Jump to content

[generelle Diskussion] Gutschrift


Recommended Posts

-------------------------------------------------

Diskussion zum Thema Gutschrift in der Übersetzung. Der Diskussionsgegenstand befindet sich hier: http://www.prestashop.com/forums/topic/224423-deutsches-sprachpaket-neu-%C3%BCberarbeitet/page-13?do=findComment&comment=1427752

 

Ring frei

 

Rumata, Moderator

-------------------------------------------------

 

+1 für Rückvergütung

 

 

Das Ganze betrifft zwar strengenommen nur das B2B, allerdings trennt PrestaShop da nicht. Wenn ein B2B-Kunde eine 'Gutschrift' erhält (egal aus welchem Grund), dann löst er damit steuerrechtlich automatisch eine Steuerschuld aus und muss die Steuer ans Finanzamt abführen. Für Nicht-Firmenkunden würde sich natürlich nichts ändern. 

 

Also, wenn man als Firma eine Gutschrift erhält, dann sinkt der Aufwand und der Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer), was natürlich Auswirkungen auf die Steuerschuld hat. Egal wie die "Gutschrift" jetzt dann neu heisst, steuerrechtlich wird sich von mir aus gesehen auch bei Firmen nichts ändern. Wer widerspricht?  ;)

Edited by rumata
link zum Diskussionsgegenstand im Head des Topics eingefügt (see edit history)
Link to comment
Share on other sites

+1 für Pronux. Nur der Name ändert sich, am Ablauf, der ja nichts neues ist, ändert sich mit den Hinweis im Topic #258 absolut garnichts. Bei Rückvergütungen/Gutschriften im Bereich B2B entstand schon immer eine Steuerschuld. Das ist wirklich nichts Neues...  In der Buchhaltung hieß der Korrekte Terminus schon immer Korrekturbeleg. Für B2B Kunden finde ich Rückvergütung am passendsten... Noch treffender ist natürlich Korrekturbeleg, weil dieser auch der Fachterminus ist und absolut keinen Zweifel überlässt, um was es sich dabei handelt.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

+1 für Rückvergütung

 

 

 

Also, wenn man als Firma eine Gutschrift erhält, dann sinkt der Aufwand und der Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer), was natürlich Auswirkungen auf die Steuerschuld hat. Egal wie die "Gutschrift" jetzt dann neu heisst, steuerrechtlich wird sich von mir aus gesehen auch bei Firmen nichts ändern. Wer widerspricht?  ;)

 

 

Ich habe auch zuerst das Selbe gdacht wie du. Aber deswegen steht da wohl auch, dass es nur um Deutschland geht und nicht um Schweiz oder Österreich. Ich hab nämlich mal nachgeforscht. Bei euch in der Schweiz mag ja die Steuerschiuld durch die Gutschrift sinken, aber in Deutschland steigt sie neuerdings.

 

Forenmoderator CD2500 hat das wohl nicht so ganz verstanden worums geht, aber was soll? Geht ja auch um die User hier. ;)

 

Wenn ich das richtig kapiert habe, dann ist der alltägliche Wahnsinn in Deutschland jetzt so: Die "kaufmännische Gutschrift“, also die im allgemeinen Sprachgebrauch so bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (A 14.3. Abs. 1 S. 6 UStAE) darf nicht mehr "Gutschrift" heißen. Denn... Erhält ein Unternehmer eine Stornorechnung, die als "Gutschrift" bezeichnet wird, dann schuldet er dem Finanzamt noch mal die darin ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c UStG. Es sei denn, er widerspricht der "Gutschrift". Das ist seit Juni tatsächlich so bei uns. eswegen der Vorschlag der Umbennenung.

Mal zusammengefasst:

 

Steuerrecht: Der Aussteller der Gutschrift rechnet Leistungen des Kunden ab, der Kunde ist der Leistungserbringer. Das war schon vorher so.

 

Handelsrecht: Der Aussteller der Gutschrift (also der Verkäufer) ist und bleibt der Leistungserbringer, wie schon in der ursprünglichen Rechnung. Neu ist dass diese Rechnungen, welche vom Leistungsempfänger ausgestellt werden den Begriff "Gutschrift" enthalten müssen. Ansonsten hat man als Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug mehr aus der Abrechnung.

Deshalb wurde auch der Katalog in  § 14 Abs. 4 S. 1 UStG um eine neue Nr. 10 erweitert. Guckstu hier.

 

Das ist der Grund warum die Stornos oder Vergütungen nicht mehr "Gutschrift" heißem sollen, weil es dann zusätzliche Verwirrung geben würde.

