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Rechnung für europäische Kunden mit VAT Nummer fehlerhaft


Dr.Radon

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Hallo Prestashopfreunde,

 

wir nutzen das Modul "Europäische USt-Identifikationsnummer" für Kunden, die sich in der EU befinden und eine VAT Nummer angeben.

Hier wird ja keine MwSt. berechnet aufgrund innergemeinschaftliche Lieferung.

 

Früher wurde dies auch auf der Rechnung so automatisch Vermerkt. Seit dem Update auf 1.6.1.0 jedoch, findet sich an dieser Stelle der folgende Text:

 

"Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der

Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. "

 

 

1. Hat das Modul einen Bug bzw. wo kann ich den Text dazu ändern.

 

Habe schon überall unter "Übersetzungen" gesucht, bisher leider nix gefunden.

 

Um einen Tipp ware ich dankbar.

Siehe auch Bild

Grüße Martin

 

post-627076-0-52356900-1441185275_thumb.jpg

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Gut, dass das endlich mal jemandem auffällt.

Das kannst du so einfach nicht ändern, denn es ist ein dicker Bug in der Klasse /classes/HTMLTemplateInvoice.php, die die Generierung der PDF-Rechnung steuert.

$tax_exempt = Configuration::get('VATNUMBER_MANAGEMENT')               && !empty($address->vat_number)               && $address->id_country != Configuration::get('VATNUMBER_COUNTRY');
Da den zuständigen Programmierern vielleicht nicht klar ist, dass die USt-IdNr. nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun hat, wird diese Notiz in der Rechnung
{if $tax_exempt}	{l s='Exempt of VAT according to section 259B of the General Tax Code.' pdf='true'}
immer dann ausgegeben, wenn der Kunde eine USt-IdNr. hat.

Da kannst du dich leider nur bei PrestaShop beschweren.

 

EDIT: Stimmt so nicht! Falsch ist nur die Übersetzung (s. unten).

Edited by eleazar  (see edit history)
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  • 2 weeks later...

alles klar... danke für den tip.. werd ich in der Übersetzung ändern.

 

Habe grad nochmals bezüglich diesem Thema mit unserem Steuerberater gesprochen.

 

 

 

Bei Rechnungen in das EU-Ausland von Kunden, von denen Sie die gültige USt-ID Nummer haben, lautet der Satz wie folgt:

Es handelt sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr.1b UStG i. v. m. § 6a UStG.

 

Wenn Sie Rechnungen schreiben, muss immer der deutsche Satz mit den deutschen Paragraphen abgedruckt werden, d. h. dass Sie keine Unterschiede zwischen den unterschiedlichen EU-Ländern machen müssen.

 

 

Wenn Sie allerdings Rechnungen in nicht EU-Länder schreiben, muss der Satz enthalten sein:

Es handelt sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a UStG.

 

 

 

Kann man irgendwo diese unterscheidung machen zwischen EU Ausland und NON EU Ausland ?

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Ich habe - auch im Hinblick auf den Quelltext - bewusst den $ 1 UStG angesetzt (in der Übersetzung allerdings ebenso wie dein Steuerberater "in Verbindung mit ..." hinzugefügt), da hier die Einschränkungen deutlich benannt werden, die PrestaShop leider nicht berücksichtigt: Weder Verkäufer noch Erwerber dürfen Kleinunternehmer sein!

 

 

Bei Rechnungen in das EU-Ausland von Kunden, von denen Sie die gültige USt-ID Nummer haben, lautet der Satz wie folgt:

Es handelt sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr.1b UStG i. v. m. § 6a UStG.

 

Wenn Sie Rechnungen schreiben, muss immer der deutsche Satz mit den deutschen Paragraphen abgedruckt werden, d. h. dass Sie keine Unterschiede zwischen den unterschiedlichen EU-Ländern machen müssen.

 

Welche Unterschiede? Es ist längst einheitlich EU-weit über die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie geregelt. Rein rechtlich gesehen reicht sogar der Zusatz "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" - meint zumindest die IHK. Denn erforderlich ist lediglich ein Hinweis auf der Rechnung in der eigenen Landessprache, nämlich für das eigene Finanzamt! Und natürlich ein entsprechendender belegmäßiger Nachweis (von Post, Spedituer, Empfänger etc.) als Gelangensbestätigung.

 

Bei Ausfuhr in Nicht-EU-Länder wird der Satz sowieso nicht eingeblendet. Da müsstest du eine individuelle Lösung einrichten.

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  • 8 months later...

Hallo,

sobald ich Waren in ein Drittland versende, muss auf der Rechnung ein Hinweis auf eine steuerfreie Ausfuhr stehen...wie z.B.

 

Dies ist eine steuerfreie Ausfuhr in ein Drittland nach §4 Nr. 1a UStG.

 

Dies ist gemäß Gesetzeslage zwingend erforderlich. Bei Prestashop ist dies derzeit nicht der Fall. Es scheint wohl nur über eine individuelle Programmierlösung möglich zu sein. Da es sich jedoch um eine gesetzliche Vorgabe handelt, scheint mir eine Einbindung z.B. im advancedEUcompliance Modul sinnvoll. Gibt es hier neue Infos oder Ideen?

 

Schöne Grüße,

Marko

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Na ja, ganz so förmlich muss es nicht sein. Es stimmt zwar, dass in der Rechnung ein Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung enthalten sein soll. Dabei reicht regelmäßig eine Angabe in umgangssprachlicher Form aus (z. B. „Ausfuhr“, „innergemeinschaftliche Lieferung“ etc.). So sieht das zumindest die IHK Berlin. Der Gesetzeshinweis kann entfallen.

Da man das Problem bei Prestashop wohl bisher noch gar nicht erkannt geschweige denn gelöst hat, wäre vielleicht eine Abfrage des Liefergebiets im Rechnungsformular zielführend, um den entsprechenden Zusatz bei Bedarf einzublenden. Entsprechende Textfelder könnte man in der Tat in Advancedeucompliance schaffen. Kannst du ja mal vorschlagen.

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  • 1 year later...

Der Thread ist schon älter, aber vielleicht stolpert ja mal jemand drüber, deshalb meine Lösung:

 

Nach {if $tax_exempt} ... ergänze ich vor dem schließenden {/if} einfach

{else if (($order_invoice->total_paid_tax_incl - $order_invoice->total_paid_tax_excl) == 0)} ...

Damit werden die Fälle abgefangen, bei denen Preis ohne und mit MwSt. identisch sind und bei denen es keine USt-IdNr. gibt. Das funktioniert so zumindest mit eleazars Rechnungsvorlage.

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