SecondPassion Posted September 14, 2017 Share Posted September 14, 2017 Na gut dann schmeiß ich mich jetzt auch in die Höhle der Löwen, mein Shop www.secondpassion.com - ich freu mich über Feedback Link to comment Share on other sites More sharing options...
SliderFlash Posted September 14, 2017 Share Posted September 14, 2017 (edited) Hi , habe keine Fehler gefunden, 1) also mich hat gestört ich wusste nicht wie ich auf die Startseite wieder zurück komme, oben links unter anmelden ist nur ein kleiner klecks was das sein soll ? Logo ? 2) Google Map ist irritierend , hast du auch das Key eingegeben ? es zeigt kein Ort sondern Kontinent https://www.templatemonster.com/help/prestashop-1-6-x-troubleshooter-google-maps-not-show-api-key-issue.html 3) Bei der Bekleidung z.B Hosen gibst du unter dem Bild auch Größe an, warum ? wen du hundert Größen hast dann hast du sowieso kein platz in der Box, außerdem hast du im Artikel Fehler drin : Chino Pants "Polina" Gr. 30/34 aber wen man auf das Artikel klickt steht da nur zur Auswahl Größe L40 ansonsten gefällt es mir ist Professionell aufgebaut P.S: Ich würde auch das Browser .ico ändern, .ico ist immer noch von Prestashop Edited September 14, 2017 by SliderFlash (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Wenn ich das richtig sehe, verkauft ihr überwiegend Gebrauchtwaren. Ob nun ein Kunde das erkennt nur an der Zustandsbeschreibung "gut" oder "sehr gut" möchte ich doch bezweifeln, Widerrufe und evtl. auch rechtliche Probleme dürften damit vorprogrammiert sein. Ich weiß nicht genau, wie die rechtlichen Vorschriften in Österreich sind, aber den Versand nach Deutschland schließt ihr hoffentlich aus (habe das jetzt nicht überprüft). Als potentieller Kunde wäre ich allerdings sowie sofort weg. Zumal wenn ich so eine Unverschämtheit in den AGB lesen muß: "Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 5 Tagen erfolgen, zieht der Verkäufer ein Inkassobüro seiner Wahl zu Rate und verrechnet EUR 35,00 an Schadenersatz." Sorry, und deshalb werde ich hiermit auch meine Begutachtung des Shops beenden, wer sich als Händler so gebiert, schadet dem Ruf des gesamten Internethandels! Link to comment Share on other sites More sharing options...
SecondPassion Posted September 16, 2017 Author Share Posted September 16, 2017 Danke für die Rückmeldung, wir haben leider sehr sehr oft Spasskäufer und die Ware ist sohin blockiert, bei einer Vielzahl an Einzelstücken ist das leider eine große Schwierigkeit Bzgl. Widerrufe ist unsere Quote sehr gering zumal unsere Kundinnen sehr wohl wissen, dass wir ein Online Second Hand Store ist Wieso soll ich dem Ruf des Internethandels schaden? Nur weil ich mir nicht alles gefallen lasse ? In Deutschland gibt es Klarna, in Österreich liegt das nicht vor zumal ich vorwiegend deutsche Kunden habe, aber ja so sind die Meinungen verschieden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 ...zumal ich vorwiegend deutsche Kunden habe, Dann solltest du ganz, ganz dringendst deinen Shop rechtssicher machen (-->VRRL) Grüsse Whiley Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 wir haben leider sehr sehr oft Spasskäufer Da würde ich darüber nachdenken, woran das liegen könnte. ... und die Ware ist sohin blockiert Dann kann man ja festlegen, daß die Ware nur 5 Tage lang reserviert wird und bei späterer Zahlung möglicherweise nicht mehr verfügbar ist.H Hast du denn einen Vergleich, ob die Zahl der "Spasskäufer" durch die Drohung mit Schadenersatz geringer geworden ist? Hast du Anhaltspunkte, daß die "Spasskäufer" wirklich welche sind und nicht daß nur die E-Mail mit den Bankdaten im Spam-Filter landet (das ist nämlich wirklich ein Problem)? Durchsetzen könntest du den Schadenersatz sowieso nicht, da müßten sich die österreichischen Gesetze schon sehr von den deutschen unterscheiden. Außerdem muß der "Spasskäufer" ja nur den Widerruf erklären.. ... zumal unsere Kundinnen sehr wohl wissen, dass wir ein Online Second Hand Store ist Du verkaufst lt. Facettennavigation durchaus auch Neuware. Ich sehe keine Möglichkeit z. B. bei einem Artikel mit dem Zustand "sehr gut" zu erkennen, ob der nun gebraucht