abgesehen davon dass wir auch nicht zig verschiedene AGB vorhalten wollen. Wie handhabt ihr das? Vielleicht können die, die schon länger ins Ausland verkaufen, hier posten wie sie das machen.

Edited by knecht2020 (see edit history)
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@Shad86,

nochmal,

- du mußt Bestellungen aus allen EU-Ländern zulassen

- du mußt für alle Besteller die gleichen Zahlungsmodalitäten anbieten.

Also, der erste Punkt ist ganz einfach übers Backoffice zu lösen, alle EU-Staaten  freischalten .

Der zweite Punkt aber kann kompliziert werden, je nachdem ob die Dienstleister mit denen du zusammenarbeitest ihren Service EU-weit anbieten oder nicht.

Wenn nicht müßtest du - wolltest du gesetzeskonform arbeiten - diese Zahlungsmöglichkeiten ganz rausnehmen. Das könnte aber schmerzhaft sein, z.B. falls du Paypal Ratenzahlung anbietest kannst du diesen Service ja nur für Deutschland nutzen, was aber machst du wenn ein Österreicher oder Bulgare bestellt.? Gut, eine Möglichkeit wäre Ratenzahlung auf eigenes  Risiko anzubieten, wobei aber die Ausfallquote schwer kalkulierbar sein würde,. Da in allen Ländern unterschiedliches Vertragsrecht gilt, dürfte eine Forderungsdurchsetzung im Ausland in vielen Fällen eher illusorisch sein.

Der Versand und insbesondere die Versandkosten werden nicht reglementiert, d.h. du könntest dir überlegen den Versand in alle Länder anzubieten über die entsprechenden Dienstleister solltest dabei aber an die verschiedenen europaweiten Gesetze denken, die hier tangiert werden, insbesondere  die Verpackungsverordnung (Dienstleistungsvertrag in jedem Land?) aber auch z.B. die Batterieverordnung, die Rücknahmeverodnung für Elektrogeräte, die unterschiedlichen Wiederrufsfristen, die unterschiedlichen Garantiezeiten ...

Oder du bietest den Versand nur innerhalb Deutschlands an, mußt das dann aber so deutlich sichbar machen daß es zu keinen Mißverständnissen, die sonst nur unnötige Zeit kosten, kommen kann. Im letzteren Fall würde ich eine Bestellung blockieren (Anmeldeformular: Lieferadresse) bis tatsächlich eine deutsche Adresse hinterlegt ist. Bietest du Abholung bei dir an, muß das ebenfalls auch einem vielleicht nicht so gut deutschsprechenden Kunden klar sein, bevor er bestellt, daß er ev. 2000km fahren muß um die Ware abzuholen.

Da du bei den Versandkosten Spielraum hast, wäre eben auch zu überlegen, den Versand in alle Länder zuzulassen, aber die Versandkosten so hoch zu machen, daß niemand aus dem Ausland bestellt, oder daß zumindest alle Unkosten für den Versand inklusiv der Rückholung der Verpackung gut abgedeckt sind.

Grüsse
Whiley

 

 

.

 

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Vielleicht bin ich da momentan zu wenig im Thema da ich zig Dinge gleichzeitig machen muss momentan.

ABER wenn du die Lieferadresse im Anmeldeformular blockierst (wie ich es jetzt gerade ja auch habe) lässt du ja eben nicht zu das man aus allen EU-Ländern bestellen kann.

Und ich bin immernoch der Meinung das man bei den Versandkosten keinen Spielraum hat. Sonst könnte ich ja waren halb so günstig anbieten wie die Konkurenz, dafür bei den Versandkosten richtig drauflegen.

Aber lassen wir das, da verlasse ich mich auf die Aussage unserer Datenschutzbeauftragten, wenn sie sich mit dem Thema befasst hat.

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vor 58 Minuten schrieb Shad86:

ABER wenn du die Lieferadresse im Anmeldeformular blockierst (wie ich es jetzt gerade ja auch habe) lässt du ja eben nicht zu das man aus allen EU-Ländern bestellen kann.

Im Kundenkonto wird doch unterschieden zwischen Rechnungsadresse u. Lieferadresse.

Da sind dann natürlich Programmänderungen notwendig, das dürfte aber prinzipiell machbar sein, also bei Ausklandsadresse  Abfrage nach Lieferadresse Deutschland, wenn nein Feld zum Anklicken ob Abholung, wenn nein  zurück zur Lieferadresse Eingabe (Pflichtfelder). wenn ja normal weiter.

Grüsse
Whiley

 

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Das Problem dabei ist, daß Prestashop ja nicht wirklich zwischen Rechnungs- und Lieferadresse unterscheidet, sondern zunächst eine oder mehrere Adressen eingegeben werden, die dann wahlweise als Rechnungs- und / oder Lieferadresse ausgewählt werden können. Man kann also beim derzeitigen Stand nur in das Eingabeformular für die Adresse beim Land einen deutlichen Hinweis anbringen, daß eine Lieferung nur innerhalb Deutschlands erfolgt, wenn der Kunde das dann übersieht und doch eine ausländische Adresse als Lieferadresse auswählt, stehen halt keine Lieferdienste oder nur Abholung zur Verfügung ...

