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USt-IdNr. auf Rechnung anzeigen


DJHeartFeelings

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hmmh...du hast doch den oberen Bereich und den unteren Bereich der Rechnung, also den "Header" und den "Footer"...

Angaben zur Firma, zur Bankverbindung, evt. Steuerdaten findet man in der Regel immer im "Footer"...

 

also einfach ergänzen...du wirst doch die Rechnung nach deinen Wünschen ( Straße u.s.w. ) auch ergänzen können, dann setze doch unten

einfach nochmal die U-st.ID hin....dann wäre es das ...

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hmmh...du hast doch den oberen Bereich und den unteren Bereich der Rechnung, also den "Header" und den "Footer"...

Angaben zur Firma, zur Bankverbindung, evt. Steuerdaten findet man in der Regel immer im "Footer"...

 

also einfach ergänzen...du wirst doch die Rechnung nach deinen Wünschen ( Straße u.s.w. ) auch ergänzen können, dann setze doch unten

einfach nochmal die U-st.ID hin....dann wäre es das ...

super danke

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Hi,

den Regeln der Buchhaltung entsprechend müssten diesen Nummern "unten" hinkommen.  Manche Steuerberater/innen sind da kleinlich, ist aber eher ein Schönheitsding  (wobei es aber für den Aufbau einer Rechnung wirklich Grundlagen gibt, also wo steht die Empfängeradresse, wo stehen die Artikel, wo steht die Zahlungs- und Lieferbedindung usw.).

 

Die USt.ID musst du nur angeben, wenn du eine hast.  Wenn du keine beantragt hast, hast du keine, und dann brauchst du die auch nicht angeben  (da du keine hast)   :wub:  

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Also daß Rechnungen einen einheitlichen Aufbau haben sollten ist mir bei den Rechnungen zahlreicher Firmen, die ich erhalte noch nie aufgefallen, da gibt's doch alle möglichen Varianten.

 

Steuernummer oder UStIdNr.? Erstere gehört nicht in die Rechnung und auch nicht in den Shop (da waren Finanzämter gegenüber Dritten wohl mitunter rechts auskunftsfreudig, sollte man deshalb geheim halten), wenn du letztere hast mußt du sie angeben.

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Uiiiuii ric,  mal schnell lesen zu den Steuernummern:  https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/ 

 

in DE haben wir das Glück daß alles im Gesetz steht,  hierzu im UStG .

 

 

Klar kann die Rechnung gestaltet werde wie man möchte, aber es gäbe Richtlinien wo was stehen soll.  Also z.B. die Bankverbindung ganz oder ziemlich weit unten und nicht oben über der Empfängeranschrift.  Die Zahlungsbedingungen dann unterhalb der Artikelauflistung/Positionen usw....  aber mittlerweile wird das lockerer gehandhabt als noch vor 20 Jahren. 

Edited by DRMasterChief (see edit history)
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