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Problem mit EU-Legal trotz kompatiblem Template, keine Grundpreise usw. auf Startseite


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Hallo, ich habe ein Problem mit EU-Legal. Bei mir funktioniert alles bestens, bis auf eine "Kleinigkeit"

Die Startseite.

Auf der Startseite sind natürlich Module wie, Block Verkaufshits, Block neue Produkte und Block beliebteste Produkte.

Überall dort fehlen die Grundpreisangaben und der Zusatz inkl, Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten.

 

Kann mir hier irgend jemand helfen? Kann man hier nicht einfach in den Modulen Hooks einbauen, sa dass es funktioniert?!?

Ich kann meinen Shop ohne diese Zusätze nicht wieder online stellen, da er so nicht rechtssicher ist :o

Vielen Dank im Voraus

 

Edited by maja41 (see edit history)
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  • 2 weeks later...

Habe jetzt ein kompatibles Template gekauft, welches auf dem Standard Template default-bootstrap basiert.

Auf der Startseite sind die Preise noch ohne Grundpreis und den Zusatz „inkl. MwSt zzgl. Versand“.

In den Produkt-Seiten unter Zubehör (ganz unten) und wenn man ein Produkt in den Warenkorb legt (Kunden die dieses Produkt gekauft haben, kauften auch…) ist dasselbe Problem, dass nur die Preise ohne Zusätze zu sehen sind.

 

Und kann man das irgendwo einstellen, dass man in den Kategorien die Listenansicht als Standartansicht hat? Denn wenn man es als Kacheln lässt ist auf dem ersten Blick auch nicht der Grundpreis usw. zu sehen, erst wenn man mit der Maus über die Produktbilder geht. Laut meinem Anwalt ist dies aber nicht ausreichend :/ Also wäre es einfacher, nur die Listenansicht anzubieten ;)

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Ich habe genau dasselbe Problem wie Maja und bitte ebenfalls um Hilfestellung... Auf der Startseite und in den Kategorien fehlen die Angaben "inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten" bei den Preisen. In der Listenansicht sieht man diese Angaben auch ohne mit der Maus drüber fahren zu müssen...

 

Ich bin auf Prestashop v1.6.0.14 und EU Legal 1.4.0.

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"Ich bin auf Prestashop v1.6.0.14 und EU Legal 1.4.0."

Das klingt als ob Du auf Drogen wärst :)

 

Ich kann Euch nur raten Euch an die einschlägigen deutschen Agenturen zu wenden, die machen Euch die Änderungen.

 

Allerdings muss man sagen, dass das nicht unbedingt Kleinigkeiten sind, die da geändert werden müssen; da ist ja auch noch der ganze Bestellprozess;  und je nachdem wie das Theme "zusammengebastelt" ist wirds umso umfangreicher; deshalb wollen die Themeverkäufer da nicht selbst ran - Sie könnens wahrscheinlich einfach nicht.

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@Adsubia

 

wenn du übers Backoffice die Einstellung änderst, sodaß ein direkter Einkauf erst auf der Produktseite möglich ist, passt ja rechtlich alles!

 

Falls du den Einkauf aus der Vorschau zulassen willst, tust du gut daran entweder deine product-list.tpl oder die /modules/eu_legal/views/css/front/legal.css entsprechend zu ändern.

(wurde hier schon beschrieben)

 

Grüsse

Whiley

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@Wiley

Danke für den Hinweis, wo man ggf. Hand anlegen muss!

Nur frage ich mich, wo das rechtlich gesehen einen Unterschied macht, ob man Einkauf aus der Vorschau heraus zulässt oder nicht. Der Preis wird ja sowieso angezeigt. Ich dachte, da läge das Problem: Preisanzeige - wo auch immer - ohne die erforderlichen Zusätze bezügl. Steuer und Versandkosten. Wie @kulli schon festgestellt hat, tauchen diese Hinweise  ja sowieso überall dort auf, wo auch ein Warenkorb-Button ist bzw. von woher ein Einkauf angestoßen werden kann. Also sollte das ja egal sein - oder verstehe ich da etwas falsch?

 

Was ich mich an der Stelle frage, ist, ob Maja's Anwalt Recht hat oder nicht. Das was @kulli angemerkt hat, erscheint mir logisch und plausibel. Dort, wo man etwas in den Warenkorb schmeißen kann, müssen diese Hinweise auftauchen. Aber ich weiß es eben nicht, ob das Gesetz das auch so sieht. Deswegen wollte ich mal wissen, wie ihr mit euren Produktiv-Shops das so handhabt. Ich denke, der Großteil der Presta-Nutzer wird sich wohl Rechtsberatung eingeholt haben; mich interessiert an dieser Stelle, ob auch andere Rechtsverdreher außer Maja's das angemerkt haben.

