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Versandkosten Anzeige Netto Zzgl. Steuer Liefert Falschen Wert


Jörg Saxtec

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Hallo,

 

ich habe einen Kundenshop im reinen (deutschen) B2B. Alle Preise werden netto zzgl. der Umsatzsteuer angezeigt.

 

Versandkosten kann ich im Backend eingeben. Diese werden als Brutto Betrag übernommen. (kann man das umstellen, wenn ja, wo?)

 

Mein Problem liegt nun in der Anzeige des Versandkosten Anteils. Diesen habe ich mit 17,85 EUR brutto eingegeben, was bei 19% Steuer so ziemlich genau 15,00 EUR netto sind. Je nach Warenkorbinhalt werden als Versandkosten jedoch 14,96 / 14,99 / 15,04 angezeigt und entsprechend falsch weitergerechnet.

 

Ist schon jemand auf das gleiche Problem gestossen und hat eine Lösung? Der Shop ist auf 1.6.1.2 aktualisiert

 

Anbei einen Ausschnitt aus dem Warenkorb.

 

Danke und liebe Grüße,

Jörg 

versandkosten.mov

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Edited by saxtec-de-es (see edit history)
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d.h der alte Rundungsfehler-bug vom hin und her-rechnen ist immer noch da

 

Glaube ich eigentlich nicht.

 

Schau mal in die Einstellungen des Moduls Europäische Rechtssicherheit, Jörg. Rundung sollte auf kaufmännische stehen und Gesamtsumme runden. Ich vermute mal, das ist bei dir nicht so.

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Danke, eleazar!

Im Modul Europäische Rechtssicherheit habe ich "Proportionate tax for shipping and wrapping" deaktiviert. Nun kann ich im backend auch wieder die Steuer für die Versanddienste aktivieren. 

Der Rest ist nur noch Fleißarbeit.

 

LG Jörg

 

Für Deutschland (eigentlich sogar im ganzen EU-Raum) darfst du aber keine fixe Steuer auf die Versandkosten ausweisen, sondern nur eine anteilig anhand des Warenkorbs berechnete. Daher wird bei Aktivierung dieses Features die Steuerangabe direkt bei den Versandkosten ausgeblendet.

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Für Deutschland (eigentlich sogar im ganzen EU-Raum) darfst du aber keine fixe Steuer auf die Versandkosten ausweisen, sondern nur eine anteilig anhand des Warenkorbs berechnete. Daher wird bei Aktivierung dieses Features die Steuerangabe direkt bei den Versandkosten ausgeblendet.

auch im B2B only Geschäft?

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Aber sicher!

 

Juristisch sieht das nämlich so aus: Stellen Händler im B2B Rechnungen aus, so besteht nicht nur Rechnungspflicht nach §14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen), es gelten auch dieselben Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Rechnungsausstellung im B2C knüpft. Die gestalterischen und inhaltlichen Vorgaben des UStG und der UStDV sind zwingend umzusetzen.

 

Damit überhaupt Vorsteuerabzug gewährt wird, ist die Einhaltung der Pflichtangaben des § 14 Abs. 2 UStG erforderlich, u.a.

  • ein nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,
  • der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Hier mal eine B2B-Beispielrechnung: https://www.hk24.de/blob/hhihk24/recht_und_steuern/steuerrecht/downloads/1157502/c4ed2f6cb6e3dac5385e2851ca7db970/Rechnungsbeispiel-data.pdf

Die Versandkosten stellen in Deutschland (auch in Österreich) eine sog. Nebenleistung dar; die Hauptleistung sind die Artikel selbst. Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung, m.a.W.: sie übernehmen die gleiche Steuerklasse wie die Artikel. Verkaufst du daher Artikel zum ermäßigten Steuersatz (derzeit 7%), dann wird auch auf die Versandkosten nur 7% Umsatzsteuer aufgeschlagen. Ansonsten gilt: Aufteilung.

 

Aber selbstverständlich freut sich das Finanzamt auch über eine Ust-Abführung von 19%, vor allem, wenn nur 7% fällig gewesen wären. ;)

 

EDIT: s. auch meinen Beitrag hier zur Rechnungstellung: https://www.prestashop.com/forums/topic/485206-ust-id-bei-deutschen-unternehmen/?view=findpost&p=2196146

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Dank

 

Aber sicher!

Juristisch sieht das nämlich so aus: Stellen Händler im B2B Rechnungen aus, so besteht nicht nur Rechnungspflicht nach §14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen), es gelten auch dieselben Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Rechnungsausstellung im B2C knüpft. Die gestalterischen und inhaltlichen Vorgaben des UStG und der UStDV sind zwingend umzusetzen.

Damit überhaupt Vorsteuerabzug gewährt wird, ist die Einhaltung der Pflichtangaben des § 14 Abs. 2 UStG erforderlich, u.a.

  • ein nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,
  • der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Hier mal eine B2B-Beispielrechnung: https://www.hk24.de/blob/hhihk24/recht_und_steuern/steuerrecht/downloads/1157502/c4ed2f6cb6e3dac5385e2851ca7db970/Rechnungsbeispiel-data.pdf
Die Versandkosten stellen in Deutschland (auch in Österreich) eine sog. Nebenleistung dar; die Hauptleistung sind die Artikel selbst. Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung, m.a.W.: sie übernehmen die gleiche Steuerklasse wie die Artikel. Verkaufst du daher Artikel zum ermäßigten Steuersatz (derzeit 7%), dann wird auch auf die Versandkosten nur 7% Umsatzsteuer aufgeschlagen. Ansonsten gilt: Aufteilung.

Aber selbstverständlich freut sich das Finanzamt auch über eine Ust-Abführung von 19%, vor allem, wenn nur 7% fällig gewesen wären. ;)

EDIT: s. auch meinen Beitrag hier zur Rechnungstellung: https://www.prestashop.com/forums/topic/485206-ust-id-bei-deutschen-unternehmen/?view=findpost&p=2196146

 

Danke für das ausführliche Statement. Also ist bei dem Kunde alles korrekt, da ausschließlich Waren zu (gegenwärtig) 19% Umsatzsteuer angeboten werden. Der Versand ist mit 15 EUR angegeben, auf Produkte und Versand wird die gleiche Steuer berechnet. 

 

LG Jörg

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Im Prinzip schon. Nur solltest du auch meinen Link beachten. Der Kunde kann mit der aktuellen PrestaShop-Version m.E. keine korrekte B2B-Rechnung ausstellen.

Das macht er auch mit seinem SAP intern. Die Bestellungen werden (noch) manuell übertragen. Ob später einmal ein automatischer Import stattfinden kann ich nicht sagen.

 

Unabhängig davon habe ich noch etwas Lernbedarf bezüglich Prestashop/B2B bzw. B2C, da in einem weiteren Shop sich Kunden mit Firma und Ust-ID anmelden können, und dann die Produkte OHNE MwSt. (B2C) kaufen. Das ist aber eine andere Baustelle und passt hier nicht her. 

Unabhängig davon finde ich Prestashop schon richtig gut! Wenn man andere Shops unterschiedlichster Größen (ja, auch Magento, Oxid, selbst XTC) kennt, ist die Arbeit mit Prestashop einfach nur schön. Habe auch schon einige Magento Shops zu Prestashop migriert. Die Kunden waren sehr angetan. Und das soll schon was heißen. 

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