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DSGVO - Erste Abmahnungen


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Die ersten Abmahnungen sind inzwischen bekannt geworden, z.T. stammen diese bereits vom 25.5.2018.

Abgemahnt wurden bisher:

1.)  Einbindung von Google Webfonts

2.) Fehlende Datenschutzerkärung (Streitwert 7500 Euro)

3.) Falsche Datenschutzerklärung (keine Angabe zum Datenschutzverantwortlichen, Fehlen der Angabe von Dauer der Datenspeicherung, Bemessungsgrundlage, Zweck der Datenerhebung. )

4) Fehlerhafte Einbindung von Google Analytics (optin, opt out)

5.) Verwendung von Facebook Like u. Share Buttons.

6.) Cookies

Die Fristen zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung lagen z.T. nur bei 2 Tagen!

 

Grüsse
Whiley

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Hallo Whiley,

danke für deine ersten Recherchen  :)

Mich würde genauer interessieren:

Einbindung von Google Webfonts   = ich denke der Hinweis darauf fehlte in der DSE oder?  Das einbinden dann an sich sollte konform sein, siehe Google Statement dazu und Googles PP

Fehlen der Angabe von Dauer der Datenspeicherung  =  naja ok, was eben genau gefehlt hat.  Hast du Infos dazu?

Cookies  =  reiten die nun darauf rum daß aufs notwendige Sessioncookie hingewiesen werden müsste und falls ja, wo...  in der DSE  oder per  Banner ?

 

Ich freue mich auf anregende Diskussionen....! 

 

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vor 10 Minuten schrieb DRMasterChief:

Einbindung von Google Webfonts   = ich denke der Hinweis darauf fehlte in der DSE oder?  Das einbinden dann an sich sollte konform sein, siehe Google Statement dazu und Googles PP

Nein, es wurde das Einbinden der Schriften abgemahnt.

Objektiv werden personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt ohne das zuvor oder zumindest zeitgleich dem Seitenbesucher dies mitgeteillt werden kann., da hilft auch ein Statement der Fa. Google nicht!

Das Thema gabs hier schon, wir haben bei all unseren Shops die Fonts lokal eingebunden, der Aufwand ist überschaubar.

vor 16 Minuten schrieb DRMasterChief:

Fehlen der Angabe von Dauer der Datenspeicherung  =  naja ok, was eben genau gefehlt hat.  Hast du Infos dazu?

genaueres weiß ich nicht, aber es müssen ja in der DE die jeweilige Dauer der Datenspeicherung in Zeiteinheiten oder die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer angegeben werden, da wird wohl was gefehlt haben.

Über die Abmahnung wegen Cookies weiß ich leider garnichts, bei RA HECHLER heißt es nur:

" Mit dieser Abmahnung rügte die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine brandneue Datenschutzerklärung. Behauptet wurde, dass allerlei Cookies gesetzt würden. "

Generell wird da wohl noch einiges auf uns zukommen, ich hoffe nur, daß ein paar der Abgemahnten genügend finanzielles Polster haben und gegen die Abmahnungen vorgehen werden, In der Vergangenheit wurden ja häufig Klein- und Kleinstfirmen abgemahnt, die eher bereit sind ein paar hundert Euro zu zahlen als ein ungewisses Prozeßrisiko einzugehen.

Bei den o.a. Abmahnungen ist der Streitwert von 7500 Euro interessant, dieser Streitwert  setze sich zusammen „aus dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO.

Inzwischen sind eine Reihe weiterer Abmahnungen bekannt geworden, z.B. wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, eine Internetseite zu betreiben, „wo die Datenschutzhinweise nicht an geeigneter Stelle sind, (…), obwohl die Pflicht darin besteht, auf Internetseiten, die betrieben werden, an geeigneten Stellen Datenschutzhinweise zu erstellen“

 

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Hallo Community!

Zuerst einmal ein herzliches "Dankeschön" für Deine Recherche an Whily, da kann und darf ich mich hoffentlich nahtlos an DRMasterChief anschließen. Ich hoffe nur, dass das entsprechende Modul zu  DSGVO Abhilfe schafft. Prüfen konnte ich es aus Zeitmangel bisher noch nicht, leider.

Ich will ja hier nicht "unken" und schon gar nicht den Teufel an der Wand malen, aber Internetseiten-Betreiber unterliegen auch dem Wettbewerbsgesetz und den Markenschutz. Da PrestaShop-User und deren Betreiber sowohl in der BRD, als auch europaweit ihre Produkte anbieten können, unterliegen sie jedenfalls nicht nur dem jeweiligen Sitz in ihrem Land, sonder auch nach dem EU-Recht.

Ich selbst gebe hier die Empfehlung aus, sich mal mit dem Thema zu beschäftigen, wenn auch nur oberflächlich, weil ich selbst die bittere Erfahrung gemacht habe und einen Werbesatz lt. dem Oberlandesgericht Köln herausnehmen musste, nur weil ich in meiner Seite erwähnt hatte, dass wir daran arbeiten, das Produkt xy zukünftig umzubenennen! Streitwert: 12.500 €.

Dieser bittere Umstand konnte nur von einem Wettbewerber kommen, oder von einem Verband und so war es auch. Wer da heute noch glaubt, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, irrt gewaltig. Hier geht es in erster Linie u.a. um den Verbraucherschutz, Markenrecht und dem Wettbewerbsgesetz. Eure Wettbewerber kämpfen um jeden Marktanteil und das tun sie mit absoluter Sicherheit.