ist oder B-Ware oder gar neu. Vor allem hätte ich Angst, daß sich die Rechtsabteilungen der Modehäuser, deren Namen du als "Marke" angibst obwohl es zumindest in einem Fall meines Wissens keine mit dem Namen der Handelskette identische Markenbezeichnung gibt für diese fragwürdige Billigkonkurrenz interessieren. ... zumal ich vorwiegend deutsche Kunden habe Ich kann dir nur raten, ein paar tausend Euro für eventuelle Abmahnungen zurückzulegen ... Wenn du aktiv nach Deutschland verkaufst mußt du dich auch an die deutschen Gesetze halten, die in Österreich übrigens ähnlich sind. Außerdem wirken schwer auffindbare Informationen zu den Versandkosten, die sich dann auch noch widersprechen, unseriös und könnten auch ein Grund dafür sein, daß Kunden abspringen. Gerade bei Kleidung ist ein Widerruf häufig, mitunter werden deine Kunden erst in der Bestellbestätigung lesen, daß sie, wenn das Teil nicht paßt, außer den Rückversandkosten auch noch - wohl entgegen dem Gesetz und vor allem für deutsche Kunden überraschend - die Hinsendekosten zahlen sollen. Ja, und jeder Händler, der sich nicht an Gesetze hält, verschweigt daß er überwiegend Gebrauchtware verkauft und außerdem überraschende, eindeutig kundenfeindliche Bestimmungen in seinen AGB versteckt, schadet dem gesamten Onlinehandel, ganz besonders seiner Branche und den direkten, faireren Konkurrenten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Wie oft eigentlich noch.... Es gelten die Gesetze des S T A N D O R T E S des Onlineshops, egal, wohin verkauft wird. Aber zum Thema: Wenn man seinen Kunden klarzumachen versucht, dass man "gereizt" reagiert, wenn die selbsterstellten Regeln nicht eingehalten werden, wird man das direkt damit büßen, dass die potenziellen Kunden genau an dem Punkt abspringen, wo sie die Konsequenzen sehen, wenn sie kaufen und irgendwas klappt nicht mit der Einhaltung der Regularien. Wenn ebay und Konsorten das tun, dann nur, weil sie es sich leisten können, Käufer zu vergraulen, denn sie vermitteln ja nur, auf der Ware bleibt der Verkäufer sitzen, nicht sie. Dann wird ein Inkasso beauftragt und 35 EUR in Rechnung gestellt... wofür, wenn die Ware dann wieder in den Verkauf wandert? Da gebe ich den Vorrednern recht, das wäre der Moment, an dem ich lächelnd das X oben rechts anklickte und mich frage, wer so doof sein kann, dort zu kaufen. Den Umgang mit Spasskäufern kann man anders regeln, so jedenfalls nicht, denn es gibt 1000 Gründe, wenn irgendwas nicht klappt, wofür man nichts kann, und jetzt auch noch dafür ein zusätzliches Risiko auf sich zu nehmen, das muss (und sollte) man sich nie antun. Nun gut, das muss jeder selbst wissen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
SecondPassion Posted September 16, 2017 Author Share Posted September 16, 2017 für ein kleines Unternehmen können mehr als 2000 Euro in kürzester Zeit schon sehr schmerzen, wenn man es sich leisten kann sicherlich, aber ihr glaubt gar nicht, wie oft man einfach nur hingehalten wird, seit dieser Klausel hat sich das Zahlungsverhalten extrem verbessert Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Wie oft eigentlich noch.... Es gelten die Gesetze des S T A N D O R T E S des Onlineshops, egal, wohin verkauft wird. Ist das eine verbindliche Rechtsauskunft, für die du haftest? Wenn sich ein Shop an deutsche Kunden richtet, muß er die deutschen Gesetze beachten (sonst würden viele deutsche Händler vom benachbarten Ausland aus agieren, um die deutschen Gesetze zu umgehen), wir hatten das bereits in einem anderen Thread. Und die österreichischen Gesetze, die den deutschen sehr ähnlich sind, gelten sowieso! Der einzige Unterschied ist, daß sich dort Abmahnungen oder Klagen nicht so lohnen wie hier. Ein österreichischer Shop, der sich an die österreichischen Gesetze hält, dürfte auch beim Versand nach Deutschland selten Probleme bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Es gelten immer die Gesetze, an die du dich räumlich gesehen zu halten hast. Wenn in Deutschland etwas erlaubt ist, das in Österreich verboten ist, kannst du das solange straffrei machen, wie du dich auf deutschem Boden befindest, es wird erst