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Am 12.10.2018 um 4:16 PM schrieb rictools:

Mit Datenschutz hat das aber nichts zu tun ...

 

Deshalb habe ich sie vorher gefragt ob sie damit auch was zu tun hat. Sie meinte sie muss sich noch damit auseinader setzen, hätte abe im weitesten Sinne auhc damit zu tun.

Am 12.10.2018 um 4:38 PM schrieb Whiley:

Da sind dann natürlich Programmänderungen notwendig, das dürfte aber prinzipiell machbar sein, also bei Ausklandsadresse  Abfrage nach Lieferadresse Deutschland, wenn nein Feld zum Anklicken ob Abholung, wenn nein  zurück zur Lieferadresse Eingabe (Pflichtfelder). wenn ja normal weiter.

 

Ja das klingt nachvollziehbar. Da werde ich mich in ein paar Wochen mal dran setzen wenn hier der große Stress vorbei ist.

Am 12.10.2018 um 5:17 PM schrieb rictools:

...wenn der Kunde das dann übersieht und doch eine ausländische Adresse als Lieferadresse auswählt, stehen halt keine Lieferdienste oder nur Abholung zur Verfügung ...

 

Klingt für mich auch am einfachsten, ist nur die große Frage ob es auch so gewollt ist.

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Kennt jemand dieses Modul oder hat es in gebrauch?

https://addons.prestashop.com/de/anmeldung-und-bestellvorgang/19294-registrierung-felder-fugen-sie-kundenattribute.html

Hier sollte man ja bei der Registierung und im Checkout extra Felder anlegen können, da könnte man ja schon im Anmeldeformular nach einer deutschen Lieferadresse für Besteller aus dem Ausland fragen.

Vielleicht könnte auch jemand etwas zu unterschiedlichen AGB für die Auslandsbesteller sagen.

Zitat

Wenn wir aber Bestellungen aus dem Europäischen Ausland zulassen benötigen wir doch zumindest bei einigen Ländern, andere AGB. Gerade das wird aber in der neuen Verordnung doch verboten, abgesehen davon dass wir auch nicht zig verschiedene AGB vorhalten wollen. Wie handhabt ihr das?

Danke

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Am 12.10.2018 um 1:24 PM schrieb knecht2020:

verkauft und werden nun gezwungenermaßen Bestellungen aus Europa zulassen, aber keine Lieferung ins Eurpäische Ausland. Wenn wir aber Bestellungen aus dem Europäischen Ausland zulassen benötigen wir doch zumindest bei einigen Ländern, andere AGB. Gerade das wird aber in der neuen Verordnung doch verboten,

 

Man kann das drehen und wenden wie man will, die Verordnung ist in diesem Punkt imo nicht umsetzbar, Solange Privatrecht und Vertragsrecht nicht harmonisiert sind benötigt man auch unterschiedliche AGBs. Unterschiedliche Garantiezeiten, unterschiedliche Widerrufsfristen usw, da passt nichts zusammen.

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Soviel ich weiß, braucht man nur an ein Land angepaßte AGB, wenn man sein Angebot explizit auf dieses Land ausrichtet. Warum man, wenn  man in die entsprechenden Länder gar nicht liefert, AGBs für dieses Land erstellen sollte bzw. sich an die Vorschriften dieses Landes halten sollte, auch wenn man Kunden, die dort ihren Wohnsitz haben, erschließt sich mir nicht. Wenn ein US-Bürger nach Deutschland fliegt und in einem deutschen Geschäft einkauft, gelten doch auch nicht die US-Vorschriften genauso wie umgekehrt ...

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Ok, danke für euer Feedback, dann sollten ja die AGB die wir haben reichen, evtl. müssen wir noch den Sitz des Verkäufers ergänzen. Ich muss mal schauen ob wir das drinhaben, erstellt haben wir sie über janolaw. Was haltet ihr von dem Modul das ich verlinkt habe, könnte meiner Meinung nach nützlich sein.

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Am 16.10.2018 um 12:21 PM schrieb rictools:

Soviel ich weiß, braucht man nur an ein Land angepaßte AGB, wenn man sein Angebot explizit auf dieses Land ausrichtet.

Ich denke man muß da sehr genau nach Lauterkeitsrecht, Telemediengesetz und Vertragsrecht unterscheiden, durch den letzten Punkt werden die Verbaucherrechte tangiert (Widerrufsfristen, Garantiezeiten...)

https://www.it-recht-kanzlei.de/online-handel-ausland-versand.html

https://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=7495

Der EUGH hat in mehreren Urteilen die Verbraucherrechte insbesondere in dem Punkt der Gerichtssitzwahl bei Rechtsstreitigkeiten gestärkt, so ist es häufig möglich, das der ausländische Verbraucher in seinem Heimatland klagt!

