buggyracer79 Posted August 12, 2017 Share Posted August 12, 2017 Hallo, auch ich bin ein Kleinunternehmer. Ich habe mir schon ein Modul gekauft, damit in der Rechnung etc. ja keine Steuer angezeigt wird. Nun wird aber auf den Produktseiten unter dem Preis immer der Hinweis "inkl. MwSt." bzw. "zzgl. MwSt" angezeigt. Wie bekomme ich das weg? Ich verzweifle bald... Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted August 12, 2017 Share Posted August 12, 2017 Prestashop unterstützt die Kleinunternehmerregelung standardmäßig nicht. Deshalb geht es nicht ohne ein paar Anpassungen. Schau mal ins das Subforum Benutzerleitfäden. Da habe ich einen Sammelthread für Tipps und Tutorials eingerichtet. Hier ist es der letzte Link unter Praxistipps. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted August 12, 2017 Share Posted August 12, 2017 Ich habe mir schon ein Modul gekauft, damit in der Rechnung etc. ja keine Steuer angezeigt wird. Nun wird aber auf den Produktseiten unter dem Preis immer der Hinweis "inkl. MwSt." bzw. "zzgl. MwSt" angezeigt. Wie bekomme ich das weg? Ich verstehe mal wieder nicht, warum du nicht dazuschreibst, um welches Modul es sich handelt ... Es gibt ein solches Modul von Silbersaiten (https://www.silbersaiten.de/prestashop/de/prestashop-module/141-modul-fur-kleinunternehmer.html), da wird, wie man auf den Screenshots sehen kann, der MwSt.-Hinweis nicht ausgeblendet. Generell gibt es keine Einigkeit, wie genau die Gestaltung jetzt richtig ist, denn es ist ja korrekt, daß deine Preise die MwSt. enthalten, du darfst die MwSt. nur nicht auf der Rechnung ausweisen. In den Einstellungen zum Modul Europäische Rechtssicherheit müßtest du den MwSt.-Hinweis ausblenden können. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted August 14, 2017 Share Posted August 14, 2017 Das Problem dürfte aber immer dann sein, wenn ich Vst.-abzugsberechtigt bin, denn dann rechne ich von solchen Preisen die Steuer gedanklich schon weg. Auch wenn ich die beim Checkout bezahle, ist sie bei der nächtsen Vorauszahlung wieder in meiner Tasche. Daher ist es natürlich blöd, wenn ich irgendwann später feststellen muss, dass dem nicht so ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted August 15, 2017 Share Posted August 15, 2017 Das Problem dürfte aber immer dann sein, wenn ich Vst.-abzugsberechtigt bin, denn dann rechne ich von solchen Preisen die Steuer gedanklich schon weg. Deshalb ist der Hinweis auf den Kleinunternehmer-Status bzw. das Nichtausweisen der MwSt. so wichtig, das ist in dem Modul ja durchaus eindeutig gelöst. Daß es Preise in Onlineshops gibt, die keine Vorsteuer enthalten, betrifft auch viele Shops. die sich speziell an gewerbliche Kunden richten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted August 16, 2017 Share Posted August 16, 2017 Diese ganze Kleinunternehmergeschichte ist m.E. sowieso Blödsinn. Die dient nur dazu, dass der Staat die Umsatzsteuer kassiert, auch wenn jemand mit vollem Lager pleite geht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted August 16, 2017 Share Posted August 16, 2017 Diese ganze Kleinunternehmergeschichte ist m.E. sowieso Blödsinn. Die dient nur dazu, dass der Staat die Umsatzsteuer kassiert, auch wenn jemand mit vollem Lager pleite geht... Also soviel ich weiß, ist der Kleinunternehmerstatus freiwillig und niemand muß diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted August 17, 2017 Share Posted August 17, 2017 Man geht von der Unerfahrenheit der Newbies aus und nutzt hier definitiv die Möglichkeit, den Leuten im Fall, dass die Gründung schief geht, die üblicherweise genutzten Möglichkeiten der Schadensbegrenzung vorzuenthalten. Klar, wenn ich ein Lager im Wert von 100 EUR vor mir herschiebe, ist das sicher kein Beinbruch, aber wenn es eben mehr ist, dann macht das u.U. schon größere Beträge aus. Ein Bekannter von mir wäre auch fast auf die Schiene aufgesprungen, dann wäre seine Textildruckmaschine und sein Sprinter (beides bar bezahlt) voll bezahlt worden, also inkl. Umsatzsteuer, Herr Schäuble hätte sich so über ca. 15000 EUR mehr in der Kasse gefreut. Weiter haben wir auch sonst keine Vorteile dieser Regelung entdecken können, egal, in welcher Richtung da gesucht wurde. Zudem hätte er sich bei der Hälfte seiner Zielgruppe aufgrund nicht ausweisbarer Umsatzsteuer ins Jenseits befördert. