pfitze Posted November 4, 2015 Share Posted November 4, 2015 (edited) Hallo, wen es interessiert: 1. Zusatz Liefertermin 2. Zusatz Newsletter Siehe Anhang. Beste Grüsse Edited November 4, 2015 by pfitze (see edit history) 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted November 4, 2015 Share Posted November 4, 2015 (edited) abmahnfähig: ca. 7 tage je weniger, desto besser: am besten gar keinen (auf Lager) Edited November 4, 2015 by kulli (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
pfitze Posted November 4, 2015 Author Share Posted November 4, 2015 Hallo Kulli, vielen Dank für die schnelle Antwort. So viel ich weiss muss ein Lieferdatum eingetragen werden. Mit EU-legal funktioniert das nicht. Wie sieht es aus mit 3-7 Tage nach Zahlungseingang? Beste Grüsse Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted November 4, 2015 Share Posted November 4, 2015 Das mit dem "Muss" beim Lieferdatum must du erstmal belegen. 2-4 Tage (nach Zahlungseingang) ist ok, wobei ich das "nach Zahlungseingang" auch weglassen würde, weil das ergibt sich ja erst aus den Zahlarten und das ganze lässt sich mit eu_legal einstellen unter: "lieferzeit auf Lager" 2-4 tage eintragen und bei den Artiekln - Mengen - Verfügbarkeitseinstellungen lässt sich auch noch was einstellen da findet man schon so einiges über die Forensuche ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr.Rivera Posted November 4, 2015 Share Posted November 4, 2015 Hallo, So viel ich weiss muss ein Lieferdatum eingetragen werden. Antwort: Bedeutung von “Liefertermin”Der Begriff des Termins ist aber nicht als konkretes Datum zu verstehen. Es reicht vielmehr wie bisher die Angabe eines Lieferzeitraumes. Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/01/14/neues-verbraucherrecht-liefertermin/ (Autor: Rechtsanwalt Martin Rätze) Grüße 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted November 4, 2015 Share Posted November 4, 2015 Das mit dem "Muss" beim Lieferdatum must du erstmal belegen. Seit Inkrafttreten der VRRL letztes Jahr ist die Angabe eines Liefertermins Pflicht (art. 246a § 1 abs. 1 nr. 7 egbgb). Die Angabe von ca 7 Tage ist ok (OLG München) "nach Zahlungseingang" ist natürlich nicht zulässig. Grüsse Whiley Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 (edited) auch bei Lagerartikeln (sofort lieferbar) ? mein hinweis bezog sich auf das Bild mit dem Preis, da will er es ja haben....ergibt sich doch aus dem ersten post, oder? muss dort der Liefertermin stehen ? Edited November 5, 2015 by kulli (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr.Rivera Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 (edited) Hallo, Seit Inkrafttreten der VRRL letztes Jahr ist die Angabe eines Liefertermins Pflicht (art. 246a § 1 abs. 1 nr. 7 egbgb). Die Angabe von ca 7 Tage ist ok (OLG München) Ich bin da anderer Meinung, zu beiden Punkten. Erklärung: Zunächst einmal geht in dem Urteil des OLG München (08.10.2014) es nicht um "ca 7 Tage", sondern um „ca. 2 – 4 Werktage“. Das Gericht schreibt: “Die Angabe der Lieferzeit mit „ca. 2 – 4 Werktage“ ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB. Aus dieser Angabe ergibt sich auch mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern muss, nämlich spätestens nach 4 Tagen.” Es geht demnach um die ausreichende Bestimmung der Lieferzeit. In diesem Falle wären dies maximal 4 Tage. Bei der Angabe "ca 7 Tage" lässt sich die maximale Lieferzeit nicht ablesen und somit besteht abmahngefahr. Mit diesem Urteil gibt es auch eine Verbindung zu Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB: Dieses Urteil zeigt auch, dass es NICHT um einen konkreten Liefertermin, im