dann strafbar, wenn du dasselbe auf österreichischem Boden tust. Vielleicht kriegt aber die EU eines Tages hin, dass die Gesetze alle angepasst werden, so dass zumindest in der EU eine gewisse Harmonisierung erfolgt. Und ob es sich lohnt, den Shop aus dem benachbarten Ausland zu betreiben, mag jeder für sich entscheiden, denn wenn der Verkauf (räumlich) von hier aus erfolgt, kann der Shop selbst sogar auf den Fidschi-Inseln installiert werden, es ändert nichts daran, dass er von hier aus betrieben wird. Befindet der Shop sich also in Deutschland, kann dich, wenn er rechtskonform nach deutschem Gesetz betrieben wird, niemand belangen, egal, ob in Burundi oder sonstwo Gesetze gelten, die dem entgegenstünden. Wenn du dann allerdings eine Filiale in Burundi eröffnest, von der aus du deine Geschäfte machst, tust du gut daran, die dortigen Gesetze zu respektieren. Wäre dies anders, müsstest du dafür Sorge tragen, dass der deutsche Shop nur in Deutschland aufrufbar ist und darüber hinaus Bestellungen nur aus dem deutschen Raum möglich wären. Weiter wäre auch der Hinweis auf dringende Beachtung der Rechtskonformität schon eine verbindliche Rechtsauskunft... also sollte man vielleicht jetzt nicht anfangen, Haare zu spalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Der einzige Unterschied ist, daß sich dort Abmahnungen oder Klagen nicht so lohnen wie hier. Auf so eine pauschalierte Aussage würde ich mich nicht einlassen. Wurde selbst schon Opfer vor einer teuren Abmahnung. Gesetz ist Gesetz, egal in welchem Land. Und Geldgier ist nun mal in den meisten Menschen drinnen. Neider hat man ebenso überall, ob in DE, AT, CH oder sonstwo. Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Vielleicht kriegt aber die EU eines Tages hin, dass die Gesetze alle angepasst werden, so dass zumindest in der EU eine gewisse Harmonisierung erfolgt. Das ist bereits passiert, zumindest was AT und DE anbelangt. Hier sind die Gesetze vor ca. einem Jahr angepasst worden. Wir haben etwas von DE übernommen, dafür habt ihr von uns was übernommen. Die anderen Länder werden vermutlich auch irgendwann mal nachziehen. Die EU ist so ne Sache... Da gibt es diese die diktieren, die diktieren wollen und die, die nicht reden sondern agieren... Unseriöse "Briefkastenfirmen" wird es immer geben. Mit oder ohne Gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SliderFlash Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 (edited) Claudiocool, on 16 Sept 2017 - 11:18 AM, said: Wie oft eigentlich noch.... Es gelten die Gesetze des S T A N D O R T E S des Onlineshops, egal, wohin verkauft wird. Ist das eine verbindliche Rechtsauskunft, für die du haftest? Es gelten immer die Gesetze des Jeweiligen Landes wo das Geschäft angemeldet ist ! ich kann auch irgendwo in China Geschäft anmelden und Überall in die Welt Verkaufen es gelten dann Chinesische Gesetze. Ich überlege auch schon das Geschäft nach Ausland zu lagern bevor ich online gehe, wo alles lockerer ist und nicht alles auf die Goldene Waage gelegt wird. Edited September 16, 2017 by SliderFlash (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 @ Second Passion - 4. Preise und Zahlungsbedingungen a) AGB - 4.1. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. Gesamtpreise heißt ein Preis ohne zusätzliche Kosten. Ist hier aber nicht der Fall, wenn du Versand extra dazurechnest. Da müßte Bruttopreis inkl. Steuer stehen anstattdessen. Und wo sind die versandkosten denn genau ersichtlich ? Ggfs. Heißt nicht MUSS und einen Hinweis in den AGB's, das reicht nicht. Fehlt der Link bezogen zum Produkt. Oder ein genereller Link im Footer ist auch erlaubt. Nur in den AGB ist zu wenig, zumal bekannt ist, dass diese keiner liest. b ) Dein Shop ist so rechtlich gesehen nicht wirklich tauglich für den Verkauf. Weder in AT noch in DE. Die AGB sind von irgendwo kopiert und gehören überarbeitet. Da sind viele Dinge enthalten, die so nicht mehr rechtlich abgedeckt sind. Das mit den Inkassobüro innerhalb von 5 Tagen kannst du dir ersparen. a) wird kein Kunde darauf eingehen, b ) ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen marktüblich. Mit 5 Tage kommst