Ludi Posted January 21, 2013 Share Posted January 21, 2013 Hallo Nebenleistungen (Versand, Verpackung) unterliegen ja der Hauptleistung (Produkt). Kaufe ich für 7% MwSt. dann nehme auf die Versandkosten ebenfalls 7%. Das gleiche bei 19%. Doch was wenn ich gemischt kaufe? Kann Prestashop die Steuern für Versandkosten anteilig berechnen, wenn Produkte mit verschiedenen Steuersätzen gekauft werden? Danke Gruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ludi Posted February 6, 2013 Author Share Posted February 6, 2013 Also es gibt Shops die das machen - also denke ich das es so richtig sein muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
eleazar Posted February 16, 2013 Share Posted February 16, 2013 Wie Ludi schon gesagt hat, gilt grundsätzlich: Hauptleistung geht vor Nebenleistung. D. h. beim überwiegenden Versand von Waren mit einem Steuersatz von 19% unterliegen die Versand- und Verpackungskosten auch diesem Steuersatz. Wird aber mal ein Produkt versendet, dass dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt, so sind auch die Versand- und Verpackungskosten mit diesem Steuersatz zu versteuern. Das ist relativ einfach, wenn nur ein Produkt verpackt und versandt wird. Die umsatzsteuerliche Beurteilung erfolgt problemlos mit 19% oder 7%. Wenn die Warenzusammenstellung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erfolgt (z. B. ein Buch [7%] und eine CD [19%]), müssen die Verpackungs- und Versandkosten entsprechend dem Verhältnis der Warenwerte in einen 19%igen und einen 7%igen Teil aufgeteilt werden. Besonderheiten gibts bei Verpackungskosten und Porto: Solange die übliche Verpackung keinen eigenen Gebrauchswert hat, ist von einer unselbständigen Nebenleistung auszugehen, die wie die Hauptleistung zu versteuern ist. Das UStG schreibt vor, dass sämtliche Gegenleistungen des Kunden, um die Ware zu erhalten, grundsätzlich umsatzversteuert werden müssen. Dazu zählen auch übernommene Portokosten. Zwar zahlt die Deutsche Post AG keine Umsatzsteuer für ihren Briefmarkenverkauf etc. Deshalb dürfen Sie aus diesen Rechnungen auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Aber diese Steuerbefreiung gilt auch nur für die Deutsche Post AG! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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