Sinne eines bestimmten Tages geht, obwohl im Gesetz das Wort "Termin" verwendet wird. Häh? müsste man nun sagen/fragen. Aber es gibt eine logische Antwort darauf: Bedeutung von “Liefertermin”Der Begriff des Termins ist aber nicht als konkretes Datum zu verstehen. Es reicht vielmehr wie bisher die Angabe eines Lieferzeitraumes. In der Richtlinienfassung, die zunächst vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, hieß es ursprünglich „the date, by which the trader undertakes to deliver the goods“. Damit war also tatsächlich ein konkretes Datum gemeint. Allerdings wurde dieser Wortlaut in den weiteren Beratungen zwischen Rat und Parlament geändert. So heißt es in der letztlich verabschiedeten Fassung im englischen Original „the time, by which the trader…“. In der deutschen Übersetzung wurde diese Änderung aber nicht übernommen, was offensichtlich ein Redaktionsversehen ist. Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/01/14/neues-verbraucherrecht-liefertermin/ Wenn es dazu eine andere Meinung eines anderen Rechtsanwalts gibt, würde ich gerne die Quelle erfahren. Zudem geht es nicht nur um Recht. Schreibe ich im Online-Shop "ca 7 Tage" weiß der Kunde nicht, bis wann die Ware spätestens geliefert wird. Das ist kundenunfreundlich. Grüße Edited November 5, 2015 by Dr.Rivera (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr.Rivera Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 (edited) Hallo, auch bei Lagerartikeln (sofort lieferbar) ? Antwort: Die Angabe "sofort lieferbar" in einem Online-Shop bedeutet, dass die Ware zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten werden muss (LG Aschaffenburg, Urt. v. 19.08.2014 - Az.: 2 HK O 14/14). Quelle: http://www.dr-bahr.com/news/sofort-lieferbar-im-online-shop-heisst-unmittelbare-bereithaltung-der-ware.html "...muss...". Wer sich hier nicht sicher ist, sollte das besser nicht schreiben. Grüße Edited November 5, 2015 by Dr.Rivera (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 Dieses Urteil zeigt auch, dass es NICHT um einen konkreten Liefertermin, im Sinne eines bestimmten Tages geht, das es hier nicht um die kongrete Datumsangebe geht sondern, daß die Lieferzeitangabe den Kunden in die Lage versetzen muß eben dieses Datum zu errechnen ist ja hinreichend klar (siehe die vielen Diskussionen zu dem Thema beim Inkrafttreten der VRRL hier im Forum) Ich glaube allerdings, daß die Angabe eines Termins (als Datum) wie bei EBAY oder Amazon wesentlich kundenfreundlicher ist. “Die Angabe der Lieferzeit mit „ca. 2 – 4 Werktage“ ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB. Aus dieser Angabe ergibt sich auch mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern muss, nämlich spätestens nach 4 Tagen.” das entscheidende an der Urteilsbegründung des OLG München ist, daß sich die Richter nicht an dem "ca " gestört haben. Wenn „ca. 2 – 4 Werktage“ bedeuten, daß der Kunde erwarten kann, daß die Ware spätestens nach 4 Tagen eintrifft, fragt man sich worauf ist das "ca" bezogen, Entweder die Richter interpretierten das als ca 2 Tage bis (exakt) 4 Tage -- was dann bedeuten könnte, daß die Lieferung 1, 2, 3, 4 Tage dauern darf oder die Richer interpretieren (wie im Sprachgebrauch üblich), das als ca (2-4 Tage) also ca 2 Tage bis ca 4 Tage - wobei der högstgenannte Zahlenwert dann der Termin sein muß bis zu dem geliefert werden muß. Folgt man dieser 2 Interpretationsannahme würde die Angabe: ca 7 Tage bedeute, daß die Ware innerhalb ..,5,6 spätestens aber nach dem 7. Tag geliefert werden müsste - wobei man natürlich auch auf das ca verzichten oder es durch das Wort "innerhalb" ersetzen könnte. Die Angabe "sofort lieferbar" in einem