du da niemals durch, auch nicht mit den Wucher Schadensersatz, den du niemals rechtfertigen kannst mit der Ware die du verkaufst. Ist ja eine Standardware und keine Anfertigung. Gib ein paar Euros für einen Anwalt mit e-commerce Spezialisierung aus, bzw. als Neu-Unternehmer kannst du dich auch an die WKO wenden und lass deine AGB überprüfen. So kriegst du nur Probleme damit. c) Steuerlich gesehen, da solltest du dich ebenso absichern. Dur verkaufst gebrauchte Artikel, die sind schon versteuert. Dies sollte ausgewiesen werden. Wie machst du das dann mit der Neuware ? Lass dich von einem Steuerberater beraten. Ein Mix von Neu und Flohmarktware ist immer steuerlich gesehen ein gefundenes Fressen für Rückzahlungen, weil du zuviel kassierst. Pauschalieren kannst du nicht. Du solltest das genau abbilden. Außer du bist Kleinunternehmer. Dann sowieso steuerbefreit. d) Dein Ziel ist ja verkaufen. Damit du im Internet gefunden wirst, reicht es nicht einfach nur Bilder von Produkten hochzuladen und diese mit Preise und Merkmale zu versehen. Mit den Beschreibungen und Infos die du lieferst kann keine Suchmaschine etwas anfangen. Die bewerten das als Spam. Als neue Domain wirst du jetzt gefunden und an den ersten Positionen in den Suchmaschinen stehen, aber in einem halben Jahr sieht das wieder ganz anders aus. SEO-mäßig gibt dein Shop Null her. Du solltest die Produkte mit ordentlicher Beschreibung füllen. Mit Text. Google mag Text. Aber bitte nicht von irgendwo kopieren. Google mal nach, was SEO bedeutet und wie man das am Besten einsetzt. Aber bitte keine Agentur beauftragen, die dir verspricht immer an erster Stelle zu stehen. Die bringen nichts. SEO ist eine langwierige Geschichte, vor allem dann, wenn man längerfristig gute Positionen in den Suchmaschinen auch halten möchte. Manipulierungen erkennen Suchmaschinen schnell und dann landest du ganz hinten, wenn nicht sogar für ein Jahr gesperrt. Wenn du daran nichts ändern möchtest, dann wäre es vl. besser du verkaufst deine Artikel erst mal in ebay um ein Feeling zu bekommen, wie e-commerce wirklich läuft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Claudiocool, on 16 Sept 2017 - 11:18 AM, said: Es gelten immer die Gesetze des Jeweiligen Landes wo das Geschäft angemeldet ist ! ich kann auch irgendwo in China Geschäft anmelden und Überall in die Welt Verkaufen es gelten dann Chinesische Gesetze. Ich überlege auch schon das Geschäft nach Ausland zu lagern bevor ich online gehe, wo alles lockerer ist und nicht alles auf die Goldene Waage gelegt wird. Nein, das ist so nicht ganz korrekt. Es gelten sehr wohl auch die Gesetze wohin du verkaufst. Das Thema ist kompliziert und kann so nicht pauschaliert werden. Innerhalb der EU schon garnicht, weil es Intra-Kommunitäre Abkommen gibt. Tja, unseriöse Briefkastenfirmen wird es immer geben. Dort kaufe ich persönlich aber auch nicht ein. Besser das Geld gleich spenden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 (edited) Ich frage mich gerade, wie dann ein Türke einen Deutschen in Deutschland verklagen kann wegen Beleidigung, nach Überzeugung mancher hier wäre das ja unmöglich ... Leute, BITTE seid vorsichtig mit Äußerungen zu Rechtsthemen, mit Überzeugung vorgetragene Falschaussagen können andere Menschen sehr teuer zu stehen zu kommen! Noch einmal etwas zum Lesen zum Thema, man beachte den Kernsatz "Ein weltweites Angebot birgt enorme Risiken, da in anderen Ländern andere Rechtsordnungen gelten, die Sie beachten müssen." https://www.trustedshops.de/shop-info/rechtssicherheit-internationaler-versand/ Hier ein ausführlicher Beitrag: http://www.it-recht-kanzlei.de/versand-ins-ausland-anwendung-deutsches-recht-ausrichtung.html Und noch ein Link speziell zur Frage "Shop im Ausland zur Umgehung deutscher Rechtsvorschriften": http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ausland.htm Edited September 16, 2017 by rictools (see edit history) 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Ich frage mich gerade, wie dann ein Türke einen Deutschen in Deutschland verklagen kann wegen Beleidigung, nach Überzeugung mancher hier wäre das ja unmöglich ... Leute, BITTE