 

Rumata hat also Recht. Oder Eleazar, whoever. Wieso ist der eigentlich nicht mehr im Forum, denn an seinen Beiträgen steht immer noch Moderator. Weiß das einer? Rumata? CD2500?

Link to comment
Share on other sites

Forenmoderator CD2500 hat das wohl nicht so ganz verstanden worums geht, aber was soll? Geht ja auch um die User hier. ;)

 

Ich habe schon verstand worum es geht. Ich denke auch mit einer Abschlussprüfung zum Diplom-Kaufmann der IHK Baden-Württemberg, welcher bis zur Robhilanz bilanziert, es wohl auch besser wissen sollte. ;)

 

Bei einer Rückvergütung die als Korrekturbeleg in der FIBU gehandelt wird, entsteht immer eine Steuerschuld, die ausgeglichen werden muss. Sie vermindert deinen Gewinn und auf der anderen Seite bekommst du die zuviel bezahlte Steuer wieder zurück, weil du ja für die Ware zuviel Steuer bezahlt hast, also einen höheren Betrag eingenommen hast und für diesen auch eine höhere Steuer abgeführt hast.

Du sprichst Dienstleistungen an, nun diese werden anders geregelt, denn hier gibt es in der Regel auch keine Rückvergütung. Ich kenne keinen Unternehmer, der eine Vorauszahlung leistet, sondern erst nach Fertigstellung der Dienstleistung. Ausnahme hier bilden Verträge wie Providing (Servermiete), usw. wofür man sehr oft in Voraus zahlt.

 

 

 

 

Wieso ist der eigentlich nicht mehr im Forum, denn an seinen Beiträgen steht immer noch Moderator. Weiß das einer? Rumata? CD2500?

 

Ich nehme hierzu keine Stellung. Ehrlich gesagt hinterfrage ich auch keine Entscheidungen die Prestashop Head trifft. Mich gehen solche Dinge nichts an. Bin so wie jeder andere hier ein simply User, auch wenn mit einem höheren Gruppenstatus. Was die Moderatorenliste anbelangt, die ist seit langem total fehlerhaft. Dort wird die Hälfte der Moderatoren garnicht angeführt. Ist ein bekannter Bug der Forumsoftware, der noch nicht behoben wurde.

Link to comment
Share on other sites

Sorry, CD25000, ich rede hier von Tatsachen.Die findest du in zahlreichen Beiträgen im Internet. Schön, dass du auch studierst, es ist immer gut, was dazu zu lernen? 

 

Wir können das auch gern auf die wissenschaftliche Ebene heben. Als Anfangslektüre zur angesprochenen Problematik rate ich dir zu: BB 2012, S. 2859ff (Beer), NWB 2013, S. 1278ff (Langer & Hammer). Die Kürzel dürften dir als Studentin ja geläufig sein.

Am besten, du machst dich einfach sachkundig. Weißt du, das ist immer von Vorteil und hat eigentlich noch nie geschadet.

 

Und pardon, welche Entscheidungen hinterfragst du nicht? Könntest du dich vielleicht klarer ausdrücken? Oder bin ich der einzige, der nicht weiß was hier läuft. Höherem Gruppenstatus und simply user? Was soll denn das heißen?

Allmählich blicke ich hier nicht mehr durch.  :wacko: 

Link to comment
Share on other sites

Ich habe auch zuerst das Selbe gdacht wie du. Aber deswegen steht da wohl auch, dass es nur um Deutschland geht und nicht um Schweiz oder Österreich. Ich hab nämlich mal nachgeforscht. Bei euch in der Schweiz mag ja die Steuerschiuld durch die Gutschrift sinken, aber in Deutschland steigt sie neuerdings.

 

Also, in meinem Post gestern und in der Antwort von CD2500 ging es ja um die "kaufmännische Gutschrift“ nach Handelsrecht (neu Rückvergütung) weil nur diese fürs Sprachpaket relevant ist. Ich denke nicht, dass sich die DACH-Länder in diesem Punkt steuerrechtlich unterscheiden. Finde CD2500 hat es anschliessend sehr gut und logisch beschrieben.

 

 

Steuerrecht: Der Aussteller der Gutschrift rechnet Leistungen des Kunden ab, der Kunde ist der Leistungserbringer. Das war schon vorher so.

Kannst du da mal zur Klarheit ein kurzes Beispiel aus der Praxis machen, weil ich als Nicht-Steuerexperte hatte es so interpretiert:

 

Ich habe einem Kunden einen PrestaShop installiert und er schuldet mir nun 200 EURO. Mein Kunde repariert mir nun aber meinen Server für 100 EURO. Aus diesem Grund erhält er von mir eine "steuerrechtliche Gutschrift" und ich stelle ihm nur noch 100 Euro in Rechnung.