Online-Shop bedeutet, dass die Ware zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten werden muss (LG Aschaffenburg, Urt. v. 19.08.2014 - Az.: 2 HK O 14/14). Die Angabe ersetzt natürlich keinesfalls die auf jeden Fall erforderliche Angabe des Liefertermins (der Lieferzeit). Grüsse Whiley Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr.Rivera Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 (edited) Hallo, So viel ich weiss muss ein Lieferdatum eingetragen werden. Ich weiß, ich habe das schon einmal zitiert.... Aber nach nochmaligem Lesen.... Könnte es sein, das pfitze hier mit "Lieferdatum" eher meint: Angabe einer Lieferzeit? Nach Trusted Shops checkliste sollte die Lieferzeitangabe auf die Produktseite. Allerdings schreiben die auch Für alle im Shop angebotenen Produkte müssen Sie Lieferzeiten nennen. Diese Lieferzeiten solltenbestenfalls auf der Produktseite stehen. Quelle: PRACTICE_HANDBOOK_DEU_de / Handbuch für Online-Händler August 2015 ...."sollten bestenfalls"..... Das impliziert wohl, dass das nicht unbedingt muss. Ich vermute jedoch, dass man sich dann auf recht dünnem Eis bewegt. Das wäre meiner Ansicht der Fall, wenn nur "auf Lager" dort stünde. Also fehlen darf die Angabe auf keinen Fall, so viel ist sicher. Nur, wenn sie nicht auf der Produktseite steht, wo soll sie dann hin? Und außerdem müsste die Lieferzeitangabe für alle Produkte immer gleich sein. Grüße Edited November 5, 2015 by Dr.Rivera (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 Nach Trusted Shops checkliste sollte die Lieferzeitangabe auf die Produktseite. Allerdings schreiben die auch Quote Für alle im Shop angebotenen Produkte müssen Sie Lieferzeiten nennen. Diese Lieferzeiten sollten bestenfalls auf der Produktseite stehen. Quelle: PRACTICE_HANDBOOK_DEU_de / Handbuch für Online-Händler August 2015 ...."sollten bestenfalls"..... Das impliziert wohl, dass das nicht unbedingt muss. Nein, es ist lediglich ein Hinweis darauf, dass der Schreiber dieses Satzes mit der Verwendung bzw. Bedeutung des Ausdrucks "bestenfalls" im Deutschen nicht vertraut ist. Gemeint ist nämlich "am Besten", also dass die Lieferzeitangabe nicht global, sondern spezifisch beim Produkt erfolgen soll, zumal ja viele Shops ganz unterschiedliche Lieferzeiten je nach Artikel haben. Also genau das, was EU legal bis Prestashop 1.6.0.14 noch beherrschte, das Modul "Europäische Rechtssicherheit" ab PrestaShop 1.6.1.1 aber nicht mehr bietet! Denn hier sind nur globale Lieferzeiten für alle Artikel vorgesehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 (edited) Also fehlen darf die Angabe auf keinen Fall, so viel ist sicher. Nur, wenn sie nicht auf der Produktseite steht, wo soll sie dann hin? Und außerdem müsste die Lieferzeitangabe für alle Produkte immer gleich sein. Grüße in die CMS Informationen Lieferung und Zahlung Deutschland: "Wir liefern ........................... für 3,95 € innerhalb 2-4 Werktagen. Alle unsere Artikel sind lagernd." für Europa natürlich andere CMS einrichten Edited November 5, 2015 by kulli (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr.Rivera Posted November 5, 2015 Share Posted November 5, 2015 Hallo, Nein, es ist lediglich ein Hinweis darauf, dass der Schreiber dieses Satzes mit der Verwendung bzw. Bedeutung des Ausdrucks "bestenfalls" im Deutschen nicht vertraut ist. Gemeint ist nämlich "am Besten", also dass die Lieferzeitangabe nicht global, sondern spezifisch beim Produkt erfolgen soll, zumal ja viele Shops ganz unterschiedliche Lieferzeiten je nach Artikel haben. Also genau das, was EU legal bis Prestashop 1.6.0.14 noch beherrschte, das Modul "Europäische Rechtssicherheit" ab PrestaShop 