seid vorsichtig mit Äußerungen zu Rechtsthemen, mit Überzeugung vorgetragene Falschaussagen können andere Menschen sehr teuer zu stehen zu kommen! Sehe ich auch so. Pauschalieren ist immer gefährlich. Außerdem gibt es nicht nur Gesetze, sondern auch noch Handelsabkommen und vieles mehr, was geschäftliche Beziehungen zw. Käufer und Verkäufer regelt. Jeder Fall ist ein Fall und solche Dinge gehören in Hände von Profis, die wir hier alle nicht sind, außer man hat Jus studiert und ist im Handel spezialisiert. Gleiche gilt für Aussage über Steuern & Co. Da gibt es sehr viele Fallen und Feinheiten in einem jeden Land der Welt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SecondPassion Posted September 16, 2017 Author Share Posted September 16, 2017 zum Thema Differenzbesteuerungen - das kostet wesentlich mehr arbeit, als wenn wenn ich einfach 20% abführe und kleinunternehmerregelung hab ich nicht Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 zum Thema Differenzbesteuerungen - das kostet wesentlich mehr arbeit, als wenn wenn ich einfach 20% abführe und kleinunternehmerregelung hab ich nicht Du meinst jetzt für die Neuen Produkte, oder ? Für die Gebrauchtware, darfst du keine Steuer verrechnen, da diese bereits beglichen wurde beim Erstverkauf an den ENDKUNDEN. Ich meine jetzt nicht B2B, sondern B2C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Ich habe im Shop überhaupt keine Infos zur MwSt. gefunden. Das Finanzamt wird sich wahrscheinlich nicht beschweren, wenn es zu viel Steuern erhält ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Lasst uns zum Wesentlichen zurückkehren... dem Shop... Die Inhalte gehen uns ja eh nix an Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Das Finanzamt wird sich wahrscheinlich nicht beschweren, wenn es zu viel Steuern erhält ... Schon aber eher unnötig Steuer zu zahlen. Ich habe mehr Gebrauchte Artikel gefunden, als neue. Von daher ist das zuviel, eher zuviel, das man woanders einsetzen kann. Ich meine es ja auch nur gut. Sparen ist ja auch für ein Neuling wichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SecondPassion Posted September 16, 2017 Author Share Posted September 16, 2017 Aus der Broschüre der WKO Grundsätzlich kommen nur folgende Gegenstände für die Differenzbesteuerung in Frage (siehe Anhang): bewegliche, körperliche Gegenstände ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle, wobei der häufigste Anwendungsfall Gebrauchtgegenstände sind Kunstgegenstände Sammlungsstücke siehe Anhang Antiquitäten Und danke für die Info, aber ich hab einen Steuerberater und der wird wohl wissen, was er tut und da wurde auch das Thema Differenzbesteuerung besprochen Link to comment Share on other sites More sharing options...
selectshop.at Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Aus der Broschüre der WKO Grundsätzlich kommen nur folgende Gegenstände für die Differenzbesteuerung in Frage (siehe Anhang): bewegliche, körperliche Gegenstände ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle, wobei der häufigste Anwendungsfall Gebrauchtgegenstände sind Kunstgegenstände Sammlungsstücke siehe Anhang Antiquitäten Und danke für die Info, aber ich hab einen Steuerberater und der wird wohl wissen, was er tut und da wurde auch das Thema Differenzbesteuerung besprochen OK, da halte ich mich raus, wenn er weiß dass du mehr Gebrauchtwaren verkaufst, als neue Artikel, dann wird er schon entsprechend die Steuer für dich veranalgen (oder auch nicht... es gibt da auch einige die sich nicht wirklich auskennen und fürs Finanzamt arbeiten). War nur gutgemeint, dass du darauf ein Auge wirfst. Differenzbesteuerung heißt ja nur, dass du nur für den erzielten Mehrwert die Steuer abführst, aber nicht für den ganzen Artikel. Ein eher kompliziertes Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 16, 2017 Share Posted September 16, 2017 Es kommt ja auch darauf an, was er für die Sachen bezahlt hat, vielleicht war das nicht viel ... Wenn sowieso alle Preise inkl. MwSt. sind, würde ich das aber auch im Shop angeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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