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Bestätigen der AGB und Widerrufsbelehrung im Bestellprozess


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Hallo,

wenn ein Kunde was in den Warenkorb legt und dann zur Kasse geht, dann durchläuft er ja einige Schritte im Bestellprozess. Kurz vor Schluss, vor dem entgültigen Klick auf "Kaufen" gibts da einen Punkt "Ich erkläre mich mit den AGB einverstanden und bestätige die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben."

Da hatte ich vor kurzem noch einen Kästchen dahinter, welches angeklickt werden musste, da der Klick auf "Kaufen" sonst nicht möglich war.

Hatte vor ca. 1 Woche erst eine aktuelle Version von EU-Legal draufgespielt und seitdem ist das Kästchen weg und man kann ohne Zustimmung den Bestellprozess beenden.

Rein rechtlich müsste da glaub ich aber eine Zustimmung erfolgen, oder?

Was kann da passiert sein und wie bekomm ich das wieder hin?

Danke schon mal

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Hey Whiley und Thokawa

 

Ich will jetzt keine Diskussion lostreten ob richtig oder falsch bez. der Checkbox, letzendlich muss das jeder selber wissen.

Hier aber mal etwas zum nachlesen:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html

Das bestätigt doch nur das, was Whiley sagt "ein deutlicher Hinweis auf der Angebotsseite "Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen" verbunden mit einem direkten Link auf die AGB reichen für die wirksame Einbeziehung aus."

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Es steht aber  weiter folgendes drin:

 

Der Hinweis auf die AGB muss so gestaltet sein, dass auch ein Durchschnittskunde diese beim flüchtigen Lesen nicht übersehen kann. Ein versteckter oder unklarer Hinweis kann dazu führen, dass die AGB im Zweifel nicht einbezogen werden und dementsprechend die für den Unternehmer oft ungünstigeren Regelungen das BGB gelten.

Am sichersten für die Einbeziehung ist es, den Kunden vor Abschluss der Bestellung zwingend mit den AGB zu konfrontieren. Dies kann dadurch geschehen, dass der Kunde vor der Bestellung die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf jeden Fall auf seinem Bildschirm zu Gesicht bekommt und die Kenntnisnahme auch zwingend bestätigen muss, etwa per Checkbox.

 

Auch bei der Wirtschaftskammer ist folgendes dazu zu lesen:

 

Da der Unternehmer bezüglich der korrekten Informationserteilung beweispflichtig ist, wird  empfohlen, sich im Bestellvorgang die Kenntnisnahme der AGB und Widerrufsbelehrung zB durch eine Checkbox bestätigen zu lassen.

 

Wie gesagt, es ist ja jedem selbst überlassen ob er das macht oder nicht.

Ich für meinen Teil habe das im Shop drin.

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