1.6.1.1 aber nicht mehr bietet! Denn hier sind nur globale Lieferzeiten für alle Artikel vorgesehen. ich denke, ich stimme dem zu, dass die Lieferzeitangabe auf der Produktseite zu sehen sein muss. Die Umsetzung der EU- Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)[...]Die Shopsoftware-ChecklisteDie folgenden technischen Anpassungen sollten vor dem 13.06.2014 umgesetzt sein (keine vollständigeAuflistung): Pflichtangabe der Telefonnummer des Händlers im Impressum (Anbieterkennzeichnung) □ Angabemöglichkeit des Lieferzeitraumes oder der Lieferzeit auf der Produktseite □ Wegfall des Rückgaberechts (Links, Seiten, Informationen) □ Neue Widerrufsbelehrungen vs. Warenwirtschaft (wie wird verschickt?) □ Content-Seite/Downloadmöglichkeit „Muster-Widerrufsformular“ □ Checkbox zum Erlöschen des Widerrufsrechts für Downloads auf der Bestellseite □ Checkbox zum Erlöschen des Widerrufsrechts für Dienstleistungen auf der Bestellseite □ Wegfall von vorangekreuzten Checkboxen bei kostenpflichtigen Zusatzleistungen □(z.B. bei Garantieverlängerungen, Reiserücktrittsversicherungen, Expressversand etc.) Ein unentgeltliches Zahlungsmittel als Pflichtzahlungselement im Backend □ Quelle: www.trustedshops.de/.../140122_Shopsoftware_Checkliste-VRRL.pdf (Seite 2) Ich habe zwar noch dies entdeckt: Hinweis zur Platzierung des Hinweises: Der Hinweis zur Lieferzeit muss so platziert sein, dass der Verbraucher diesen auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen kann, bevor er seine Vertragserklärung absendet. Wird im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses nicht mehr über die Lieferzeit informiert, so muss der Hinweis im Online-Shop so hinterlegt sein, dass er vom Verbraucher auf jeden Fall vor Einleitung des Bestellprozesses, also vor Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb, zur Kenntnis genommen werden kann. Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/lieferzeiten-handlungsanleitung-verbraucherrechterichtlinie.html Nun könnte man auf die Idee kommen und sagen, ein Link irgendwo wäre ausreichend. Ich persönlich interpretiere das auch in Richtung Platzierung auf der Produktseite. Und ich meine, es sind genau diese Sachen, mit denen man Probleme geradezu magnetisieren kann. Es geht ja nicht nur darum, ob irgendetwas rechtskonform ist. Nein, das reicht sicher nicht aus. Es geht auch darum: - Was kann ich tun, um einen Rechtsstreit von vorneherein aus dem Weg zu gehen und - wie setze ich etwas um, um meine (zukünftigen) Kunden bestmöglich und klar zu informieren. Grüße 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dusticelli Posted November 6, 2015 Share Posted November 6, 2015 Hallo Leute, ein bisschen off-topic, aber könnte man die Textanpassungen die pfitze oben gepostet hat, auch gleich mit übersetzbaren Variablen machen? Also bei Shopware würde man da so einen String von tags eingefasst reinwerfen, den man dann im Backend übersetzen kann. etwa {se name="BeispielBeispiel"} Im backend kann man dann nach BeispielBeispiel suchen und in die entsprechenden Sprachen übersetzen. Da ich im Presta BO alles wie ich finde sogar komfortabel übersetzen kann, gibt es für Presta bestimmt eine ähnliche Möglichkeit? