Jump to content

Vorgezogene Recyclinggebühr für Schweizermarkt


fox@dog

Recommended Posts

Hallo Zusammen

 

Wir wollen in unserem Shop unter anderem auch Unterhaltungselektronik anbieten. Und in der Schweiz zahlt man diese Vorsteuer auf alle Elektronikartikel.

 

1: Weiss jemand wie oder wo man das machen kann? Die Steuer sollte im Warenkorb separat ausgewiesen werden mit vorgezogene Recyclinggebühr und sollte nur für das Elektrosortiment gelten.

 

2: Für diese Gebühr wird anscheinden mit einem Festenbetrag und nicht mit % gearbeitet. Das heisst, wir müssten für jeden Elektroartikel diesen Steuerbetrag hinterlegen.

 

Hat jemand Erfahrung mit dieser Steuer?

 

 

Gruss aus der Schweiz

 

www.zicando.ch (noch nicht IE tauglich)

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...

Hallo fox@dog,

 

Also wir haben in den letzten Jahren verschiedene Webshops auch im Elektronik-Bereich in der Schweiz erstellt. Im Gegensatz zur MWST muss die vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) gegenüber dem Kunden nicht ausgewiesen werden. Gem. SLRS müssen Verkaufsstellen nur die entsprechenden Geräte zurücknehmen:

 

 

Ab dem 1. August 2005 müssen alle Hersteller und Importeure für diese Gerätekategorien eine vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) abrechnen. Alle Verkaufsstellen müssen diese Geräte kostenlos zurück nehmen. Der Transport und das eigentliche Recycling müssen organisiert und die dadurch entstehenden Kosten durch die Einnahmen aus der vRG finanziert werden.

 

Seit ihr zu einem anderen Schluss gekommen? Würde mich interessieren...

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Hallo

 

Besten Dank für eure Antwort.

 

Wir haben jetzt die Öko-Steuer missbraucht. Haben einfach diese auf vRG um benamselt. Jetzt steht auf den Produktseiten unter den Elektronik-Artikel vRG CHF. X.-.

Gut zu wissen, dass diese nicht im Warenkorb ausgewiesen werden muss.

 

Dass hat uns schon ein wenig Kopfzerbrechen bereitet. Denn wir möchten keinen illegalen Shop anbieten.

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Hi,

 

Danke für die Info. Wenn Ihr "nur" an private Endkunden verkauft, würde ich das Thema vRG ganz weglassen. Ein Tipp: Schaut euch bei solchen Themen jeweils einfach an, wie es die grossen Online-Händler machen z.B. Digitec (dort wird vRG gar nicht erwähnt).

 

Denn wir möchten keinen illegalen Shop anbieten.

Also solange Ihr die MWST korrekt abrechnet und keinen riiiiisigen Umsatz habt, wird sich sowieso keine Behörde für euch interessieren ;)

Edited by Pronux (see edit history)
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Zurzeit bearbeiten wir nur den B2C-Markt. Aber unser nächstes Ziel für das nächste Jahr ist der B2B-Markt bearbeiten und da gelten wieder andere Regeln. Und wir müssen uns noch gedanken machen, wie wir dieses Ziel mit Prestashop verwirklichen können, da wir jetzt immer noch mit massiven Problemen kämpfen, um Prestashop stabil laufen zu lassen. Und als 2. gelten für den B2B-Markt wieder ganz andere Regeln.

 

Eins ist jetzt schon sicher, es kommt keine Langeweile auf. ;-)

 

Trotzdem vielen Dank für deine hilfreichen Infos.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...