Mustafas Posted August 1, 2014 Share Posted August 1, 2014 Hallo zusammen, wir ihr ja alle wisst, ist der Newsletter ein beliebter Abmahngrund in der Shop-Hölle Deutschland.Nun kann man in Prestashop beim Modul "Newsletter" das Double-Opt-In zwar aktivieren, aber das greift nur für Anmeldungen zum Newsletter über die entsprechende Box im Footer.Aber man kann sich auch direkt bei der Anmeldung zum Newsletter anmelden (über den Footer wird das sowieso kein Mensch tun), und da fehlt jetzt das Double-Opt-In, d.h. ich kann jede beliebe E-Mail eintragen und sie wird nicht geprüft.Was gibt es da für rechtssichere Lösungen?Mustafas 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
eclatgermany Posted June 29, 2015 Share Posted June 29, 2015 Selbe Problem hier. Es wird angeboten funktioniert aber nicht. Was kann man dagegen tun!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
sepsus Posted August 21, 2015 Share Posted August 21, 2015 Hallo, leider habe ich auch die gleiche Frage und noch keine Antwort gefunden, ich finde im Newslettermodul auch gar keinen Haken für double-optin. Welches Modul verwendet ihr denn? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted August 21, 2015 Share Posted August 21, 2015 (edited) ich finde im Newslettermodul auch gar keinen Haken für double-optin. Lies dir in diesem Zusammenhang doch mal die - zwar sehr eingeschränkten - Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG durch: Nach dieser Vorschrift ist die E-Mail-Werbung an Kunden (ohne opt-in) zulässig, wenn (1) die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung von dem Kunden generiert wurde, (2) der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und (3) bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass der Kunde der Verwendung jederzeit widersprechen kann ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. (4) Der Unternehmer darf die Adresse dann nur für Direktwerbung für eigene Angebote und auch nur solche, die denen der Erstbestellung ähnlich sind, verwenden. Eventuell brauchst du ja das doi nicht. Grüsse Whiley Edited August 21, 2015 by Whiley (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
sepsus Posted August 25, 2015 Share Posted August 25, 2015 Hallo Whiley, vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich denke das hat mir sehr geholfen. Wünsche einen schönen Tag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr.Rivera Posted August 25, 2015 Share Posted August 25, 2015 (edited) Hallo, eine Ergänzung von #4 (Thema: E-Mail-Werbung an Bestandskunden) § 7 Abs. 3 UWG (der oben erwähnte Absatz) sind "und" Verknüpfungen. Man kann sich also nicht einfach einen Punkt heraussuchen (hat hier zwar niemand behauptet, aber eben als Ergänzung) Quelle: IHK Berlin und laut Rechtsanwalt Sören Siebert gilt auch dieses zu beachten: "Länger als 2 Jahre sollte die letzte Bestellung Ihres Kunden aber nicht her sein.". Viele Grüße Edited August 25, 2015 by Dr.Rivera (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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