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Viele machen eben auch den Fehler, dasselbe zu machen wie die Großen, allerdings ist da der Unterschied, dass denen so leicht keiner an den Karran fahren kann, weil die es sich leisten können, Rechtstreitigkeiten bis zum bitteren Ende durchzuziehen, der Dumme ist dann der, der glaubte, das sei alles korrekt und es in diesem Irrglauben kopiert hat. (Eigene Erfahrungen aus der Anfanngszeit des Internethandels ;) )

 

 

Edited by Claudiocool (see edit history)
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Lasst euch doch nicht verrückt machen durch ausufernde Spekulationen im Netz! Hier wittern ja vor allem derzeit die selbsternannten Helfer Morgenluft und gehen auf Kundenanfragen. Dabei sind zur Zeit selbst die Abmahnkanzleien irritiert und wissen nicht so recht,  wie sie mit der neuen Gesetzeslage umgehen sollen. Denn noch ist keineswegs ausgemacht, dass die DSGVO sich überhaupt für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nutzen lässt, und wenn ja, wer denn dann abmahnen darf (s.Art. 80). Dazu ein sehr erhellende Artikel:

https://loeffel-abrar.com/newsblog/sind-verstoesse-gegen-die-datenschutz-grundverordnung-wettbewerbswidrig/

Zudem ist wohl jetzt erstmal Entwarnung ansagt,  da die Koalition im Juli ein Gesetz auf den Weg bringen wird, das Abmahnungen mit Bezug auf die DSGVO für ein Jahr aussetzt (vermutlich in der Hoffnung, dass bis dahin die Rechtslage, in die man sich durch anderthalbjähriges Aussitzen gebracht hat, geklärt ist): http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-grundverordnung-union-will-schonfrist-fuer-dsgvo-verstoesse-a-1211424.html

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Ich möchte gerne hiermit zu den beiden letzten Beiträgen eine kurze Stellungnahme abgeben, obwohl es das Thema nur teilweise zutrifft. Seht es bitte lediglich als Ratschlag, denn neben der DSGVO gibt es noch viele weitere Gesetze, die man tunlichst beachten sollte.

@Claudiocool: Naja, vielen Dank für Deine Anteilnahme. Das Thema wurde bei mir schon vor etwa 10 Jahren abgeschlossen. Nur, ich war mir schon sicher was die inhaltlichen Dinge meiner Webseite anbelangte. Erst recht, dass ich diese durch die IHK Rechtsabtg. habe prüfen lassen. Da sieht man mal wieder die Auswirkungen über Recht haben und Recht bekommen.

@SliderFlash: Ich gehe ja mit Dir gerne konform, aber bedenke auch, dass die jeweiligen Shops aus allen, verschiedenen und überregionalen Verbänden kommen. Das alleine erzeugt schon sehr starke Interessenkonflikte innerhalb der Verbände, weil es dort auch Mitglieder gibt, egal ob wirtschaftlich stark oder nicht, die an der konservativen Verkaufsstrategie festhalten. Diese haben, davon bin ich überzeugt, früh oder später das Nachsehen, weil sie eine gewisse "Vogel Strauß" Politik betreiben und nicht wahr haben wollen, dass sich der zukünftige Trend zum Online-Shop nach oben tendiert. Entscheiden wird letztendlich der Verbraucher und das angebotene Produkt, ob es beratungintensiv ist oder nicht.

Ich möchte hier keine Rechtsberatung abgeben, es ist halt eben meine Meinung und Überzeugung, ja auch meine entsprechende Ausbildung und Erfahrung:

Es liegt doch letztendlich an uns selber, ob wir ein Verband der Online-Shop Betreiber einen Verband gründen oder nicht. Diesbezüglich halte ich das schon durchaus für möglich. Ich brauche auch nicht zu erwähnen, dass das Ganze ein sehr zeitaufwendiges Vorhaben ist, und ich weise nochmals auf meine vorherige Aussage hin, hinsichtlich der Interessenkonflikte innerhalb der Verbände. Ferner drängen sich bei mir dabei folgende Fragen auf: Was soll denn dieser neu gegründete Verband bewirken? Etwa das schon verabschiedete Gesetz der DSGVO aushebeln, durch eine kostspielige Lobbyarbeit? Und welcher der Onlineshop-Betreiber ist den schon Willens, einen zusätzlichen Beitrag zu diesem Verband zu zahlen?

Ich würde jetzt lieber das Thema schließen, denn es wird doch stark politisch, und ich habe jetzt schon bedenken, dass ich am Thema stark vorbeirausche.

@eleazar:  Dein Betrag gerade gelesen, super und hoffentlich hast Du Recht.

Edited by spacemarder
Inhaltliches (see edit history)
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vor 35 Minuten schrieb spacemarder:

@SliderFlash: Ich gehe ja mit Dir gerne konform, aber bedenke auch, dass die jeweiligen Shops aus allen, verschiedenen und überregionalen Verbänden kommen. Das alleine erzeugt schon sehr starke Interessenkonflikte innerhalb der Verbände, weil es dort auch Mitglieder gibt, egal ob wirtschaftlich stark oder nicht, die an der konservativen Verkaufsstrategie festhalten. Diese haben, davon bin ich überzeugt, früh oder später das Nachsehen, weil sie eine gewisse "Vogel Strauß" Politik betreiben und nicht wahr haben wollen, dass sich der zukünftige Trend zum Online-Shop nach oben tendiert. Entscheiden wird letztendlich der Verbraucher und das angebotene Produkt, ob es beratungintensiv ist oder nicht.

 

Dann muss  ein Dachverband her :)....sonst geht der Kannibalismus weiter !

 

eleazar, danke für die info.

Edited by SliderFlash (see edit history)
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@SliderFlash: ja, oder so......aber: unser temporäre Dachverband ist jetzt für das Erste die Koalition, die ein Gesetz bis Juli auf den Weg bringen will, lt. eleazar. :-) Somit können wir uns erst einmal entspannt zurücklehnen und weitere Vorkehrungen treffen. By the way: Hatte übrigens noch keine Zeit, mich mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen, habe da ganz andere Sorgen und Probleme mit PS. Für mich ist noch alles hier so neu.....

