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Mehrwertsteuer - Neues EU-Recht 2015


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Wer elektronische Dienstleistungen oder virtuelle, downloadbare Produkte (e-books, Spiele, Software, webinare etc) für Endverbraucher  in seinem Shop anbietet, sollte  die EU-Richtlinie  2008/8/EG DES RATES vom 12. Februar 2008 die ab 1. Januar 2015 in allen EU-Mitgliedstaaten als Gesetz in Kraft tritt, nicht aus dem Auge verlieren.

Die EU-Komissarinen und Komissare haben, in ihrem Streben unser Leben zu harmonisieren und zu vereinfachen :wub:  beschlossen, dass ab 1.1.2015 die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht mehr dort wo der Shopbetreiber seinen Sitz hat, sondern dort wo der Endkunde seinen Wohnort hat, fällig wird.

D.h. es müssen zum einen die Umsatzsteuerregelungen des Kunden-Landes beachtet werden, zum anderen muss die eingenommenen Umsatzsteuer im Land des Kunden abgeführt werden. Um den letzten Teil der Vereinfachung nicht zu kompliziert werden zu lassen, wird eine Art zentrale Umsatsteuerverrechnungs-Behörde (mini one stop shop) eingerichtet.

 

Da dann die Preise generell nicht mehr mit 19% MwSt angegeben werden können, die Mehrwertsteuer aber im Preis enthalten sein muss könnten da einige Probleme entstehen.

 

Um den Shop rechtskonform zu betreiben müsste man ja pro EU-Land

 - den spezifischen Steuersatz hinterlegen.

 - die verschiedenen   Preisauszeichnungspflichten einpflegen
 -  die Rechnungsvorschriften der einzelnen Länder bei der Rechnungsstellung beachten
 Wahrscheinlich noch einiges mehr (Kleinunternehmerregelung etc)

 

28 verschiedene Preise pro Podukt dürften etwas unübersichtlich rüberkommen?

 

Gibt es denn schon Löungsansätze für diese Problematik bei denen die betroffen sind?

 

Weiterführendes:

http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/elektronische-dienstleistungen-und-mini-one-stop-shop-ab-2015_168_223538.html

http://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/dienst3.html

http://www.gruenderszene.de/allgemein/umsatzsteuer-2015

 

 

Grüsse

Whiley

 

 

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  • 2 months later...
  • 1 month later...

Hier zu eine kurze Fragen (vielleicht mache ich später noch ein eigenes Topic auf):

 

Kann man diese Problematik denn mit Prestashop überhaupt lösen? Ich versuche z.B. gerade unseren Shop (bietet PDFs als Download an) so einzurichten, dass er je nach Rechnungsadresse des Users die Mehrwertsteuer des entsprechenden Landes berechnet, aber irgendwie will alles nicht so wie ich will (vor allem wenn man erreichen will dass in allen Ländern die gleichen Bruttopreise gelten). Und beim Googeln stoße ich nur auf Topics in denen Leuten gesagt wird, dass Prestashop das angeblich gar nicht kann (ok, bezieht sich meist wohl auf ältere Prestashop-Versionen, verunsichert aber trotzdem...).

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  • 1 month later...

Zur Erinnerung:

Ab morgen tritt das neue Europäische Umsatzsteuer-Gesetz in Kraft.

Da mit Prestashop die Vorgaben nach derzeitigem Stand der Dinge wohl nicht rechtskonform umgesetzt werden können, heisst es wohl ab morgen für alle , die digitale Artikel verkaufen, den Shop für den Verkauf an Endverbraucher im Ausland dicht zu machen.

Besonders bitter: Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kann in Deutschland ein Verstoss gegen das Gesetz kostenpflichtig abgemahnt werden.

Oder hat schon jemand eine andere Lösung gefunden?

 

Grüsse

Whiley

 

http://www.it-recht-kanzlei.de/auslaendische-umsatzsteuer-elektronische-dienstleistungen.html

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Nein, Jörg, das Modul versucht wohl auch auch die neuen EU-Vorschriften in den Griff zu kriegen.

 

Deswegen hat sich Prestashop auch schon mit direkt tuk66 in Verbindung gesetzt, da mit seiner Hilfe bis Mitte Januar ein kostenloses Modul für diese Neuregelung zum Download bei Prestashop Addons zur Verfügung gestellt werden soll (so zumindest Xaviers Ankündigung in englischen Forum).

 

Allerdings ist die Erweiterung in den M4 PDF Extensions für uns eigentlich schon zum 1.1.2015 Makulatur, da für Deutschland nur ein MwSt.-Satz von 19% vorgesehen ist, während Hörbücher ab 1.1. in Deutschland nur noch mit 7% besteuert werden und die Ebooks wohl bald nachziehen werden.