 

 

Edited by Pronux (see edit history)
Link to comment
Share on other sites

Die Quintessenz des Topics #258 lautet: Für Shopbetreiber die B2B-Shops betreiben, sollte der Beleg "Gutschrift" umbenannt werden in eines der vorgeschlagenen Namen.

 

Dazu verwendet man den Tab-Reiter "Lokalisierung -> Übersetzungen >Übersetzungen PDF-Dateien", suche dort nach Gutschrift und ändere den Belegnamen ab.

 

Es kann gerne weiterdiskutiert werden, jedoch ist es nicht die Aufgabe eines Software-Forums rechtliche Dinge klarzustellen oder abzuklären. Dazu sollte jeder Unternehmer seinen Steuerberater, bzw. Anwalt konsultieren.

Link to comment
Share on other sites

An dieser Stelle hat die Diskussion sicher nichts zu suchen weil es nicht mehr um Übersetzung geht. Gibt es denn in diesem Forum vielleicht einen Moderator, der diese Beiträge in einen eigenen Topic verschieben kann???

@CD2500

Für Shopbetreiber, die rechtliche Fallstricke vermeiden wollen, finde ich das aber schon wichtig. Vielleicht stellen sie dann ihrem Steuerberater gleich die richtigen Fragen.

@Pronux
Hmm, das war wohl ein Missverständnis. Mir gings einzig und allein nur ums Handelsrecht. VIst nicht bös gemeint, aber du kommst mit Logik odr gar common sense im deutschen Steuerrecht nicht weit. ;)

mal ein paar Beispiele für "Gutschriften": Handelsvetreter, denen das Unternehmen, dem Umsätze vermittelt werden, eine Gutschrift über die von diesem verdiente Provision erteilt. Oder Autoren eines Verlags,die von diesem eine Gutschrift über Tantiemen aus den verkauften Büchern erhalten.

Solche "Exoten" sind künftig "Gutschriften" und müssen auch zwingend als Gutschrift bezeichnet werden, um den Vorsteuerabzug zu sichern. Du kannst sie auch auf Englisch "self-billing invoice" nennen. Ist auch zulässig.

Zu allem Überfluss hat der BGH mit Urteil vom 23.01.2013 (XI R 25/11, veröffentlicht 20.3.2013) entschieden, dass bei einem Widerspruch des Gutschriftempfängers (also des Unternehmens, das geliefert oder eine Dienstleistung erbracht hat) die Gutschrift die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung selbst dann verliert, wenn die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht.

Um mal dein Beispiel zu nehmen:
Steuerrechtlich kann dein Kunde DIR eine Gutschrift erstellen und nicht umgekehrt. Natürlich kannst du ihm eine ermäßigte Rechnung stellen. Aber du solltest dich hüten, in dieser Rechnung den Begriff Gutschrift zu verwenden. Denn du gewährst deinem Kunden ja einen Preisnachlass. Nenn es von mir aus "Entgeltermäßigung" oder "Entgeltminderung" oder auch "Rechnungskorrektur". Dann kräht kein Hahn danach.

Link to comment
Share on other sites

An dieser Stelle hat die Diskussion sicher nichts zu suchen weil es nicht mehr um Übersetzung geht. Gibt es denn in diesem Forum vielleicht einen Moderator, der diese Beiträge in einen eigenen Topic verschieben kann???

 

Wieso das ? Beiträge über ein Thema sollten zusammenbleiben damit die Übersicht bewahrt bleibt.

Wie gesagt, der Name Gutschrift sollte umbenannt werden, damit er besser dem Gesetz entspricht. Alles weitere muss jeder Unternehmer mit seinem Anwalt und Steuerberater klären. Das Prestashopforum ist keine Plattform für Tipps oder Diskussionen über rechtliche Belange, sondern für Probleme mit der Software.

Die Problemlösung steht in meinem Topic #266 und damit ist es für Prestashop auch erledigt.

Link to comment
Share on other sites

@Mutabor danke für die Erläuterungen, kann mir jetzt ungefähr vorstellen um was es bei diesen Gutschriften nach Steuerrecht geht.

 

Nun, wie geht es denn jetzt in Zukunft weiter d.h. wie kommen solche und andere Änderungen ins DE-Sprachpaket?

Link to comment
Share on other sites

Dazu verwendet man den Tab-Reiter "Lokalisierung -> Übersetzungen >Übersetzungen PDF-Dateien", suche dort nach Gutschrift und ändere den Belegnamen ab.