 

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vor 1 Stunde schrieb eleazar :

Zudem ist wohl jetzt erstmal Entwarnung ansagt,  da die Koalition im Juli ein Gesetz auf den Weg bringen wird, das Abmahnungen mit Bezug auf die DSGVO für ein Jahr aussetzt

Nun, bisher ist das ein Entwurf der CDU/CSU Fraktion, der Koalitionspartner hat noch nicht zugestimmt. Auch sollen - wenn ich das richtig verstanden habe - nicht die Abmahnungen ausgesetzt werden sondern die Abmahngebühren!!!

Die viel schwerer wiegenden strafbewehrten Unterlassungserklärungen wird es also nach wie vor geben.

Auch die unklare Rechtslage, ob nur wirklich Verstösse gegen die DSGVO abmahnbar sind oder nicht hilft demjenigen der aktuell eine Abmahnung bekommt reichlich wenig, denn im Zweifel müßte diese Ansicht ja dann durch die Instanzen durchgefochten werden - mit hohem finanziellem Einsatz und ungewissem Ausgang.

Also dürfte es allemal vernünftiger sein, mögliche Lücken beim Datenschutz schnell zu schließen um so von vornherein keine Angriffsfläche zu bieten.

Grüsse
Whiley

 

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Ops Whiley, auf Begeisterung folgt wie immer die pure Ernüchterung.  Es wird doch, so meine Hoffnung, ein Modul für die DSGV angeboten. Ich denke und hoffe doch, das dieses Modul alle Unklarheiten abdeckt. Oder ist dem nicht so? Wer hat denn überhaupt dieses Modul gekauft? 

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vor 2 Stunden schrieb Whiley:

nicht die Abmahnungen ausgesetzt werden sondern die Abmahngebühren!!!

Die viel schwerer wiegenden strafbewehrten Unterlassungserklärungen wird es also nach wie vor geben.

 

Wo kein abmahnfähiger Anlass vorliegt, der durch Gebühren geahndet werden kann, kann es logischerweise auch keine strafbewehrten Unterlassungserklärungen geben. Das hätte vor Gericht wohl kaum Bestand, weil damit die Gesetzgebung unterlaufen würde.

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4 hours ago, spacemarder said:

Ich denke und hoffe doch, das dieses Modul alle Unklarheiten abdeckt.

Wie soll denn ein Modul Unklarheiten "abdecken", wenn das derzeit kein Mensch kann? Niemand weiß, wie Amtsgerichte und höhere Instanzen in den nächsten Jahren bestimmte Fragen beurteilen werden.

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Moin Community!

Okay rictools, das Wort "Unklarheiten" ist in diesem Kontext etwas unglücklich gewählt. Aber wiederum auch nicht, weil unklar ist es nur für diejenigen, die sich nicht mit dem Gesetz frühzeitig auseinander gesetzt haben. Beispiel: ein sogenannter "Normalo" und Unternehmer wie unsereins, weiß zwar, das ich die Umsatzsteuer abzuführen habe, aber dennoch nicht jeden Tag mit der jeweiligen Abgabeordnung unter den Arm rumlaufe. Aber ein Steuerberater ist frühzeitig informiert und es liegt an ihm, wie er neue gesetzliche Auflagen an seine Klienten rüber bringt.....

Es ist doch so, rictools, für den Entwickler von Modulen ist doch schon im Vorfeld bekannt, wie die Details der gesetzlichen Auflage aussehen müssen und eben diese geforderten gesetzlichen Auflagen in ihren Modulen umsetzen. Ich als Anwender und Betreiber kann mich nur auf diesen Entwickler verlassen. Habe ich aber sein Modul installiert und werde trotzdem durch irgendein Verein verknackt, weil tatsächlich eine gesetzliche Auflage in diesem Modul fehlte, steht der Entwickler in der Produkthaftung. Siehe auch Produkthaftungsgesetz....Bummmms.  Folgedessen würde und kann ich ihn dafür haftbar machen können.

Also lieber rictools, warum soll ich mich jetzt verrückt machen, vor allem in meinem jetzigen Entwicklungsstadium meiner etwaigen und zukünftigen Homepage, wenn ich doch weiß, das es schon Lösungen zu diesem Thema gibt, nämlich die entsprechende Module? Schließlich habe ich immer das Produkthaftungsgesetz im Hinterkopf. Ferner muss ich ja auch als Inhaber und Betreiber aus einer irgendeinen Branche kommend, mich vorwiegend um mein Kerngeschäft kümmern, oder? 

Wie aber Amtsgerichte auf etwaige Verstösse reagieren, das weiß tatsächlich kein Mensch. Das wäre mir auch zu spekulativ. Die Praxis zeigte doch, das Gesetze durch irgendwelche Einflussnahmen ständig angepasst und geändert werden. Das gibt mir auch ein beruhigendes Gefühl......

Edited by spacemarder (see edit history)
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vor 12 Stunden schrieb eleazar :

Wo kein abmahnfähiger Anlass vorliegt, der durch Gebühren geahndet werden kann, kann es logischerweise auch keine strafbewehrten Unterlassungserklärungen geben. Das hätte vor Gericht wohl kaum Bestand, weil damit die Gesetzgebung unterlaufen würde.

 

Die Logik dieses Satzes erschließt sich mir nicht.