Ich gehe mal davon aus, dass man bei Prestashop solche Feinheiten auch noch nicht mitbekommen hat.

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Hallo Rainer,

meinst du diesen thread im englischen Forum. Ich habe das so verstanden, dass pro EU- Land zwei MwSt Steuersätze(service/ebook) erfasst werden können (Es gibt aber ja bis zu 4 Steuerklassen pro Land), entsprechende empfängerspezifische Rechnungen geschrieben werden können und ein "Steuerreport" erstellt werden kann.

Das Modul soll nicht für Shops einsetzbar sein die gemischte (physische und digitale) Produkte vermarkten.

 

Aber ich frage mich wie die Identifizierung des Käufers (Land und B2B oder B2C) und daraus folgend die Darstellung von Endpreis und Mehrwertsteuer im Shop erfolgen soll.

Wenn der potentielle Kunde nicht bevor er auf die Prodrktseite  kommt identifiziert werden kann, müssen dann wirklich 30 verschiedene Preise (28 EU-Länder + B2B +nichteuropäisches Ausland) angezeigt werden?

Oder gebe ich einfach nur einen Brutto-Endpreis für alle Länder an (könnte Prestashop mit Bruttopreisen arbeiten?) und nehme in Kauf unterschiedliche Gewinne zu machen. Aber werden die Schweizer dann noch bei uns kaufen? Immerhin, Amazon hat das ab heute so geregelt!

Ganz abgesehen davon, frage ich mich, wie die vielen länderspezifischen Details berücksichtigt werden sollen (Beispiel Italien, dort ist es zwingend erforderlich die private Steuernummer des Endkunden zu erheben und in der Rechnung wiederzugeben ...)

 

Hier wäre eine Stellungnahme von tuk66, ob und wenn ja wie, sein Modul hier Lösungen bietet vielleicht ganz hilfreich!

 

Grüsse

Whiley

Edited by Whiley (see edit history)
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Ja, genau diesen Thread meine ich.
Interessanterweise wurde er ja von einem deutschen Shopbetreiber angestoßen, der nach eigenen Angaben unter die Kleinunternehmerregelung fällt, d.h. in Deutschland unter 17.500 € Umsatz im Jahr von der Neuregelung gem. EU-Richtlinie nicht betroffen ist und seine betroffenen Umsätze also auch nicht via Elster quartalsmäßig an die KEA melden muss.
Aber, wie gesagt, in Deutschland!
 
Schon bei Lieferung in die Niederlande oder nach Spanien sieht es mau aus, denn dort gibt es gar keinen Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. In Luxemburg sind es immerhin 10.000 €, in Belgien wenigstens noch 5.580 € pro Jahr.
 
Für Frankreich besteht dagegen bei Prestashop relativ wenig Handlungsbedarf, denn der höchste der beiden Schwellenwerte für Kleinunternehmer liegt bei 81.500 €, der niedrigste immerhin noch bei 32.600 € Umsatz pro Jahr - d.h. der durchschnittliche französische Prestashop ist von der Neuregelung überhaupt nicht betroffen! Und Abmahnungen sind aufgrund der Gesetzgebung sowieso nur in Deutschland zu befürchten.
 
Shops mit elektronischen Dienstleistungen, die von Deutschland aus EU-weit verkaufen, sollten, falls noch nicht geschehen, via Elster umgehend bei der KEA angemeldet werden. Und - sie müssen ab sofort folgendes beherrschen:

  • Für elektronische Dienstleistungen - und nur für diese, wenn der Shop gemischt ist - muss die Berechnung der Umsatzsteuer umgestellt werden. Je nach Art der Dienstleistung und Sitz des Empfängers muss der Shop unterschiedliche Umsatzsteuersätze fakturieren können und entsprechende Nettobeträge ausweisen.
  • Dazu muss natürlich erst einmal (so früh wie möglich) das Land des Empfänger abgefragt werden. Die IP zu analysieren, reicht nicht aus (der Kunde könnte ja auch aus dem Urlaub bestellen).
  • Es muss, wie du schon sagst, ggf. zwischen Unternehmen und Privatkunden unterschieden werden, weil die Regelung nur für das B2C gilt.
  • Es sollten beim Artikel nur Bruttopreise mit dem Vermerk zzgl. MwSt. (aber ohne MwSt.-Satz) angezeigt werden. Wer allerdings keinen Verlust durch höhere MwSt-Sätze in anderen Ländern in Kauf nehmen möchte, müsste die Preise je nach Käuferland dynamisch anzeigen können. (In diesem Fall würde es aber nicht ausreichen, den endgültigen Bruttopreis erst nach Anmeldung während des Kaufabschlusses noch zu ändern, denn in Deutschland würde man so in eine Abmahnfalle laufen.)
  • Und, da eine quartalsmäßige Meldung an die KEA (MOSS) zwingend erforderlich ist, muss das Shopsystem zumindest eine nach Ländern und Umsatzsteuern aufgeschlüsselte Zahlenbasis zur elektronischen Meldung liefern.
     

