Jump to content

Funktion : An einen Freund senden, (Produktlink), rechtlich problematisch


Recommended Posts

  • 2 months later...

Hallo Juppijo,

 

ich sehe da keine Notwendigkeit und wüsste auch auf Anhieb nicht, auf welche Passagen des geltenden Online-Rechts du dich hier genau beziehst. Hast da da vielleicht ein paar Infos, die uns allen hier auf die Sprünge helfen können? Das wäre gut.

 

Ansonsten gilt, wenn du diesbezüglich Befürchtungen hast, musst du das Modul ja nicht nutzen und kannst es jederzeit deaktivieren. :)

 

Gruß

eleazar

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Hi,

 

die Funktion ist tatsächlich rechtlich bedenklich. Ging vor ca. zwei Jahren durch mehrere Blogs das Thema.

Grundsätzlich ist es so: Wenn der Freund einen Link auf ein Produkt erhält, kann das als unerwünschte Werbung gewertet werden.

Auch wenn man die Nachricht "im Namen des Freundes" versendet, fehlt eigentlich der Nachweis, dass es sich um den Freund wirklich handelt. Eine Art Double-Opt-In wäre somit notwendig. Leider finde ich den betreffenen Beitrag nicht mehr.

 

Daher: Bei schlechtem Baugefühl abschalten, oder auf das Modul verzichten und per mailto: und vorausgefüllten Feldern das E-Mail-Programm des Besuchers öffnen. http://de.selfhtml.org/html/verweise/email.htm

 

Viele Grüße,

Michaek

Link to comment
Share on other sites

Das ist nicht ganz richtig, Michael.

Denn der Absender wird immer dann auch angegeben, wenn sich der Kunde bereits eingeloggt hat. Um deine rechtlichen Bedenken zu zerstreuen, wäre es daher nur noch notwendig, in das Modul eine diesbezügliche Abfrage einzubauen und die Nutzung der Funktion nur angemeldeten Kunden zu gestatten.

 

Gruß

Rainer

Link to comment
Share on other sites

Hi,

 

die Funktion ist tatsächlich rechtlich bedenklich. Ging vor ca. zwei Jahren durch mehrere Blogs das Thema.

Grundsätzlich ist es so: Wenn der Freund einen Link auf ein Produkt erhält, kann das als unerwünschte Werbung gewertet werden.

Auch wenn man die Nachricht "im Namen des Freundes" versendet, fehlt eigentlich der Nachweis, dass es sich um den Freund wirklich handelt. Eine Art Double-Opt-In wäre somit notwendig. Leider finde ich den betreffenen Beitrag nicht mehr.

 

Daher: Bei schlechtem Baugefühl abschalten, oder auf das Modul verzichten und per mailto: und vorausgefüllten Feldern das E-Mail-Programm des Besuchers öffnen. http://de.selfhtml.org/html/verweise/email.htm

 

Viele Grüße,

Michaek

 

Sehe ich genauso wie Du Michael. Auch wenn der "Kunde" eingeloggt ist ist es kein Garant dafür, dass sich ein Bot eingeloggt hat und deinen Shop als Spammer missbraucht. Dieses Modul ist ohne double optin rechtlich mehr als bedenklich einzustufen und deshalb im deutschprachigen Raum nicht zu empfehlen. Bei meinen Kunden habe ich es nicht im Einsatz. Auch das Empfehlungsmodul (Kunde wirbt Kunde). Hier sind soviele rechtlich Grauzonen, die einem zur Falle werden können.

Link to comment
Share on other sites

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem sich ein Shop-Besitzer dafür verantworten musste, dass sein Shop gehackt und Shop-Funktionen missbraucht wurden. Könntest du da mal Beispiele nennen, Conny?

 

Und was genau sind deiner Ansicht nach in Deutschland die Grauzonen? Das ist ja für unsere Mitglieder wichtig. So ist mir das zu schwammig. Damit kann niemand etwas anfangen.

 

Welche Negativ-Erfahrungen kannst du denn aus Deutschland berichten zum Thema? Kennst du Abmahnungen wegen eines Tell-a-friend-Moduls, die sich auf PrestaShop übetragen lassen?

 

Derzeit gibt es - so weit ich weiß -  nur zwei Gerichtsurteile, die sich mit diesem Thema befasst haben, die alte Entscheidung des OLG Nürnberg von 2005 und ein neueres Urteil des LG Berlin in 1. und 2. Instanz in Bezug auf die Empfehlung eines kostenpflichtigen Shopping-Clubs. Ich halte es angesichts dieser dürftigen Rechtslage nicht für angebracht, das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern am Modul festzuhalten, wenn

 

- die E-Mail dem Empfänger als E-Mail des Empfehlenden erscheint, also desssen Namen oder E-Mail

  enthält.

- der Text der E-Mail nicht als Werbetext des Shops missverstanden werden kann, was bei der gezielten

  Einzelempfehlung von Produkten wohl kaum der Fall ist.

- sich die Mail werbender Hinweise für den Shop enthält und auf die Mitteilung über die Existenz der

  Website beschränkt

- und auch sonstige Aufforderungen an den Kunden (z. B. noch weitere E-Mail-Adressen einzugeben)

  unterbleiben.