Abmahnungen sind gleich in mehreren Gesetzen verankert, u.a. in dem für Shops wichtigen §3a u. §12 UWG. Durch eine Abmahnung kann mann einen Wettbewerber auf eine vermeintliche Verletzung von Marktverhaltensregeln aufmerksam machen, Ziel einer Abmahnung ist, daß der Wettbewerber sich wieder marktgerecht verhält und insbesondere eine Erklärung (strafbewehrt mit Vertragsstrafe) abgiebt, daß er nie wieder (und das ist wörtlich gemeint) den gemahnten Tatbestand wiederholt. Ist diese Erklärung einmal unterschrieben gilt diese, auch wenn die Abmahnung garnicht gerechtfertigt war.

An diesem Gesetz will, wenn ich die Stellungnahme von Frau Winkelmeier-Becker (CDU) richtig verstehe, die CDU/CSU Fraktion nichts ändern.

Zusätzlich kann der Abmahner, die ihm entstandenen Auslagen in Form von Gebühren vom Abgemahnten verlangen, hier setzt der Vorstoß der CDU/CSU an, diese Gebühren sollen wenn sich die Abmahnung auf die DSGVO bezieht für ev 12 Monate, zumindest bei der ersten Abmahnung, nicht mehr erhoben werden dürfen.

Viele Abmahner setzen aber von vorn herein auf den aüßerst lukrativen "Verstoß gegen die Unterlassungserklärung"!

Deshalb meine ich sollte man sich nicht in den Sessel zurücklehnen und darauf hoffen, daß es die CDU/CSU schon richten wird, sondern aufmerksam beobachten in welchen Fällen Abmahnungen verschickt werden, um dann ggfs im eigenen Shop entsprechend nacharbeiten zu können.

Grüsse
Whiley

 

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vor 16 Stunden schrieb spacemarder:

Es wird doch, so meine Hoffnung, ein Modul für die DSGV angeboten. Ich denke und hoffe doch, das dieses Modul alle Unklarheiten abdeckt.

 

Hallo spacemarder,

es werden mitlerweile unzählige Module angeboten, die das Wort DSGVO oder GDPR im Titel haben. Du solltest die Beschreibung des jeweiligen Moduls genau durchlesen, teilweise werden Aufgaben die die DSGVO verlangt etwas vereinfacht (Bereitstellung von Daten), teilweise werden Checkboxen gesetzt, teilweise werden Erklärungsboxen eingeblendet etc.

Bei einigen Module werden schädliche oder zumindest unnötige Dinge in den Shop eingebaut; da viele der Module nicht aus dem deutschen Sprachraum kommen liest man immer wieder äußerst bedenkliche Formulierungen ("Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung" etc).

Die wichtigsten Anforderungen der DSGVO (Datenschutzerklärung, Datensicherheit Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten,...) lassen sich eh nicht durch Module lösen.

Grüsse
Whiley

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5 hours ago, spacemarder said:

Aber wiederum auch nicht, weil unklar ist es nur für diejenigen, die sich nicht mit dem Gesetz frühzeitig auseinander gesetzt haben.

Es ist doch so, rictools, für den Entwickler von Modulen ist doch schon im Vorfeld bekannt, wie die Details der gesetzlichen Auflage aussehen müssen und eben diese geforderten gesetzlichen Auflagen in ihren Modulen umsetzen. Ich als Anwender und Betreiber kann mich nur auf diesen Entwickler verlassen. Habe ich aber sein Modul installiert und werde trotzdem durch irgendein Verein verknackt, weil tatsächlich eine gesetzliche Auflage in diesem Modul fehlte, steht der Entwickler in der Produkthaftung. Siehe auch Produkthaftungsgesetz....Bummmms.  Folgedessen würde und kann ich ihn dafür haftbar machen können.

Du bist hier komplett auf dem Holzweg, vielleicht solltest du dich einmal mit einem Rechtsanwalt über das Thema unterhalten. Derzeit liest man von Rechtsanwälten und Experten ständig, daß es bei diesem Thema auf Jahre hinaus keine Rechtssicherheit gibt, weil viele Einzelheiten eben erst durch Gerichte entschieden werden (und diese Entscheidungen halt auch für die Vergangenheit gelten).

Ein Modul für Prestashop kann sowieso nur einen Teil der Problematik abdecken, es enthält aber z. B. keinen rechtssicheren Text zur Datenschutzerklärung (der ja auch erheblich vom Einzelfall abhängig ist) und mit Sicherheit wird dir der Modulautor keine Rechtssicherheit garantieren und er muß auch keinesfalls in dieser Hinsicht irgendwie haften, da bist du schon selbst verantwortlich.

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vor 2 Stunden schrieb Whiley:

Die Logik dieses Satzes erschließt sich mir nicht.

 

Und was sollst du unterlassen, wenn es nichts zu unterlassen gibt? Nur zur Erinnerung: Ich habe mich hier in  einem Topic zu Abmahnungen aufgrund der DSGVO geäußert. Denn das UWG gibt es ja nicht erst seit gestern. Die einzig rechtlich spannende Frage in Bezug auf die DSGVO ist doch in nächster Zeit: Haben Verstöße gegen die DSGVO überhaupt Beweiskraft bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Die DSGVO regelt Persönlichkeitsrechte und nicht die von Marktteilnehmern. Es ist daher alles andere als gewiss, ob in diesem Zusammenhang 3a UWG überhaupt greift. Ganz sicher kann sich aber ein Abmahnanwalt bei der DSGVO nicht auf Paragraph 12 UWG berufen, denn er fällt weder unter Behörden, Organisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (Art. 80), noch erfüllt er die in Paragraph 2 BDSG genannten Kriterien.

 

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Hallo zusammen!

