Borradito Posted April 28, 2016 Share Posted April 28, 2016 Guten Tag zusammen, laut (m)einem Steuerberater soll folgender Text an jede Rechnung die an die Schweiz geht, da dort ein anderer Steuersatz gilt: Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 a) i.V.m. § 6 UStG Frage 1: Kennt ihr dies? Muss das wirklich auf die Rechnungen? Frage 2: Wie binde ich das in die Rechnung der Schweizer mit ein? Vielen Dank für eure Hilfe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted April 28, 2016 Share Posted April 28, 2016 Hallo Borradito, zu 1) Ja, dein Steuerberater hat recht. zu 2) Ganz einfach, über den Freitext für Rechtshinweise. Den findest du in den Rechnungseinstellungen: Bestellungen --> Rechnungen Vor 1.6.1.1 wurde der Inhalt des Notizfeldes auf der Rechnung ausgegeben, sodaß dies bezogen auf die jeweilige Bestellung möglich war. Die Entwickler haben das aber unterbunden und eine, wie ich finde, praxisferne globale Lösung eingeführt. Das bedeutet, dass du bei außereuropäischen Kunden (der Zusatz gilt ja nicht nur für die Schweiz) jedesmal den o.g. Weg gehen musst, um anschließend das Feld wieder zu löschen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted April 29, 2016 Share Posted April 29, 2016 Guten Tag zusammen, laut (m)einem Steuerberater soll folgender Text an jede Rechnung die an die Schweiz geht, da dort ein anderer Steuersatz gilt: Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 a) i.V.m. § 6 UStG Frage 1: Kennt ihr dies? Muss das wirklich auf die Rechnungen? Der Satz muß natürlich nur auf die Rechnung wenn du eine mehrwertsteuerfreie Rechnung ausstellst (nicht weil dort ein anderer Steuersatz gilt)! Ist dir klar, daß neben diesem Satz noch eine ganze Menge anderer Angaben (Abhängig von der Art der Waren, die du verkaufst) auf der Rechnung angegeben werden müssen, z.B. deine EORI-Nummer, ein Ursprungszeugnis usw. Daneben mußt du Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten, Erklärungs- und Meldepflichten beachten! Die meisten der grossen Online-Shops haben die Lieferung in die Schweiz - aus gutem Grund - ausgeschlossen. Umgekehrt sind unzählige "Lieferadressen-Service-Shops" in der Grenzregion entstanden (hier in Konstanz dürften es so ca 20 sein), die Schweizer lassen sich die Waren an diese Adressen schicken und holen sie dort selbst ab! Die Rechnungsstellung erfolgt zunächst mit Mehrwertsteuer, falls die Schweizer beim Grenzübertritt einen Ausfuhrstempel des deutschen Zolls bekommen, kann dann die Mehrwertsteuer erstattet werden. Grüsse Whiley Link to comment Share on other sites More sharing options...
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