 

(Es ist wirklich ätzend, dass seit dem Update der Forums-Software die Aufzählung mit Buttons oder Zahlen nicht mehr korrekt dargestellt wird. Da muss man immer noch nachbessern. :( )

Edited by eleazar (see edit history)
Link to comment
Share on other sites

 

... die E-Mail dem Empfänger als E-Mail des Empfehlenden erscheint, also desssen Namen oder E-Mail

  enthält...

ich habe versuchsweise die "Tell a friend"- Funktion mal aktiviert (PS 1.5.5). Absender der Mail ist der Shop nicht der Empfehlende!

Der Empfehlende kann weder seine eigene e-mail-adresse noch seinen Namen eingeben.

 

Habe ich da was falsch konfiguriert - oder gibt es mehrere "Tell a friend"- Module

 

Grüsse

Whiley

Link to comment
Share on other sites

 

 

Hier sind soviele rechtlich Grauzonen, die einem zur Falle werden können.

Daher im Zweifelsfall besser nicht nutzen. Weder du noch ich eleazar sind Rechtsexperten, aber ich im Gegensatz trage Verantwortung für meine Kunden. Ich mache keine Hysterie daraus, aber als verantwortlicher für meine Beratungstätigkeit lege ich die Karten auf den Tisch. Entscheiden muss der Kunde selbst. Bis jetzt hat sich aber noch keiner gegen meine Bedenken aufgebaumt. Letztendlich muss er ja eine eventuelle Abmahnung zahlen und nicht ich.

Link to comment
Share on other sites

Tut mir leid, Conny, aber ich halte wenig davon, diffuse Ängste zu schüren, und ich bitte dich, das auch nicht zu tun. (Im Übrigen kannst du dir doch gar kein Urteil über meine Kenntnisse in juristischen Fragen erlauben. ;))

 

Wir haben es hier teilweise mit Usern zu tun, die sich wirklich mit Vielem nicht sonderlich gut auskennen. Sie erwarten deshalb Fakten - und keine wolkigen Drohkulissen.

Ich habe dich aufgefordert, stichhaltige Argumente zu liefern. Offenbar ist dir dies nicht möglich. Das ist schon ok, du sagst ja selbst, du seiest keine Rechtsexpertin. Ich werfe dir das auch keineswegs vor. Nur kannst du in einem solchen Fall auch keine substantiierten Ratschäge erteilen - weder pro noch contra. Weil du es eben nicht genau weißt - woher auch, wenn es selbst für uns deutsche Staatsbürger nicht einfach ist, da noch durchzublicken.

 

Wäre es dann aber nicht besser, du würdest dich bei Fragen des deutschen Internetrechts, die du selbst nicht schlüssig beantworten kannst, einfach zurückhalten? Bangemachen gilt nicht - auch nicht in Rechtsfragen! :)

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Hi,

 

ich habe nun ein wenig gesucht, und die entsprechenden Beiträge gefunden.

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20040185

 

Wichtig! Dieses Urteil ist wohl noch nichts rechtskräftig und stellt nur eine vorläufige Entscheidung im genannten Verfahre dar. Weitere Informationen finden sich in diesen Beiträgen:

http://www.damm-legal.de/olg-nuernberg-tell-a-friend-werbung-freundschaftswerbung-im-onlineshop-ist-wettbewerbswidrig

http://www.activemind.de/freundschaftswerbung-empfehlungsmarketing-datenschutz/

 

Am meisten Klarheit bringt dieser Beitrag:

http://www.rechtzweinull.de/archives/92-Empfehlungsmarketing-im-Internet-Tell-a-Friend-Funktion-nur-unter-engen-Grenzen-rechtlich-zulaessig.html

 

Beherzigt man die dort gegebenen Tipps, kann man durchaus mit dem Modul arbeiten, sollte aber entsprechende Urteile im Auge behalten.

 

Viele Grüße,

Michael

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig entschieden: 

 

Im Zweifelsfall besser nicht (nach meiner Meinung).

 

Und da hier sich ja mehr als bewiesen die Geister scheiden (auf Expertenebene) ist auf jeden Fall Vorsicht im Einsatz anzuraten. Das zitieren von Urteile ist zwar gut für diejenigen die den Ausgang weiterverfolgen möchten, aber hilft denjenigen, der dann doch mitreinrutscht und auf lange Prozesse warten muss, leider nicht. Das kostet Nerven und auch eine Stange Geld.

 

Da fährt man auf der besten Schiene. Was jeder einzelne dann im Endeffekt tut, das ist mir im Prinzip egal. Ich muss die Abmahnung ja nicht zahlen.

Link to comment
Share on other sites

@ Juppijo - Ich halte es wie lexweb - Im Zweifelsfall nicht verwenden. So ersparst du dir Zeit und Kosten.

 

Wenn du dennoch die gesetzten Links von lexweb verfolgst und die empfohlenen Anpassungen am Modul durchführst, hast du gute Chance. Ein Garant ist es aber nicht, da die beiden Fälle rechtlich noch nicht abgeschlossen sind.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...