@rictools: Natürlich bin ich voll verantwortlich für den Inhalt meiner Seiten. Das ist überhaupt keine Frage. Wenn es dann soweit ist (mit meiner Veröffentlichung, aber noch befindet sich diese Seite im Wartungmodus), sollte ich schon prüfen, ob das jeweilige Tool, bzw. Modul die gesetzlichen Bestimmungen trifft. Nur eines kann ich Dir jetzt schon vorab versichern: logischerweise kann dieses Modul keine richterlichen und schon gar nicht zukünftige Urteile beinhalten. Ein solches Modul wäre unbezahlbar. Und das ganze noch europaweit? Nein rictools, das wäre zuviel verlangt. Halte doch einfach einmal im Hinterkopf, das wir in Deutschland hier eine gewisse Vertragsfreiheit haben. Der Gesetzgeber zumindest hier in Deutschland, gibt beiden Vertragsparteien das Recht, die Verträge frei zu gestalten. Will heißen, das neben den gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen (hier die DSGVO), wir die AGB's selbst bestimmen können. Das einzige, worauf ich zu achten haben, das sie nicht sittenwidrig sein dürfen. Mit Sittenwidrigkeit ist gemeint, das mein Vertragspartner nicht über den Tisch gezogen werden darf.

Mach Dich doch jetzt nicht kirre über das "Weibergewäsch", was die juristische Presse dazu meint. Das Thema ist eben Trendy, und diese Vögel buhlen da nur um eine gewisse Meinungsmache und um ihre Reputation, um mehr Unsicherheit bei den Anwendern zu erzeugen. Ehrlich gesagt, ich hab auch kein Bock auf ein sogenanntes "Influencer Marketing", einer Marketing Strategie zu unterliegen, die gezielt die Meinungsmacher einbinden, um aufgrund ihres Einflusses potenzielle Kunden zu verunsichern. 

Glaub es mir mal, das ist echt nicht nur ein Millionenmarkt, sondern ein Milliardenmarkt. Sorry rictools, ich bin schon zu "Alt", um mich von solchen Meinungsmachern,  und Unkereien verrückt machen zu lassen. Ich konzentriere mich da lieber um mein Kerngeschäft. Allerdings sollte ich schon bald wissen, was da die  DSGVO von uns abverlangt. Aber: Kommt Zeit, kommt Fahrrad....lach. Das ist auch der Grund, warum ich mich nicht den Vorwurf aussetze, auf den Holzweg zu sein. Sehe es doch einfach einmal aus dieser Perspektive.....

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Mit dem Holzweg meinte ich in erster Linie deine Ansicht, daß ein Modul dir Rechtssicherheit geben könnte und daß du im Fall der Fälle Ansprüche gegen den Autor des Moduls haben könntest.

Die Vertragsfreiheit ist hierzulande durchaus stark eingeschränkt, insbesondere gegenüber Verbrauchern hast du kaum Möglichkeiten, in deinen AGB etwas anderes festzulegen als was gesetzlich vorgeschrieben ist, da ist sehr vieles unzulässig und abmahnfähig, das weit entfernt von "sittenwidrig" ist. Das ist keine Panikmache, sondern Tatsache.

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Wie weiter oben schon beschrieben wollte die Union per Gesetz missbräuchliche Abmahnungen mit der befristeten Aussetzung von Kosten-Erstattungen verhindern. Der Gesetzentwurf zur Musterklage sollte diese Woche vom Bundestag und Anfang Juli vom Bundesrat verabschiedet werden. Somit hätte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten können (Winkelmeier-Becker/CDU).

Nun ist die  Union ist mit diesem Vorschlag gescheitert, stattdessen "hat sich die große Koalition darauf geeinigt dass die Bundesregierung in einem gesonderten Entschließungsantrag aufgefordert wird, tätig zu werden“, (Johannes Fechner, rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion)

Es bleibt spannend!

 

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Herzlichen Dank für die Aktualisierung über den politischen Hintergrund, Whiley. Ja, es bleibt spannend. Zur Zeit kann ich aber aus Zeitgründen nicht in Erfahrung bringen, wer denn da im Bundesrat die Majoritäten hat. Ich darf mal einfach etwas spekulieren: Wer denn einen laufenden OnlineShop hat, ist größtenteils und erfahrungsgemäß Anhänger der CDU/CSU Fraktion. Ehrlich gesagt, sehe ich diesen Schwerpunkt nicht bei den Sozialdemokraten. So könnte es zu den Regierungsparteien zu einem Deal kommen, so nach dem Motto: "Gibst du mir, geb ich dir!". Den Knackpunkt sehe ich also infolgedessen beim Bundesrat.  Wie gesagt, wir sind zwar nicht bei der Börse, aber hier darf ja auch einmal Spekuliert werden, oder? ;-)

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2 hours ago, spacemarder said:

Wer denn einen laufenden OnlineShop hat, ist größtenteils und erfahrungsgemäß Anhänger der CDU/CSU Fraktion.

Wie kommst du denn zu dieser kühnen Behauptung? Wenn dann tendieren Selbstständige eher zur FDP. Und was hat denn die Union in ihrer langen Regierungszeit für kleine Onlinehändler getan?

Soviel ich weiß, kommt von der SPD eher die Forderung nach einer weitergehenden Lösung des Abmahnproblems.

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Moin zusammen!

rictools, ich habe nichts behauptet! Ich habe spekuliert und dazu gehört es auch, einmal Annahmen zu treffen :-) Alles klar? Mit der Annahme wollte ich lediglich aufzeigen, das bei einer positiven Abstimmung im Bundestag noch die Hürde im Bundesrat zu nehmen ist, mehr nicht.