Edited by Adsubia (see edit history)
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Die Gerichte haben doch festgelegt, das die Zusatz-Infos vor dem Beginn des Bestellvorgangs dem Kunden zugänglich gemacht werden müssen; der Bestellvorgang beginnt damit das die Ware in den Warenkorb geworfen wird.

Wenn du also Einkauf aus der Übersicht zulässt müssen die Infos bereits in eben dieser Übersicht angebracht sein, wenn der Kunde erst auf der Produktseite bestellen kann müssen die Infos auf der Bestellseite vorhanden sein (Das sind sie ja offensichtlich auch) und eben nicht auf den Übersichtsseiten.

 

Grüsse

Whiley

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Bei der Kachelansicht (von der Startseite aus und innerhalb der Kategorien) sieht man die Infos, wenn man mit der Maus drauf geht, ebenso wie auch den Warenkorb-Button. Hier wären also die Kriterien erfüllt, auch wenn man die Infos nicht sieht, bevor man nicht mit der Maus drauf geht, weil man vorher auch den Warenkorb-Button nicht sieht. Ist also okay.

 

Bei der Listenansicht sieht man die Infos und auch den Warenkorb-Button immer - auch wenn man nicht mit der Maus auf einem Artikel ist.

 

Es ist halt etwas uneinheitlich geregelt bei den beiden Ansichten. Aber egal, solange es rechtssicher ist. Ist soweit bei mir angekommen ;).

 

Zu dem Schalter ""Button "In den Korb" in Listenansicht immer anzeigen": Dieser hat wohl nur im Falle der Anwendung von Produktvarianten einen Effekt, ansonsten wird der Button in der Listenansicht immer angezeigt. Ist für meinen Fall irrelevant, weil ich keine Produktvarianten verwende.

Edited by Adsubia (see edit history)
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Hallo Ihr Lieben,

mein Anwalt sagte mir, dass überall, wo ein Preis steht, auch die Zusätze stehen müssen, ob mit oder ohne Warenkorb Button ist egal. Das muss auf einen Blick zu erkennen sein.

Das Problem ist bei mir ja auch noch, dass das mit dem Mouseover, oder wie das heißt ;), nicht auf der Startseite funktioniert :(

Und ich komme nicht weiter, habe meinen Shop immer noch offline schalten müssen :(

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mein Anwalt sagte mir, dass überall, wo ein Preis steht, auch die Zusätze stehen müssen, ob mit oder ohne Warenkorb Button ist egal.

Ich finde gerade den Smiliey für "Kopfschütteln" nicht.

 

Vielleicht kann dein Anwalt mal ein Beispiel nennen, bei dem derartiges abgemahnt wurde.

Auch könnte sich dein Anwalt mal die relevanten Urteile durchlesen (eins habe ich weiter oben verlinkt).

Last but not least hilft auch mal ein Blick auf die "Grossen" der Branche (otto.de etc) da sieht man wie die das  handhaben.

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Ja, das habe ich mir schon gedacht. Hätte das auch sehr übertrieben gefunden. Aber gut, es ist so einiges etwas übertrieben in Deutschland ;)

Aber wenn es langt, den Button zu entfernen ist das ja schonmal super :D

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Also fasse ich mal zusammen ;) :

Dort, wo der Warenkorb-Button auftaucht, müssen auch diese Zusatzangaben zum Preis "inkl. Steuer zzgl. Versandkosten" stehen und dort, wo er nicht auftaucht, ist das nicht zwingend notwendig. Richtig ;) ?
 

Wenn ich euch nun richtig verstanden habe, dann wäre EU-Legal an dieser Stelle - wie ich eingangs schon kommentiert hatte - tatsächlich völlig rechtskonform. An keiner Stelle taucht bei meiner Installation (v1.6.0.14 + EU-Legal 1.4.0) der Warenkorb-Button in Verbindung mit den Preisangaben ohne die erforderlichen Zusätze auf. Also sollte die Startseite doch auch rechtskonform sein: Ohne Mouseover ist der Preis vorhanden, jedoch ohne Zusätze, aber auch ohne Warenkorb-Button. Mit Mouseover ist der Preis auch vorhanden, allerdings mit Warenkorb-Button und auch mit den erforderlichen Zusätzen. Das sollte doch so passen, ohne irgendwas im Code anpassen zu müssen, oder? Wenn dem nicht so ist, dann habe ich es immer noch nicht kapiert bzw. stehe total auf der Leitung :blush:

Edited by Adsubia (see edit history)
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Doch das passt ganau so, Du hast alles kapiert:-)

 

Nur wenn Du gaaaaaaaaaanz sicher gehen willst, damit Du ruhig schlafen kannst, und der Anwalt von maja41 glücklich wird :-), dann so wie hier unten auf unserer Testseite ;)

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