JACAAR Posted September 23, 2017 Share Posted September 23, 2017 Hallo, ich möchte ein Auktionsmodul in meinem Shop integrieren. Muß ich hier wie z.B. bei Ebay einen extra Passus in die AGB geben? Bei meinen Ebay AGB habe ich folgenden Text: a) Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. LG Aaron Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 23, 2017 Share Posted September 23, 2017 Ich denke, da solltest du auf jeden Fall einen geeigneten Rechtsanwalt zu Rate ziehen, je nach genauem Auktionsablauf müssen da wohl AGB und auch andere Texte umfangreich angepaßt werden, das ist sicher nicht trivial. Auch hast du, wenn du gleichzeitig Verkäufer und Auktionator bist, ja vielfältige Manipulationsmöglichkeiten, da kann es immer leicht zu Rechtsstreitigkeiten mit Bietern kommen. Hast du denn überhaupt so viel Leben im Shop, daß das funktionieren kann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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