Aber gestern Nacht habe ich ein Interview bei NTV mit der amtierenden Bundesministerin gehört, welche sich zu diesem Thema äußerte. Sie sagte sinngemäß, dass sie die ganze Panik nicht verstehe. Schließlich ist es schon 2 Jahre bekannt, dass die DSGVO zum 25. Mai dieses Jahres in Kraft tritt. Übrigens enthält dieses europäische Gesetz circa 90 % unserer Datenschutzverordnung, und da die DSGVO europäisches Recht ist, kann von daher alleine schon keine Änderung seitens der Bundesregierung bewirkt werden.

Achtung: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat dieser Gesetzentwurf nichts, aber auch gar nichts mit der DSGVO zu tun. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet nämlich das Vorgehen gegen unseriöse Abmahnvereine und Kanzleien. Hintergrund ist auch, da sich ja nicht nur professionelle Onlineshops im WWW befinden, sondern auch zahlreiche private Personen. Und die gilt es, gegen solche unseriösen Machenschaften zu schützen.... 

Ich für mein Teil, kann mich nur deshalb an der Meinung der Justizministerin anschließen. Wie gesagt, in einem vorherigen Beitrag von mir, hatte ich schon ausführlich erläutert, dass das alles hier eine Panikmache ist. Bitte vergleiche da mein Beitrag vom 7. Juni im 2. und dritten Absatz.

Euch allen einen schönen Tag.

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Angebliche "DSGVO-Beschwerdestelle" verschickt Mails

Es gibt wohl nichts was es nicht gibt!

Da verschickt eine angebliche "DSGVO-Beschwerdestelle" (datasax.de) mails mit dem Hinweis, daß eine Meldung über einen Verstoß gegen die DSGVO vorläge.

Es wird eine  kostenlose Erstberatung im Rahmen der "DSGVO Meditation"  angeboten mit dem Hinweis:" Ganz gleich, ob Sie Ihre Datenschutzverstöße selbst abstellen oder sich Hilfe von Dritten holen, vermeiden Sie dadurch eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 700,- Euro und eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragen der Stadt."

Wow!

Schon erstaunlich auf welche Ideen manche Leute kommen.

Interessant ist es, sich mal die "Powered byWordPress & Themegraphy Datasax-Seite" im Hinblick auf Rechtssicherheit anzuschauen.:)

 

 

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  • 2 weeks later...

Es gibt Berichte über weitere Abmahnungen, wobei sich die Abmahner wohl konzentrieren auf:

1.)  Einbindung von Google Webfonts
2.) Fehlende ssl-Verschlüsselung
3.) Falsche, fehlende oder unvollständigeDatenschutzerklärung
4) Fehlerhafte Einbindung von Google Analytics (optin, opt out)
5.) Verwendung von Facebook Like u. Share Buttons.
6.) Cookies

Hier noch zwei interessante Links zum Thema:

https://t3n.de/news/dsgvo-abmahnung-ssl-fehlt-1091180/

und

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/abmahnung-wegen-ds-gvo-apotheker-verscheucht-anwaelte/

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DSVGO: 12500.- Euro Schmerzensgeld-Forderung

Die Schmerzensgeldforderung in Höhe von 12500.- Euro wegen fehlender SSL-Verschlüsselung beim Kontaktformular geht im Moment durch die Presse.

http://zeitung.ddnss.de/nachrichten/dsgvoabmahnung-12500-euro-schmerzensgeld-fur-fehlendes-sslzertifikat

SSL-Verschlüssungen sind heute Standard und  das Fehlen stellt mit Sicherheit auch einem DSGVO-Verstoß dar.( Art. 25 Abs. 1, 32 Abs. 1 2. Hs. lit. a) )

Bei einem Verstoß gegen die DSGVO ist auch ein immaterieller Schaden ersatzfähig (Art. 82 Abs. 1 DSGVO).

Also unbedingt nochmal überprüfen ob alle Übertragungen von personenbezogenen Daten aus dem Shop heraus tatsächlich ssl-verschlüsselt sind!

 

Grüsse
Whiley

 

 

 

 

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Im Zusammenhang mit der Frage, inwieweit die DSGVO überhaupt für e-Commerce herangezogen werden kann (zumindest von Abmahnanwälten) finde ich die folgende Rechtsauffassung äußerst interessant: https://www.hoenigundpartner.de//fachbeitraege/174-datenschutz. Denn die betrifft keineswegs nur Apotheken-Webseiten.

Zwar geht die Konferenz der Datenschutzbehörden in ihrem kontrovers diskutierten Positionspapier zum Telemediengesetz davon aus, dass die DSGVO Priorität habe und man daher den Abschnitt 4 des TMG (die für e-Commerce relevanten Artikel 11 - 15a) nicht mehr anwenden solle. Ob das allerdings vor Gerichten Bestand haben wird, ist zweifelhaft, denn im selben Positionspapier wird zugleich festgestellt, dass das TMG bis dato im Gegensatz zum Bundesdatenschutzgesetz nicht an die DSGVO angepasst wurde und mit einer Neufassung in nächster Zeit auch nicht zu rechnen ist, da dazu erst einmal die in Deutschand geplante neue ePrivacy-Verordnung benötigt würde.  Damit ist aber vor 2019 nicht zu rechnen. Und solange dies nicht geschieht, bleibt weiterhin die ePrivacy-Richtlinie von 2002 Grundlage der Rechtsprechung.

Es gibt also hier derzeit wirklich eine Gesetzeslücke (denn das Telemediengesetz ist ja in Kraft und rechtsgültig), die es Abmahnanwälten schwer, wenn nicht unmöglich macht, ihre an der DSGVO orientierten Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Deshalb gefällt mir, dass der Apotheker in dem von dir zitierten Fall den Spieß umgedreht und per Rechtsanwalt der abmahnenden Kanzlei eine Abmahnung wegen Rechtsmissbrauchs hat zustellen lassen.