Das Modul soll nicht für Shops einsetzbar sein die gemischte (physikalische und digitale) Produkte vermarkten.

 
Angeblich doch, meint zumindest Xavier: http://www.prestashop.com/forums/topic/387405-open-letter-to-prestashop-and-the-community-eu-vat-rule/?do=findComment&comment=1906158. Muss allerdings bei jedem einzelnen Artikel manuell eingestellt werden.
 

Ganz abgesehen davon, frage ich mich, wie die vielen länderspezifischen Details berücksichtigt werden sollen (Beispiel Italien, dort ist es zwingend erforderlich die private Steuernummer des Endkunden zu erheben und in der Rechnung wiederzugeben.

 
Da sehe ich weiter kein Problem. Das kann doch in den Ländereinstellungen vorgenommen werden und zum Pflichtfeld bei der Anmeldung gemacht werden.
 
Fazit: Im Moment betrifft die Neuregelung nur diejenigen Shops, die sog. elektronische Dienstleistungen (bei Prestashop virtuelle Produkte genannt) anbieten. Aber machen wir uns nichts vor. Das hier dürfte nur ein Testlauf sein. Wenn erst einmal die Begehrlichkeiten geweckt und die nötigen administrativen Maßnahmen eingeleitet worden sind, dann wird die nächste Stufe angestoßen.
 
Und dann trifft es auch die restlichen Angebote der Online-Shops!

Edited by eleazar (see edit history)
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Aber die spannendsten Fragen sind aktuell für mich:

  • Wird EU-legal mit der angekündigten Erweiterung von Prestashop funktionieren? Schließlich kann man ja nicht eine Anpassunge für etwas bieten, was es noch gar nicht gibt.
     
  • Ist der Bestellprozess von Prestashop  mit der neuen (ja immerhin seit einem 1/2 Jahr bekannte) Rechtslage bei elektronischen Dienstleistungen, die EU-weit angeboten werden, vereinbar?
     
  • Ist nicht auch beim Einsatz von EU legal Skepsis wie bei Frage 2 angebracht, da die MwSt-Anzeige im Warenkorb bereits vorgenommen wird, bevor das Herkunftsland des Käufers bekannt ist?

Ich fürchte, dass EU legal in der aktuellen Version für virtuelle Produkte die erforderliche Anzeige noch nicht beherrscht. Da werden Gurkcity und Silbersaiten wohl noch nachbessern müssen. Es sollte auf jeden Fall nicht so sein wie derzeit im Silbersaiten-Shop, der die Anwendung der Mehrwertsteuer schlicht von der gewählten Shopsprache abhängig zu machen scheint. ;)

Edited by eleazar (see edit history)
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Hallo Rainer,

 

der nach eigenen Angaben unter die Kleinunternehmerregelung fällt, d.h. in Deutschland unter 17.500 € Umsatz im Jahr von der Neuregelung gem. EU-Richtlinie nicht betroffen ist

Das könnte falsch rüberkommen. Die Kleinunternehmer sind natürlich am stärksten von der Neuregelung betroffen!

 

Zitat:

3. Kleinunternehmer sind besonders betroffen

Wer bisher in Deutschland keine Umsatzsteuermeldungen abgibt, weil er die Kleinunternehmerregelung nutzt, sollte besonders aufpassen, wenn er unter die neue Regelung fallende Dienstleistungen an B2C-Kunden in der EU erbringt. Die Kleinunternehmerregelung gilt nämlich nicht für das Ausland, das hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden. Außerdem können Kleinunternehmer wahrscheinlich nicht den Mini-One-Stop-Shop benutzen.

http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/8019-neue-umsatzsteuer-2015.html

 

Aber mal vom Spezialfall "Kleinunternehmer" abgesehen lassen sich doch all die notwendigen Abfragen und Angaben im Shop derzeit sowieso nicht wirklich realisieren (es sei denn tok66 hat das bereits alles berücksichtigt).