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Leschij Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 Hallo Leute, ich bin hier ganz neu. Kann mir jemand sagen, was genau ich in Prestashop einrichten muss, also Module, CMS-Seiten, um das rechtssicher zu machen. Ich hatte 2013 schon einmal mit dem Gedanken gespielt, PrestaShop einzusetzen, mich aber damals wegen möglicher fehlender Anpassungen für das deutsche Rechtssystem dagegen entschieden. Da das Shopsystem mir aber inzwischen ausgereifter erscheint, würde ich gerne einen neuen Versuch wagen. Wäre lieb, wenn mir jemand ein paar Tipps geben könnte. Danke und viele Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 (edited) Willkommen im Forum das meiste Findest Du hier im Forum (Forensuche) das modul heist eu_compliance oder EU-Rechtsicherheit fremde Themen (templates) müssen meist doch noch angepasst werden, da sich die Entwickler recht wenig um Kompatibilität kümmern. was CMS angeht (impressum etc.) sollte man das schon selbst wissen, wenn man vorhat einen Shop live zu stellen; oder sich anwaltlich beraten lassen, da das je nach Produkten und Zielgruppen sehr individuell sein kann. Edited November 22, 2015 by kulli (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Leschij Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 Hallo kulli, ja klar weiß ich, was ich ins Impressum und so reinschreiben muss. Ich habe nur bisher OXID verwendet und da muss man sich halt, außer der Texte, um die Rechtssachen keine Gedanken machen, weil das ja von einem deutschen Anbieter entwickelt wird, deshalb bin ich hier bei PrestaShop etwas verunsichert. Meinem neuen Kunden möchte ich aber OXID nicht zumuten, weil ich das Backend etwas unübersichtlich finde. Das gefällt mir bei PrestaShop deutlich besser. Das EU-Modul habe ich auch gesehen, reicht das für deutsches Recht? Hierzulande ist man da ja sehr strikt und abmahnwütig. Viele Grüße Leschij Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 Ob das reicht musst Du wirklich selbst entscheiden (auch bei Oxid und alle anderen) deswegen mein Hinweis auf eine anwaltliche Beratung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dusticelli Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 Hallo Leschij, wenn Du Grundpreise brauchst, und ein anderes als das standard Template nutzen willst, musst du die Ausgabe der Grundpreise an allen Stellen überprüfen. Das gleiche gilt für die Angabe der ergänzenden Preisangaben (inkl. MwSt zzgl. Versandkosten) obwohl sich das mit einem Sternchen bei der globalen Währungszeichen-Definition und einem Eintrag im Footer seitenübergreifend absichern lässt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 Meinem neuen Kunden möchte ich aber OXID nicht zumuten, weil ich das Backend etwas unübersichtlich finde. Das gefällt mir bei PrestaShop deutlich besser. Das EU-Modul habe ich auch gesehen, reicht das für deutsches Recht? Hierzulande ist man da ja sehr strikt und abmahnwütig. Viele Grüße Leschij Hallo Leschij, ja, im Großen und Ganzen reicht es, das Modul Europäische Rechtssicherheit (AdvancedEUCompliance) zu aktivieren, wenn die AGB und Widerrufsbelehrung rechtskonform abgefasst sind. Zwar kann man, wie Dusticelli richtig anmerkt, auch mit der Sternchen-Lösung die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Aber das gilt eben nur für die Artiikelseiten. Der vielleicht noch wichtigere Checkout-Prozess erfüllt beim Original-PrestaShop nicht die Vorgaben der EU-Richtlinie, obwohl die entsprechenden Andockpunkte dafür seit Version 1.6 alle schon im Quellcode vorhanden sind. Rechtsicher angepasst wird der Bestellvorgang aber nur mit aktiviertem Modul Europäische Rechtssicherheit! Viele Grüße eleazar Link to comment Share on other sites More sharing options...