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Es werden jetzt doch immer mehr Abmahnfälle bekannt, die Dunkelziffer könnte da rel. hoch sein. Aktuell mahnt eine Augsburger Kanzlei Fiseure ab, auf deren Internetseiten angeblich gegen die DSGVO verstossen würde.

Morgen, Freitag, den 6. Juli wird im Bundesrat ein Gesetzentwurf der durch den bayrischen Ministerpräsident Söder eingebracht wurde (in Bayern sind bald Landtagswahlen) beraten, der die Gefahr missbräuchlicher Abmahnungen im Zusammenhang mit der DSGVO mindern könnte ( Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften ) .

Allzuviel Chancen wird der bayrische Vorstoß im Bundesrat wohl nicht haben, in neun Bundesländern sind die Grünen an der Landesregierung beteiligt und deren Europaabgeordneter Jan Philip Albrecht  läßt keine Gelegenheit aus sein Werk (die DSGVO) über den grünen Klee zu loben.

Die Bayern wollen mit ihrem Gesetzentwurf durch eine Ergänzung im UWG-Gesetzt die Vorschriften der DSGVO ausklammern (Verstoß gegen die DSGVO wäre dann nicht mehr durch Mitbewerber abmahnbar).

 

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  • 3 months later...

Vor dem 25.05.2018 (DSGVO) ging die überwiegende Zahl der Gerichte davon aus, daß fehlende bzw. fehlerhafte Datenschutzerklärungen einen Verstoß gegen § 13 TMG darstellen, was von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.

Ob aber auch Verstöße gegen die DSGVO ebenfalls von Mitbewerbern abgemahnt werden können, wird ja derzeit noch kontrovers diskutiert.

Das LG Würburg hat jetzt als erstes deutsches Gericht sich mit dieser Frage beschäftigen müssen, und hat diese Frage nun im Grunde bejaht, danach sind Verstösse gegen die DSGVO ein Wettbewerbsverstoß und Abmahnungen durch Wettbewerber sind zulässig.

Hier das Urteil:

https://www.anwaltskanzlei-online.de/2018/09/26/dsgvo-update-beschluss-des-lg-wuerzburg-vom-13-09-2018-im-volltext/

Grüsse
Whiley

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So what?

Erstens ging es hier nicht um einen Online-Shop, sondern um eine Rechtsanwaltskanzlei.

Und zweitens hätte ein Shopbetreiber oder eine Anwaltswebseite mit einer Homepage ohne SSL und einem unverschlüsselten Kontaktformular sowie einer unzureichenden Datenschutzerklärung auch schon von Inkrafttreten der DSGVO eine Abmahnung riskiert.

Deshalb führt das Gericht nämlich auch als Entscheidungsgrundlage Urteile der OLG Hamburg und Köln aus den Jahren 2012 bzw. 2015 an. Da gab es noch keine DSGVO.

Hier gilt einfach: Wer zu saumselig ist, der muss mit den selbstverschuldeten Folgen leben.

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vor 56 Minuten schrieb eleazar :

Erstens ging es hier nicht um einen Online-Shop, sondern um eine Rechtsanwaltskanzlei.

Und zweitens hätte ein Shopbetreiber oder eine Anwaltswebseite mit einer Homepage ohne SSL und einem unverschlüsselten Kontaktformular sowie einer unzureichenden Datenschutzerklärung auch schon von Inkrafttreten der DSGVO eine Abmahnung riskiert.

 

Das ist ja nun überhaupt nicht der Punkt.

Bisher gab es ja immer mal wieder - auch hier im Forum - die vorgetragene Meinung, daß es garnicht klar sei, ob Verstösse gegen die DSGVO überhaupt durch Wettbewerber abmahnbar seien, man müsse erst abwarten was die Gerichte dazu sagen.

Die drei Richter am  LG Würzburg haben nun in so einen Fall der sich ausdrücklich und ausschließlich auf die DSGVO bezog durch den Erlass einer eintweiligen Verfügung unter Hinweis auf ein Ordnungsgeld von 260 000.00 Euro ersatzweise 2 Jahre Haft dazu (wohl mehr als eindeutig) Stellung bezogen!

 

 

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Tut mir leid, Jörg, nein. Das haben sie nicht. Es ist keine Abmahnung nach DSGVO. Die Richter haben sich eindeutig auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb " gemäß § 4 Nr. 11 UWG bzw. jetzt § 3a UWG" bezogen und die DSGVO-Passagen zu Datenschutzerklärung und Impressum als Vorschriften interpretiert, denen zu genügen ist, um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu begründen. Das ist nichts Besonderes, denn natürlich müssen sie die aktuell geltenden Vorschriften zugrunde legen. Deswegen hat das Landgericht auch den Artikel 80 DSGVO ignoriert, weil er für diesen Fall ohne Belang war.

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vor 2 Stunden schrieb eleazar :

Tut mir leid, Jörg, nein. Das haben sie nicht. Es ist keine Abmahnung nach DSGVO. Die Richter haben sich eindeutig auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb " gemäß § 4 Nr. 11 UWG bzw. jetzt § 3a UWG

 

Rainer, nochmal zu den Basics:

Abmahnen kann ich einen Wettbewerber dann, wenn ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt, dies ist geregelt in §8 UWG.

Unklar war bisher ob Bestimmungen der DSGVO einen Verstoß auch gegen das UWG darstellen, da sie ja primär das Verhältnis zum Verbraucher regeln.

