thokawa75 Posted January 30, 2015 Share Posted January 30, 2015 Hallo, wenn ein Kunde was in den Warenkorb legt und dann zur Kasse geht, dann durchläuft er ja einige Schritte im Bestellprozess. Kurz vor Schluss, vor dem entgültigen Klick auf "Kaufen" gibts da einen Punkt "Ich erkläre mich mit den AGB einverstanden und bestätige die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben." Da hatte ich vor kurzem noch einen Kästchen dahinter, welches angeklickt werden musste, da der Klick auf "Kaufen" sonst nicht möglich war. Hatte vor ca. 1 Woche erst eine aktuelle Version von EU-Legal draufgespielt und seitdem ist das Kästchen weg und man kann ohne Zustimmung den Bestellprozess beenden. Rein rechtlich müsste da glaub ich aber eine Zustimmung erfolgen, oder? Was kann da passiert sein und wie bekomm ich das wieder hin? Danke schon mal Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalua Posted January 30, 2015 Share Posted January 30, 2015 Hey Thokawa Es könnte an der (In)Kompatibilität der Versionen liegen. Wenn du Prest 1.6.0.11 verwendest, sollte du die neue EU Legal verwenden: http://www.silbersaiten.de/prestashop/de/rechtssicherheit/187-eu-legal-verbesserte-rechttsicherheit-in-der-eu.html lg Link to comment Share on other sites More sharing options...
thokawa75 Posted January 30, 2015 Author Share Posted January 30, 2015 ne, ich verwende die 1.6.0.9 Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalua Posted January 30, 2015 Share Posted January 30, 2015 (edited) und welche EU Legal Version? Wenn du die neuste EU-Legal Version verwenden solltest aber PS 1-6-0-9 hast, könnte hier das Problem liegen. Edited January 30, 2015 by kalua (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
thokawa75 Posted January 30, 2015 Author Share Posted January 30, 2015 Nein, ich verwende nicht die 11er Version von EU-Legal. Meine ist die 1.0.6Runtergeladen und installiert am 26.01.15 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted January 30, 2015 Share Posted January 30, 2015 Rein rechtlich müsste da glaub ich aber eine Zustimmung erfolgen, oder? Was kann da passiert sein und wie bekomm ich das wieder hin? Danke schon mal Woher nimmst du die Information? Zu dem Unsin mit der Checkbox habe ich mich schonmal vor kurzem geäussert: http://www.prestasho...l/#entry1857617 Grüsse Whiley Link to comment Share on other sites More sharing options...
thokawa75 Posted January 30, 2015 Author Share Posted January 30, 2015 o.k. wenn ich die Checkbox nicht zwingend brauche, dann passts. war nur verwundert, weil die auf einmal weg war... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalua Posted January 30, 2015 Share Posted January 30, 2015 Hey Whiley und Thokawa Ich will jetzt keine Diskussion lostreten ob richtig oder falsch bez. der Checkbox, letzendlich muss das jeder selber wissen. Hier aber mal etwas zum nachlesen: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
silbersaiten - Julia Posted January 30, 2015 Share Posted January 30, 2015 Hey Whiley und Thokawa Ich will jetzt keine Diskussion lostreten ob richtig oder falsch bez. der Checkbox, letzendlich muss das jeder selber wissen. Hier aber mal etwas zum nachlesen: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html Das bestätigt doch nur das, was Whiley sagt "ein deutlicher Hinweis auf der Angebotsseite "Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen" verbunden mit einem direkten Link auf die AGB reichen für die wirksame Einbeziehung aus." Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalua Posted January 30, 2015 Share Posted January 30, 2015 Es steht aber weiter folgendes drin: Der Hinweis auf die AGB muss so gestaltet sein, dass auch ein Durchschnittskunde diese beim flüchtigen Lesen nicht übersehen kann. Ein versteckter oder unklarer Hinweis kann dazu führen, dass die AGB im Zweifel nicht einbezogen werden und dementsprechend die für den Unternehmer oft ungünstigeren Regelungen das BGB gelten.Am sichersten für die Einbeziehung ist es, den Kunden vor Abschluss der Bestellung zwingend mit den AGB zu konfrontieren. Dies kann dadurch geschehen, dass der Kunde vor der Bestellung die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf jeden Fall auf seinem Bildschirm zu Gesicht bekommt und die Kenntnisnahme auch zwingend bestätigen muss, etwa per Checkbox. Auch bei der Wirtschaftskammer ist folgendes dazu zu lesen: Da der Unternehmer bezüglich der korrekten Informationserteilung beweispflichtig ist, wird empfohlen, sich im Bestellvorgang die Kenntnisnahme der AGB und Widerrufsbelehrung zB durch eine Checkbox bestätigen zu lassen. Wie gesagt, es ist ja jedem selbst überlassen ob er das macht oder nicht. Ich für meinen Teil habe das im Shop drin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now