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, keine Frage, aber ich bin fast sicher, dass da nichts ist, was hier einen Vorteil bedeutet. Die Milchmädchenrechnung mit den nicht abzuführenden Umsatzsteuern greift nur dann, wenn man seine Waren praktisch aus dem "Nichts" bezieht und somit der Umsatz dem Gewinn entspräche. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JACAAR Posted September 23, 2017 Share Posted September 23, 2017 Ich habe mich auch für den Kleinunternehmer status entschieden. Der Vorteil ist, das ich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben muß. Michmädchenrechnung: Ich kaufe Ware für 100,- ein und verkaufe sie für 300,- Somit zahle ich als Kleinunternehmer beim Einkauf 19 Euro MWST muss aber keine Steuer an das Finazamt zahlen. Als Vorsteuerabzugsberechtigter zahle ich beim Einkauf die 19,00 MWST , beim Verkauf muß ich 57,00 ans Finanzamt abliefern kann aber 19,00 vom Einkauf gegenrechnen, zahle sozusagen 38,00. Somit spare ich 19,00 beim Kleinunternehmerstatus. Milchmädchenrechnung deshalb weil es von der Marge abhängig ist. 100% Aufschlag ist die Nulllinie. Darunter zahlt man als Kleinunternehmer drauf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted September 23, 2017 Share Posted September 23, 2017 Rechnen kannst du aber nicht, du sparst bei deinem Beispiel sogar 38 EUR. Aber du hast ja noch andere Kosten, oft gerade am Anfang. Und oft baut man sich auch mit der Zeit ein Warenlager auf, um schneller liefern zu können. Dann kommt es darauf an, wer deine Kunden sind. Kunden, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden bei dir nicht kaufen. Und wenn private Käufer den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung sehen, haben sie auch weniger Vertrauen und sind oft nur bereit, bei einem besonders günstigen Preis zu kaufen, d. h. du mußt wahrscheinlich 20 % billiger verkaufen als wenn du kein Kleinunternehmer wärst, sodaß sich deine Ersparnis in Luft auflöst. Oder du versuchst genauso teuer zu verkaufen wie deine Konkurrenz, verkaufst dann aber weniger und schon stimmt wieder die Rechnung nicht ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
JACAAR Posted September 24, 2017 Share Posted September 24, 2017 Dann kommt es darauf an, wer deine Kunden sind. Kunden, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden bei dir nicht kaufen. B2B ist mehr mir kein Thema, ich verkaufe an Endkunden. Dann kommt es darauf an, wer deine Kunden sind. Kunden, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden bei dir nicht kaufen. Und wenn private Käufer den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung sehen, haben sie auch weniger Vertrauen und sind oft nur bereit, bei einem besonders günstigen Preis zu kaufen, d. h. du mußt wahrscheinlich 20 % billiger verkaufen als wenn du kein Kleinunternehmer wärst, sodaß sich deine Ersparnis in Luft auflöst. Oder du versuchst genauso teuer zu verkaufen wie deine Konkurrenz, verkaufst dann aber weniger und schon stimmt wieder die Rechnung nicht ... B2B ist bei mir kein Thema, ich verkaufe an Endverbraucher. Artikel biete ich ganz normal inklusive MWST an, wobei die MWST in der Rechnung nicht ausgewiesen wird. Für mich persönlich ist jetzt der zusätzliche Steuervorteil oder Nachteil nicht das ausschlaggebende, sondern ich erspare mir die zusätzliche Arbeit mit der Umsatzsteuervoranmeldung. Da ich einen ganz normalen Vollzeitjob habe und den Webshop quasi als "Hobby" habe, ich vom Einkauf über Shoppflege bis hin zur Buchhaltung alles alleine mache, spare ich mir einiges an Zeit. :-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Claudiocool Posted September 24, 2017 Share Posted September 24, 2017 Spätestens wenn der Kleinunternehmer dann pleirte gegangen ist, hat sich das Ganze für den Staat gelohnt, weil der dann keine Möglichkeit hat, die gezahlte Umsatzsteuer seines Lagers zurückzubekommen. Weiter wird ihm auch kein anderes Unternehmen die Waren so ohne weiteres abkaufen, um sie selbst weiterzuverkaufen, weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Diese Kleinunternehmerregelung ist m.M. nach Bullshit, genauso wie die damalige Ich-AG, das war auch nur eine Methode, um sich die Arbeitslosen vom Hals zu halten, mit der Folge, dass dafür dann die ganzen Insolvenzen (dafür hat man dann ja die Privatinsolvenzen etabliert) explosionsartig zugenommen haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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