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Links für unterschiedlicher Wiederufsbelehrung


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Guten Tag,

 

ich nutze prestashop 1.5.6.1 mit Germanext

Silbersaiten schreibt um meinen Shop anzupassen muss ich meine Wiederufsbelehrung wie folgt anpassen

 

 

Wegfall des Rückgaberechts: Die Möglichkeit, ein 
alternatives Rückgaberecht anzugeben, fällt weg. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche 
Texte zu Ihrem bisherigen Rückgaberecht für den Kunden unzugänglich zu machen. 
Der Link auf das Widerrufsrecht muss auf der Bestellseite bestehen bleiben, um 
den Kunden darüber in Kenntniss zu setzen. Das einheitliche Widerrufsrecht in 
Europa beträgt nun 14 Tage. Die Widerrufsbelehrungen variieren nun nach Art der 
Bestellung (ein Paket, mehrere Pakete, Abonnement, Speditionslieferung, 
Mischbestellungen dieser Waren). Die einfachste Möglichkeit für Shopbetreiber, 
um all diesen Belehrungen gerecht zu werden, besteht darin, die 
unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen seperat auf der Widerrufsseite zu 
verlinken. Sie müssen zudem nach in Kraft treten der VRRL bei einer Spedition 
konkret über die Höhe der Rücksendekosten bei einem Widerruf informieren. 
Andernfalls muss der Verbaucher die zusätzlichen Kosten nicht tragen. Sie haben 
nach Eintritt des VRRL das Recht, das Geld solange zurück zu behalten, bis die 
rückgesendete Ware oder ein Nachweis über deren Rücksendung eingeht.

Heißt das nun das ich externe Links von Informationsseiten verlinken muss?

 

Oder kann ich zB einfach eine CMS Seite erstellen mit dem Inhalt folgender Wiederrufsbelehrung?http://www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter/127-widerrufsbelehrung-2014-ein-beispiel

 

Weitere Frage: Ich habe das Musterformular nur als Download PDF .

Muss mein Shop eine elektronische Übermittlung anbieten oder kann ich das streichen?

 

 

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Hallo Fabsh,

 

Heißt das nun das ich externe Links von Informationsseiten verlinken muss?

Ich konnte das nicht aus den Bemerkungen von Silbersaiten heraus lesen. Was klar ist, ist dass die Widerrufsbelehrung individueller auf den Bestellvorgang und den Liefervorgang eingeht. Will schreiben, die Widerrufserklärung wird z.B. darauf abgestimmt sein, ob im konkreten Fall eine Teillieferung oder eine Lieferung in mehreren Paket geplant ist. Links dazu gibt es aber im Netz genug.

 

Muss mein Shop eine elektronische Übermittlung anbieten oder kann ich das streichen?

Wenn jetzt hier jemand schreibt, ja Du mußt eine Übermittlung anbieten oder nein Du mußt keine Übermittlung anbieten und Du bekommst eine Abmahnung. Dann wäre die Aussage ja nur etwas Wert, wenn Du den Ratgebenden haftbar machst. Ich für mein Teil halte mich mit solchen Aussagen also zurück.

Als gute Informationsbasis empfinde ich die Drucksache des Bundesrates 498/13 also quasi der Gesetzestext mit der Anlage einer Muster-Widerrufsbelehrung. In den Gestaltungshinweisen ist folgendes zu lesen:

 

Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes
ein:

Im Übrigen macht es Sinn bei rechtlichen Unsicherheiten einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der dann für seinen Rat auch die Konsequenzen tragen muß.

Viele Grüße

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