Dr.Radon Posted March 23, 2015 Share Posted March 23, 2015 Hallo Prestashop Gemeinde, wir verkaufen mit unseren Radonshop weltweit Radonmessgeräte. Nun haben wir den Fall, dass ein Kunde das Messgerät selbst in die Schweiz ausgeführt hat (mit abgestempelten Ausfuhrdokument vom ZOLL) und er möchte jetzt die deutsche MwSt. erstattet haben. Soweit alles okay. Bietet hier Prestashop eine Möglichkeit, dies ordnungsgemäß abzuwickeln ? Zwar kann ich Ihm jetzt ja eine "Teilerstattung" machen, jedoch ist dies ja auch inklusive MwSt. (da ja die ursprüngliche Lieferaddresse in Deutschland war) , oder ? Besten Dank Grüße Martin Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted March 23, 2015 Share Posted March 23, 2015 Interessante Konstellation Da die ursprünglich Lieferadresse in Deutschland war (auch Firmensitz?) würde ich ihm erstmal gar nichts erstatten und prüfen ob es ein Dreiecksgeschäft ist, und dann erst mal den Steuerberater fragen, was er dazu meint. Wie ist da eigentlich die momentane Rechtslage ? Hat er auch an eine Firma in de Schweiz verkauft oder an Privat? Zur Not würde ich ihn ein zweites mal als Kunde ohne Steuern anlegen und eine Gutschrift erstellen. Aber eigentlich empfehle ich bei solchen Dingen immer eine ordentliche Faktura gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted March 23, 2015 Share Posted March 23, 2015 Hallo Martin, wir müssen derartige Geschäfte täglich abwickeln(Standort Konstanz). Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten aber du darfst das natürlich (Kundenbindung). 1. Die ursprüngliche Rechnung wird komplett rückvergütet (die frühere Gutschrift). 2. Du erstellst eine neue Rechnung - Empfänger muss dem schweizer Ausführer auf der gestempelten Ausfuhrerklärung entsprechen - ohne Mehrwetsteuer. Auf der Rechnung muss die EU-Ursprungserklärung enthalten sein. 3. Rechnung, Rückvergütung an Kunden schicken, MwSt-Betrag überweisen. Der Kunde musste am Zoll 8% schweizer Umsatzsteuer bezahlen, hat also unterm Strich 11 % gespart. Du hast keine Nachteile, musst allerdings die Zollausfuhrerklärung an deine Rückvergütungsrechnungskopie heften und eine Kope an deine mehrwertsteuerfreie Rechnungskopie, da du bei einer Steuerprüfung die tatsächliche Ausfuhr belegen musst. Bei der Umsatzsteueranmeldung muss der Nettoumsatz gesondert aufgeführt werden. Grüsse Whiley 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr.Radon Posted March 24, 2015 Author Share Posted March 24, 2015 Hallo Kulli, Hallo Whiley, vielen Dank für Eure Antworten. Wie du schon geschrieben hast, wir erstatten die MwSt. aus Service Gründen (der Kunde hatte uns davor auch extra gefragt). Laut Kunde spart er sich sogar den Schweizer Zoll, wenn er die Ware "zu Fuß" in die Schweiz ausführt und der Warenwert unter 300 Euro liegt (wie gesagt... hat der Kunde zumindest behauptet...ist ja aber für uns nicht relevant.). @Whiley: Vielen Dank für deine ausführliche und plausible Antwort. Macht absolut Sinn...und so werden wir es in der Zukunft auch handhaben. Besten Dank und eine schöne Woche Grüße aus Lauingen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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