 

Rechtlich einwandfrei (PAngV) könnte die Preisanzeige im Shop nur sein wenn ich vor der Anzeige das Land abfrage in das fakturiert werden soll (Sprache, geotargeting, Serverstandort, IP, TLD spielt alles keine Rolle - nur die Rechnungsadresse. Wenn ein Belgier von einem spanischen Rechner aus in einem deutschen Shop der auf französische Sprache eingestellt ist, bestellt und eine dänische Rechnungsanschrift angibt, dann muss die dänische MwSt ausgewiesen werden!) oder die bessere Lösung die bereits bei einigen Shops praktiziert wird, ich gebe einen für alle Länder gültigen einheitlichen Bruttopreis an und rechne erst bei der Fakturierung die passende MwSt heraus.

Aber die letztere Lösung würde sich wohl kaum ohne grössere Core-Änderungen in Prestashop realisieren lassen - oder übersehe ich da eine Möglichkeit mit Bruttopreisen arbeiten zu können?

Grüsse

Whiley

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oder die bessere Lösung die bereits bei einigen Shops praktiziert wird, ich gebe einen für alle Länder gültigen einheitlichen Bruttopreis an und rechne erst bei der Fakturierung die passende MwSt heraus.

Aber die letztere Lösung würde sich wohl kaum ohne grössere Core-Änderungen in Prestashop realisieren lassen - oder übersehe ich da eine Möglichkeit mit Bruttopreisen arbeiten zu können?

Grüsse

Whiley

 

Es sind sicherlich Core-Änderungen en masse erforderlich, aber eigentlich nicht bei der Preiserfassung. Denn die ganze Fehlerbereinigung bei der Steuerberechnung greift sowieso nur, wenn sich die User angewöhnen, die Artikel immer brutto zu erfassen und es Prestashop zu überlassen, daraufhin den Nettopreis auszurechnen. Denn die Eingabe des Nettopreises mit nur 2 Stellen hinterm Komma reicht nicht aus.

 

 

Rechtlich einwandfrei (PAngV) könnte die Preisanzeige im Shop nur sein wenn ich vor der Anzeige das Land abfrage in das fakturiert werden soll (Sprache, geotargeting, Serverstandort, IP, TLD spielt alles keine Rolle - nur die Rechnungsadresse.

 

Rechtlich einwandfrei in Bezug auf den Preis ist es, wenn sowohl beim Produkt wie auch im Warenkorb zunächst nur der Bruttopreis mit dem Zusatz "inkl. MwSt." steht - ohne Angabe des konkreten Steuerbetrages oder gar des Steuersatzes. Das reicht.

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Rechtlich einwandfrei (PAngV) könnte die Preisanzeige im Shop nur sein wenn ich vor der Anzeige das Land abfrage in das fakturiert werden soll (Sprache, geotargeting, Serverstandort, IP, TLD spielt alles keine Rolle - nur die Rechnungsadresse.

Klar aber der richtige Preis (der für den Betrachter/Besteller richtige) müsste halt auch angezeigt werden!

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  • 1 month later...

Hat schon irgendjemand herausfinden können, ob die Prestashop Version 1.6.0.11 hier irgendwelche Verbesserungen bringt? In diesem Topic (https://www.prestashop.com/forums/topic/387405-open-letter-to-prestashop-and-the-community-eu-vat-rule/page-2) wurde ja vollmundig angekündigt, "Next update of PrestaShop 1.6 (1.6.0.11, first week of January) will be compliant with the new EU VAT regulations", aber ich sehe davon noch nichts.

 

Es gibt zwar jetzt Steuerregeln für digitale Produkte, aber das ändert ja nichts daran dass die korrekten Preise für die Kunden dann erst im Warenkorb (Edit: bzw. ganz am Ende des Bestellprozesses sogar erst) angezeigt werden, oder? Und das ist ja scheinbar zu spät?

 

Habe ich irgendwas übersehen oder ist Prestashop einfach noch nicht so weit?

Edited by Tionne (see edit history)
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Diese neue Funktion ist eurovatgenerator Modul. Sie können eine spezielle Steuerregelung als "europäische Mehrwertsteuer für virtuelle Artikel" Mit diesem Modul erstellen. Es ist genug, um die richtige Steuer zu erheben.

Ich habe keine Informationen über die Rechnung und die Steuer-Berichte. Trotzdem, können Sie es mit dem M4 PDF Extensions Modul tun können.

 

 

This new feature is eurovatgenerator module. You can create a special tax rule called "European VAT for virtual products" using this module. It is enough to charge the right tax.

 

I have no information about the invoice and tax reports. Even so, you can do it with the M4 PDF Extensions module.

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