mallaher Posted April 16, 2015 Share Posted April 16, 2015 Hallo, ich verwalte nebenberuflich die Shops von meinen Kunden. Nun haben wir einen ganz speziellen Fall. Unser Kunde bitet über seinen Shop das Bedrucken von Metallen an, die über die Kodiersysteme von diesem Partner durchgeführt werden. Als Kunde hat man jedoch die Möglichkeit, die Artikel mit oder ohne Bedruckung zu bestellen. Im Shop selbts kann der Kunde dies auch so angeben. Dazu gibt es halt die Waren in zwei verschiedenen Ausführungen. Nun geht es um eine rechtliche Frage, bei der wir auf der Schnelle nicht vorwärts kommen. Der Anwalt meines Kunden befindet sich noch zwei Wochen im Urlaub und daher wollte ich mich mal hier umhören. Wenn der Kunde etwas bestellt und dabei die genauen Daten für den Druck angibt, im Anschluss aber bemerkt, dass er einen Fehler beging, muss der Verkäufer dann eigentlich mittels des Widerrufsrechts den Schaden beheben bzw. die Ware zurücknehmen? Wir sind beide der Meinung, dass es eine Auftragsarbeit darstellt, wovon das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist oder sehen wir das falsch? Es wird aus Kulanz behoben, aber generell macht doch der Verkäufer alles richtig, wenn er die Ausbesserung in diesem Fall verweigert oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted April 16, 2015 Share Posted April 16, 2015 (edited) Ja, natürlich Sollte aber genau in den AGB beschrieben werden so wie hier ungefähr: Ausformulieren sollte das ein Anwalt. VII. Druckdaten, Prüfungspflicht Die *** führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen - insbesondere unter dem Punkt „Druckdaten“ - genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die xxxxxxxxx sorgfältig zu prüfen, denn eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und Seitenanordnung o.ä. durch die xxxxxxxxx findet nicht statt. Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der Vorgaben durch die xxxxxxxxx (s. Kundeninformationen / „Druckdaten“) zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service „Basis-Datencheck“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Profi-Datencheck“ wird zusätzlich die Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis überprüft. Der genaue Umfang von Basis- und Profi-Datencheck ist in den Kundeninformationen unter „Druckdaten“ ersichtlich. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die xxxxxxxxx im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die xxxxxxxxx die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Edited April 16, 2015 by kulli (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shad86 Posted April 17, 2015 Share Posted April 17, 2015 Eigentlich ist es so das individuell angefertige Güter nicht dem Wiederrufsrecht zugrunde liegen. NUR wenn da wirklich etwas dran beanstandet werden kann. Hat der Kunde z.B. einen Schreibfehler in seinen Daten ist das nicht dem Verkäufer an zu kreiden. Der Kann aus Kulanz sagen, er druckt das ganze zum Halben Preis nochmal neu aber wie gesagt, Kulanz.... Aber als Verkäufer würde ich in den AGB darauf hinweisen das durch eine Rücknahme generell ausgeschlossen ist. Wir haben extra nochmal Services als Artikel in unseren Shop eingepflegt die der Kunde wählen muss. Nimmt er "keinen Service" wird einfach gedruckt was der Kunde schickt. Mit Hinweis darauf das wir keinerlei Verantwortung übernehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mallaher Posted April 17, 2015 Author Share Posted April 17, 2015 Danke für euren Input, über die AGB lässt sich das wunderbar ausdrücken. So in etwa steht es auch in den AGB meines Kundens. Dann ist er ja auf der sicheren Seite. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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