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Frage zum advancedeucompliance Modul


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Hallo

ich bin erste heute angefangen mich mit dem aktuellen Thema der DSGVO zu beschäftigen. Dabei bin ich auf viele Webshops gestoßen, die aktuell den Hinweis "inkl. MwSt." und den link zu den "Versandkosten" nur auf der Produktseite anzeigen, weil das die einzeige Seite ist, auf der man Produkte in den Warenkorb legen kann.

 

Ich will nun wissen, ob dass so weiterhin mit der DSGVO im Einklang steht und wie ich das umsetzen kann.

 

Zum letzen Punkt, ich kann natürlich den hook aus der product-list.tpl herausnehmen. Vielleicht sind andere Stellen ebenfalls nötig?

Aber gibt es nicht vielleicht einen anderen Weg ohne Dateien zu editieren?

 

Danke

 

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Hi, die Angabe zur Lieferzeit und USt. hat nichts mir der DSGVO zu tun.  Siehe hier §246 https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG054200360  und weiteres.  Online findest du massig dazu Infos, auch die IHK vor Ort hat viele Infos und Infoblätter.

Beim AEUC-Modul musst du aufpassen, da gibt es oft einen Fehler so daß die Angaben doppelt angezeigt werden, das passiert oft wenn Caches eingeschaltet sind (im BO).  Findest du hier auch ewig viel im Forum.

Viele Shops setzen auch * neben den Preis und erklären dann im Footer daß alle Preise inkl. USt. (MwSt.) und zzgl. Versandkosten sind.  Wie das rechtlich zu bewerten ist mag ich nicht zu beurteilen  (ich finds nicht ganz so sicher).

 

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Hallo Kornblume ,

mit den Preisauszeichnungen hat die DSGVO natürlich nichts zu tun, die DSVGO regelt den Umgang mit (persönlichen) Kundendaten, unabhängig davon ob es sich beim Kunden um einen Endverbraucher, einen geweblichen Abnehmer oder eine Firma handelt. Da werden alle gleich behandelt.

Bei der Preisauszeichnungspflicht kommt es darauf an, an wen sich dein Angebot richtet. Nehmen wir an du verkaufst an (End)Verbraucher so richtet sich die Preisanzeige nach den Vorgaben der PAngV.

Danach muß beim Preis immer daruf hingewiesen werden, daß die Ust enthalten ist und ob Versandkosten hinzukommen, allerdings muß das nicht jedesesmal dranstehen sondern es genügt die Angabe auf einer nachgeordneten Webseite, wenn ein potentieller Käufer diese passieren muss, bevor er durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb den Bestellvorgang einleitet (BGH GRUR 2008, 84 Rn. 34).

Das ist nichts neues, das gilt - soweit ich mich zurückerinnere - schon immer, sofern dein Kunde nicht direkt aus der Listenansicht bestellen kann, kannst du an dieser Stelle die beiden Angaben entfernen.

Vorzugsweise machst du das in der css-Datei (aeuc_front.css) mit

display: none;

sowohl beim shipping_label als auch beim content_price.

Grüsse
Whiley

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Super herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung und entschuldigung, dass ich hier die rechtlichen Rahmen vermischt habe. Ich hoffe, ich bekomme heraus, wie ich via display: none die entsprechenden Blöcke an den richtigen Stellen verstecke. Vielleicht schaffe ich es ja.

 

Grüße

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Klar, schaffst du das,

du offnest deine aeuc_front.css

dort findest du z.B. so etwas:

div.aeuc_shipping_label {
    text-decoration: underline;
    background-color: white;
    display: inline-block;
    padding: 1px 5px;
}

Das änderst du ab in:

div.aeuc_shipping_label {
    text-decoration: underline;
    background-color: white;
    display: none;
    padding: 1px 5px;
}

Dann löscht du den Cache und daraufhin sollte "zzgl Versandkosten" verschwunden sein.

Das gleiche machst du beim

content_price

Grüsse
Whily

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