Die meisten Kommentare der Juristen, gingen nun bisher auch schon  in die Richtung, daß sich derjenige der gegen die DSGVO verstößt einen Wettbewerbsvorteil verschaft (z.B. weniger Kosten weil die Datenschutzerlärung nicht angepaßt wurde etc), das der so erreichte Vorteil unlauter ist, liegt auf der Hand. Einige wenige Juristen, die aber hier im Forum des öfteren zitiert wurden, waren der Auffassung die DSGVO tangiere das Wettbewerbsrecht nicht da es ein reines Verbraucherrecht sei, daß keinen Einfluß auf den Wettbewerb habe u.a. deswegen weil Verstöße abschließend durch die Vorgaben des Gesetzes geregelt werden könnten.

Nun hat das LG Würzburg aber eben eindeutig Stellung bezogen und gesagt, ja derjenige der gegen die DSGVO verstößt schaft sich einen Vorteil, und dieser Vorteil ist unlauter im Sinne des UWG.

Daraus ergibt sich nun zwangsläufig, daß Abmahnungen gegen Verstöße der DSGVO zulässig sind §8 UWG..

Mitlerweile explodiert die Anzahl der Kommentare zu diesem Urteil., z.B. hier:

http://www.damm-uwg.de/lg-wuerzburg-verstoesse-gegen-die-dsgvo-koennen-von-wettbewerbern-abgemahnt-werden/

https://shopbetreiber-blog.de/2018/09/28/lg-wuerzburg-unzureichende-datenschutzerklaerung-unter-dsgvo-abmahnbar/

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dsgvo-abmahnung-abmahnwelle-datenschutz-wettbewerbsrecht/

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-wuerzburg-dsgvo-verstoss-durch-mangelhafte-datenschutzerklaerung-kann-wettbewerbsrechtlich-abgemahnt-werden

und viele, viele mehr.

 

 

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  • 1 month later...

Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verstoß

Ein Gericht (AG Dietz) hatte sich zum ersten mal nach Inkrafttreten der DSGVO mit der Höhe eines Schadensersatzes bei einer unverlangt zugesendeten Mail zu befassen.

Der Versender hatte den Verstoß bereits eingeräumt und 50 Euro Schadensersatz (üblicher Wert den viele Gerichte vor der DSVGO als angemessen angesehen hatten) an den Empfänger der Mail überwiesen.

Der Empfänger wollte aber 500.- Euro Schadensersatz und hat gegen den Versender der Mail geklagt. Das Gericht hat den grundsätzlichen Schadensersatzanspruch bejaht, hielt aber die 50.- Euro für angemessen.

https://www.dr-bahr.com/news/kein-dsgvo-schadensersatzanspruch-bei-bagatellverstoessen-wegen-unerlaubter-e-mail-werbung.html

Grüsse
Whiley

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vor 3 Stunden schrieb Whiley:

Das Gericht hat den grundsätzlichen Schadensersatzanspruch bejaht, hielt aber die 50.- Euro für angemessen.

Das geht aber aus dem verlinkten Artikel keineswegs hervor, das Gericht hat nur entschieden, daß ein Schadenersatzanspruch von mehr als 50 EUR in diesem Fall keinesfalls angemessen wäre, äußerte aber deutliche Zweifel, ob überhaupt ein Schadenersatzanspruch bestand, nur mußte es darüber nicht entscheiden!

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Wie weit soll das noch gehen? Worauf begründet man in einer Mail 50 EUR "Schadensersatz"?

So dürfte man das gar nicht bezeichnen, denn es ist niemals nachvollziehbar, wie hier ein Schaden von 50EUR entstanden sein soll.

Als nächstes sind dann die Mailprovider dran, und zwar beide, der sendende und der empfangende, weil sie ja quasi als Erfüllungsgehilfen dieser Verbrecher fungieren. Unseren Politikern gehört mal etwas Hirn implantiert, die Auswüchse dieser Gesetze sind schon mehr als fragwürdig. Wenn ich keine Mails bekommen will, sollte ich meine Filter entsprechend konfigurieren, damit ich nur soweit behelligt werde, wie ich es wünsche. Im Umkehrschluss wäre dann eine sinnvolle Gesetzgebung in diesem Zusammenhang eine Kennzeichnungspflicht für Mails, so dass der jeweilige Filter sie eindeutig erwischen kann. Technisch durchaus machbar und schon wäre die Welt für alle in Ordnung.

Für mich sieht das so aus, dass die Leute sich ständig mit Werbung zuballern lassen und das auch billigen, weil sie z.B. RTL-Zuschauer sind, bei Werbeplakaten in der Stadt nicht wegsehen, ständig in Zeitschriften Werbeanzeigen "konsumieren" und dann eine Mail, die mit einem Klick zu löschen ist, sich mit 50 EUR entschädigen zu lassen.

Wir versenden seit Mail keine Newsletter mehr, Mails erhalten die Leute nur noch auf konkret gestellte Anfragen, die wir bei Bedarf vorlegen können und bei denen nicht von einem Fake ausgegangen werden muss.

Lustig ist in so einem Zusammenhang, dass seit dieser stumpfsinnigen Verordnung zwar die eine oder andere Spammail weniger kommt, man aber dann eben kaum noch eine Info im Web findet, die neben 2 Zeilen gesuchtem Inhalt dann noch -zig MB an Werbung...

Schöne neue Welt....

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Du sprichst mir aus dem Herzen, es wird immer dümmer durch diese EU Regelungen. Kinder dürfen keine Weihnachtswünsche mit Namen mehr am Weihnachtsmarkt an den Baum hängen, Klingelschilder sollen nur noch Zahlen statt Namen enthalten und und und. Und dann gibt es auch noch die Geoblocking Verordnung, wodurch man an jedes EU Land verkaufen muss aber nicht dorthin zu liefern braucht, macht ja auch wirklich Sinn. Manchmal frage ich mich ob die bei der EU ab und zu aus ihrem Schlaf auwachen und das was sie geträumt haben dann als Verordnung erlassen.

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  • 1 month later...

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