Leschij Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 (edited) @kulli: Bei meinen bisherigen Shoplösungen hat es eigentlich immer gereicht, da OXID regelmäßig auf neue Gesetze reagiert (z.B. Button "Zahlungspflichtig bestellen" etc.). Nur die Texte, Widerrufsrecht etc., müssen halt ab und zu mal upgedatet werden. @elazar: Obwohl ich gerade das EU-Compliance-Modul aktiviert habe, steht da im letzten Schritt des Bestellprozesses immer noch "Kaufen" statt "Zahlungspflichtig bestellen", was dem deutschen Recht widerspricht, siehe: http://www.cmshs-bloggt.de/digital-business/wer-etwas-kauft-hat-noch-lange-nicht-zahlungspflichtig-bestellt/ Kann man solche Buttontexte in Sprachdateien anpassen? Deshalb frage ich mich gerade, ob es noch an anderen Stellen hakt. Ist es z.B. rechtssicher, dass der "Kaufen"-Button auf einer Seite ist, die nach der Auflistung der Gesamtkosten erscheint, also auf der Nachfolgeseite, wenn man die Zahlungsart auswählt? Ich kenne das aus verschiedenen Shops und auch z.B. Amazon so, dass der Button unter der Bestellübersicht erscheint, in der tabellarisch alle Artikel, sowie die Gesamtkosten inkl. Porto aufgeführt sind. Also hier, im Standardtemplate, scheint mir irgendwie die Seite Zahlungsart auswählen und die Bestellübersicht vom Inhalt her vertauscht zu sein. @dusticelli: Ja genau, das Fehlen von (inkl. MwSt zzgl. Versandkosten) war mir auch aufgefallen. Aber jetzt weiß ich ja, wo man das ändert, thx! Edited November 22, 2015 by Leschij (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 Es bleibt auch bei der Übersetzung Kaufen, weil das Kölner Urteil ein Einzelfall geblieben und sowieso nicht verallgemeinerbar ist (wir haben das in diesem Forum ausführlich an anderer Stelle diskutiert). Im Übrigen hat der Gesetzgeber eindeutig Stellung bezogen, wie in der offiziellen Verlautbarung und sogar im zitierten Blogbeitrag nachzulesen ist: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/09/2014-09-05-button-loesung-schuetzt-.html Da müsste man schon die Bundesregierung abmahnen. Die von dir beschriebene Bestellübersicht scheint mir nicht die von AdvancedEUCompliance zu sein. Da erscheint der Button exakt unter der Gesamtübersicht wie gesetzlich vorgeschrieben. Ich beziehe mich natürlich auf das Standardtemplate und unterstelle, dass die von dir genutzten Zahlungsarten mit diesem und dem Modul kompatibel sind. Bei aktiviertem Modul fehlt übrigens an keiner Stelle der Hinweis "inkl. MwSt zzgl. Versandkosten" - zumindest dann nicht, wenn man die Einstellungen korrekt vorgenommen hat. Gegen Benutzerfehler ist auch die beste Softwarelösung nicht gefeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Leschij Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 @eleazar: Okay, dann habe ich es vielleicht doch noch nicht richtig konfiguriert, sorry, danke für die Hilfe. Bisher gefällt mir PrestaShop sehr gut, muss ich sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted November 22, 2015 Share Posted November 22, 2015 Mir auch, obwohl ich vermutlich hier und da noch viel mehr daran auszusetzen habe als du. Aber PrestaShop hat andererseits sehr viel Dynamik und Entwicklungspotential. Link to comment Share on other sites More sharing options...
m3442a Posted December 1, 2015 Share Posted December 1, 2015 (edited) ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich poste mal zwei Fehler mit der EU Compliance Modul Zuerst bekomme ich ein Scriptfehler sobald ich auf das Kaufen Button gehe: Uncaught ReferenceError: aeuc_has_virtual_products is not defined. Ohne aktivierten Modul habe ich nicht das Problem. Und als zweites: wenn ich bei aktivierten Modul die Versandkosten ändere, werden die Preise im Warenkorb aufgerundet und ohne Dezimalstellen dargestellt (?). Bei deaktivierten Modul passiert das nicht. PS ist 1.6.1.2 Modul version 1.5.0 . Hat jemand da ähnliche Phänomäne? Danke für Eure Tipps Edited December 1, 2015 by m3442a (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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