 

Wenn du Probleme oder Fehlermeldungen mit den Übersetzungen haben solltest, dann lese bitte hier weiter: http://www.prestashop.com/forums/topic/192485-ubersetzungen-werden-nicht-gespeichert-bei-php-539/

 

Die Sprachpakete werden von einem in Frankreich beauftragten Übersetzungsbüro übersetzt, jeder User kann unter den Lokalisierungen die Übersetzungen nach seinem Geschmack und Belieben selbst anpassen.

Link to comment
Share on other sites

 

Die Sprachpakete werden von einem in Frankreich beauftragten Übersetzungsbüro übersetzt,

 

Also das heißt Eleazar macht das nicht mehr ? Was sollte denn dann de Post von rumata?

 

Ja klar, man kann alles selber übersetzen. Aber das ist doch wohl nicht der Sinn der Sache. Ich finde das eigentlich gut, so wie das hier läuft. Man findet was, und meistens hat dann Eleazar das in die Übersetzung eingebaut. Und damit ist jetzt Schluß? Oder wie meinst du das mit dem französischen Übersetzungsbüro? Wie kann man die denn erreichen?

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Die Sprachpakete werden von einem in Frankreich beauftragten Übersetzungsbüro übersetzt, jeder User kann unter den Lokalisierungen die Übersetzungen nach seinem Geschmack und Belieben selbst anpassen.

Es muss niemand etwas selbst übersetzen. Bitte genau lesen. Danke

Link to comment
Share on other sites

Also das heißt Eleazar macht das nicht mehr ? Was sollte denn dann de Post von rumata?

 

Ja klar, man kann alles selber übersetzen. Aber das ist doch wohl nicht der Sinn der Sache. Ich finde das eigentlich gut, so wie das hier läuft. Man findet was, und meistens hat dann Eleazar das in die Übersetzung eingebaut. Und damit ist jetzt Schluß? Oder wie meinst du das mit dem französischen Übersetzungsbüro? Wie kann man die denn erreichen?

 

Genau diese Fragen habe ich auch. 

Link to comment
Share on other sites

Hallo Pronux, die Sprachfiles wurden seit Anfang an teils manuell von bereitwilligen Usern und ein Übersetzungsbüro erstellt. Ich übernahm für ein Jahr die Übersetzungen komplett, dann gingen sie an eleazar. Jetzt werden sie wieder von ein Übersetzungsbüro gemacht. Wenn stellen nicht passend übersetzt sind, dann kann jeder User die Stelle für sich selbst und nach Belieben abändern. Prestashop ist ja flexibel genug, um hier jeden User gerecht zu werden.

 

Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht warum man einen so großen Wind um die Angelegenheit macht. Prestashop ist eine Open Source Software die kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Es kann jeder mithelfen, die Software zu verbessern, oder auch nicht. Bei anderer Software muss man für jedes Sprachpaket einen Obolus zahlen. Deshalb wenn hier nicht alles perfekt ist, dann kann man es ja auch ändern. Für sich selbst oder für die Community.

 

Wer sich als Übersetzer bereit erklärt, der ist herzlich eingeladen sich hier anzumelden: http://www.prestashop.com/de/contribute-prestashop-localization

 

Ja für mich kann der Topic auch unpinned gesetzt werden, da sich der Modus mittlerweile auch wieder auf Originalzustand zurückgeändert hat und nicht mehr aktuell ist. Von mir aus, kann man einen extra Topic eröffnen für gewünschte Änderungen ab Prestashop-Version 1.5.6 an den Übersetzungen. Dort kann dann jeder seine Wünsche deponieren, aber was nicht heißt, dass es auch zwingend so abgeändert wird.

Link to comment
Share on other sites

Sehr gut, ich hoffe alle Gemüter haben sich mit dieser Meldung jetzt gelegt. Sonst gibt es noch Plan B und wie gesagt, jeder kann sich ja bereitwillig erklären auch eine Part zu übernehmen um Prestashop so perfekt wie möglich zu machen für alle (oder zumindest die Mehrheit).

Link to comment
Share on other sites

besser spät als nie :(

 

Die Sprachpakete werden von einem in Frankreich beauftragten Übersetzungsbüro übersetzt, jeder User kann unter den Lokalisierungen die Übersetzungen nach seinem Geschmack und Belieben selbst anpassen.

 

Eleazar ist nach wie vor der Übersetzungsmanager, und diese Information (und diese Information ist Xavier und Francois-Marie bestätigt). Anderslautende Gerüchte sind eben nur Gerüchte ;)

 

Und hoffe sehr, dass er bald wieder ins Forum zurückkehrt und seine Pflichten wieder aufnehmen kann.

 

Gruß

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...