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würde ich nicht machen; wenn das Gerichtsurteil rechtskräftig ist sind die auch Abmahnfähig; der eine Klick wird höchswahrscheinlich nicht als eindeutige Zustimmung gelten und auch abgemahnt werden.

 

Es ist eigentlich ganz einfach erklärt worden:

mit Script (Datenübermittlung an Facebook): nein

einfacher Link auf eigene Social-Seite: ja

 

Das ganze ist nun insofern für alle verwirrend, weil ja heise damals mit dem Datenschutz der 2-klick-Methode geworben hat; dieser wird aber mit diesem neuen Urteil (sofern es nicht revidiert wird und damit rechtskräftig wird) ad absurdum geführt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-entwickelt-datenschutzfreundliche-Social-Media-Buttons-weiter-2466687.html

 

Und noch verwirrendender wird es wenn mit normalen Links auf die eigene Facebook-Seite auch der Begriff Shariff-Buttons verwendet wird.

Das hat schon zum einen oder anderen Missverständnis geführt und wird auch noch das eine oder andere auslösen. Sogar Hersteller von Social-Media-Modulen sind sich noch nicht ganz klar darüber, bzw. haben sich noch nicht rechtsicher informiert.

Edited by kulli (see edit history)
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  • 10 months later...

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