Grüsse
Whiley

 

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Zitat

Wie willst du mit Hilfe des Moduls bei der Registrierung Kunden aus dem Ausland nach der deutschen Lieferadresse fragen, wenn du zu diesem Zeitpunkt gar nicht weißt, das sie aus dem Ausland kommen, die Adresseingabe kommt ja erst später ...

Bei der Anmeldung muss der Kunde ja eine Adresse angeben, diese wäre ja dann eine Adresse aus dem jeweiligen Ausland.  Da könnte man doch gleich noch Felder in das Formular einfügen, in dem Auslandskunden eine zweite, deutsche, Lieferadresse eingeben können. Natürlich bekommen die Felder dann die entsprechenden Bezeichnungen wie "Lieferadresse nur für Auslandskunden" oder so ähnlich.

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Habe soeben dies hier bei janolaw gefunden

Zitat

Deutsche Online-Händler, die Waren an Endverbraucher in der EU verkaufen (B2C- Geschäfte), unterliegen dem Verbraucherschutzrecht des Landes, in dem der Käufer wohnt und benötigen gesonderte AGB. Für den weltweiten Handel mit Unternehmen (B2B) können Sie hingegen auf den AGB Update-Service auf Basis des UN-Kaufrechts zurückgreifen.

Wenn ich das richtig verstehe benötigt man doch verschiedene AGB´s für die Länder

Und das hier steht bei IT-Rechtkanzlei

Zitat

II. Art. 4 Abs. 1 redet von „allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Gilt das Verbot also nur für die unterschiedliche Ausgestaltung von AGBs?

Nein. Die deutsche Formulierung ist unglücklich und meint nicht Allgemeine Geschäftsbedingungen als vertragliches Regelwerk eines Händlers. Vor allem aus der englischen Fassung, die von „general conditions of access“ spricht, geht hervor, dass mit den Bedingungen vielmehr allgemeine Kaufbedingungen meint. Nach Erwägungsgrund 15 sind hiermit vor allem Preise, Zahlungs- und Versandbedingungen gemeint. Erfasst werden also die Konditionen, zu welchen ein Geschäft abgeschlossen wird, und nicht die AGB im engeren Sinn.

Dem Händler bleibt es insofern überlassen, für verschiedene Landesversionen eines Online-Shops auch unterschiedliche AGBs vorzuhalten. Dies ist sogar essentiell, richten sich die AGBs doch primär nach dem nationalen Recht des Landes, an welches sich die Online-Shop-Version richtet.

Das würde ja bedeuten, dass man nicht nur unterschiedliche AGB´s für die jeweiligen Länder haben darf, sondern sogar haben muss (sollte).

Janolaw verlangt pro AGB für ein Land 100 Euro im Jahr im Aboservice, das würde dann zu teuer und würde sich für uns nicht mehr rentieren. Da kann man nur darauf bauen dass keiner aus der EU bei uns kauft wenn wir keinen Versand dorthin anbieten und somit auch niemand klagt.

Edited by knecht2020
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Ja, und das ist ja, wie schon mehrfach erwähnt, eben die Krux. Im Grunde brauchst du länderspezifische AGBs, zumindest wenn dein Verkauf (auch) auf das Land ausgerichtet ist. Die Ausrichtung auf ein Land hat der EUGH inzwischen aber so weit gefaßt daß das wohl auf jeden Shop zutrifft, : zB. wäre ein Indiz für die Ausrichtung allein die Tatsache, daß du in dieses Land verkaufst, oder eine Kommunikation mit dem ausländischen Kunden ....

Die neue EU-Verordnung verbietet aber unterschiedliche AGBs!

Klassisch also die Quatratur des Kreises.

Grüsse
Whiley

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So wie ich das lese bei der Rechtekanzlei sind unterschiedliche AGB nicht verboten, siehe Ausschnitt aus dem oben zitierten Text.

Zitat

Nein. Die deutsche Formulierung ist unglücklich und meint nicht Allgemeine Geschäftsbedingungen als vertragliches Regelwerk eines Händlers.

 

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Sofern die IT-Rechtskanzlei mit iher Interpretation recht hat wäre das dann DIE Lösung. Man könnte die AGBs einfach ländersprziefisch ergänzen.

Allerdings muß man aber auch sehen, daß der in der Verordnung verwendete Begriff "Allgemeine Geschäftsbedingungen" in Deutschland schon klar definiert ist, früher durch das AGB-Gesetz heute durch BGB §305 ff

Dennoch spricht schon Einiges dafür, daß die Auslegung der IT-Rechtskanzlei richtig ist, sinnvoll wäre sie allemal.

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