Whiley Posted January 9, 2016 Share Posted January 9, 2016 (edited) Ab heute, dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung). Dies Verodnung verpflichtet jeden Online-Händler (der in der EU tätig ist) • auf seiner Website einen Link zur OS-Plattform einzurichten, der für Verbraucher leicht zugänglich ist und• seine Email-Adresse (zusammen mit dem Link) leicht zugänglich anzugeben. Erfüllt man die Pflicht nicht kann abgemahnt werden (die Frage wurde in vielen Foren, auch hier bei uns kontrovers diskutiert). Es ist aber davon auszugehen, daß bei Nichterfüllung ein Wettbewerbsverstoß (UWG) vorliegt. Da im Zusammenhang mit der eigenen email-Adresse der Link leicht zugänglich angebracht werden muß bietet sich das Impessum zur Plazierung an. Die It-Rechtskanzlei empfiehlt folgenden Text am Ende des Impressums anzuhängen: „Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr Darüber muß die email-Adresse stehen unter der ihr zu erreichen seid. Da die Abmahnanwälte schon wieder in den Startlöchern stehen werden empfiehlt sich die Umsetzung unmittelbar vorzunehmen. Die "Grossen" haben ihre Hausaufgaben schon gemacht, z.B. Otto im Impressum. Grüsse Whiley Edited January 9, 2016 by Whiley (see edit history) 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now