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"Kaufen-Button" unzulässig -- Urteil AG Köln


Whiley

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„Kaufen“ reicht für die Erfüllung der Button-Lösung nicht aus!

Wie realitätsfremd Urteile deutscher Gerichte sein können hat das Amtsgericht in Köln mal wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Nach Ansicht des Gerichts soll die Button-Beschriftung “kaufen” unzureichend sein, da mit dem Wort “kaufen” keine Zahungspflicht verdeutlicht werde. (???)

Im Namen des Volkes hat der Amtsrichter in einem Urteil (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2014/142_C_354_13_Urteil_20140428.html) entschieden, bzw in der Urteilsbegründung u.a. ausgeführt:

"Die Verwendung des Wortes „Kaufen“ kann, muss aber nicht zwingend von der Wortbedeutung her eine Zahlungspflicht beinhalten. So gibt es Kaufformen, die zunächst keine Zahlungspflicht auslösen – wie etwa den Kauf auf Probe."

Ganz davon abgesehen, dass in dem zu verhandelnden Fall überhaupt kein Button mit der Aufschtft "kaufen" vorkam und es zumindest zweifelhaft ist ob  die Vorschriften der Button-Lösung (§ 312g Abs. 3 BGB) überhaupt anzuwenden sind (in § 312g Abs. 5 BGB heißt es, dass die sog. Button-Lösung keine Anwendung findet, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird -- im konkreten Fall wurde über email-Verkehr verkauft) hat sich das Gericht genötigt gesehen Grundlegendes zur Button-Lösung auszuführen.

Wendet man das Urteil auf andere Geschäftsbereiche an wird's in Zukunft lustig: An der Supermarktkasse hängt dann ein Schild "Hier kostenpflichtig Ware mitnehmen" oder am Parkautomat:"Hier kostenpflichtig Geld einwerfen" -- für wie unmündig kann man den Verbraucher denn nun noch erklären!

Ganz Vorsichtige sollten darüber nachdenken die "Kaufen"-Button-Beschriftung  in "Kostenpflichtig Bestellen" umzuändern -- die unzähligen Rechts-Kommentare zu diesem Urteil deuten allerdings darauf hin, dass dieses (Fehl)-Urteil nicht lange Bestand haben wird,

 

Grüsse

Whiley

 

PS: weiterführende Links:

 

http://t3n.de/news/e-commerce-recht-wichtigsten-13-569382/

http://www.internetrecht-rostock.de/button-loesung-kaufen-button-unzulaessig.htm

http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/09/03/kaufen-buttonloesung-unzureichend/

http://www.exali.de/Info-Base/urteil-bestellbutton-kaufen

Edited by Whiley (see edit history)
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Hab mich gestern erst wieder aufgeregt das Deutschland es nicht gebacken bekommt sich einen sogenannten "Spezialisten" ein zu laden der Pros und Kontras sinnvoll erklären kann.

Dabei ging es zwar um illegales und legales Film-angucken <- (Spam-Filter greift sonst ein), dabei ging die Dummheit wenigstens für den Benutzer positiv aus.

Deshalb geh ich da garnicht weiter drauf ein.

Aber lustig ist auf jeden Fall das es IMMER heißt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Aber Gerichte können trotzdem über Dinge entscheiden von denen sie GARKEINE Ahnung haben...

Wir werden sehen wie weit das alles noch führt.

 

Wünsche euch einen angenehmen Tag.

Edited by Shad86 (see edit history)
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