tingel Posted September 16, 2012 Share Posted September 16, 2012 Hi, Hab gerade mitgeteilt bekommen dass wir in Österreich verpflichtet sind eine UID Prüfung der Stufe 2 durchzuführen. Derzeit prüfen wir nach Stufe 1, also Richtigkeit der UID Nummer mittels dem Europäische MwSt.-Identifikationsnummer v1.0 von PrestaShop Modul . Stufe 2 wäre wenn man noch prüft ob der angegebene Firmenname zur UID passt. Gibts dazu vielleicht schon in Modul? Hier noch eine Infoseite: http://www.bmf.gv.at...4355/_start.htm Außerdem, wenn man ein deutsches ( oder ein anderes im EU Raum) Unternehmen anlegt mit deutscher UID) dann darf die Liefer und Rechnungsadresse nur in Deutschland sein. Gibts dafür vlt auch eine Möglichkeit zur Prüfung? lg Link to comment Share on other sites More sharing options...
tingel Posted September 21, 2012 Author Share Posted September 21, 2012 Also zu einer automatischen Stufe 2 Prüfung hab ich immer noch gar nix im Internet gefunden.... scheint so als müsste das manuell geprüft werden? Für letzteres habe ich nur die Option im Backend gefunden ob die Steuern auf Liefer- oder Rechnungsadresse basieren soll, was aber auch nicht wirklich weiter hilft... Irgendjemand ein Modul oä. für eines der Probleme parat? Link to comment Share on other sites More sharing options...
guest* Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Derzeit kein anderes Modul für die Prüfung in Planung. Es gibt auch nur dieses Standard von PS. Manuelle Prüfung durchführen. Wobei ich gestehen muss, dass ich das auch das erste Mal höre, was dein FA da von sich gibt. Mich haben sie noch nie gefragt, ob ich das überhaupt prüfe und es kommt auch sehr oft vor, weil die UID ja auf der Homepage steht uns Unternehmen aus dem EU-Raum einfach als Käufer angeben, obwohl wir niemals dort eingekauft haben... UID ist auch nicht alles. Die soll ja wie es FR schon praktiziert wird irgendwann mit der EORI verschmelzen... Also nur noch 1 Nr. für alles. Ich würde da also nicht so viel Zeit investieren... Eine Abfrage-Plattform hierzu gibt es bereits: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=de Link to comment Share on other sites More sharing options...
tingel Posted September 21, 2012 Author Share Posted September 21, 2012 Ok danke, hast du für den 2. Punkt vlt auch eine Idee? Link to comment Share on other sites More sharing options...
guest* Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 nein. Nur als manuelle Prüfung mit den Tools der Finanz ? Lass dir von deiner Quelle den Link geben, wenn der es doch so gut weiss... Ich befasse mich schon lange auf EU-Ebene mit Recht und Steuern innerhalb der EU und den versch. Länderanforderungen, kenne aber auch keines extra für Step-2. In der Regel wird mit dem Tool nur die Existenz geprüft. http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/ http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/faq.html#item_6 Und das ist eigentlich der offiziellen Link der Europäischen Kommission. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tingel Posted September 21, 2012 Author Share Posted September 21, 2012 Jo ok danke das muss man dann eh so hinnehmen aber eigentlich meinte ich jetzt mit dem 2. Punkt: Außerdem, wenn man ein deutsches ( oder ein anderes im EU Raum) Unternehmen anlegt mit deutscher UID) dann darf die Liefer und Rechnungsadresse nur in Deutschland sein.Gibts dafür vlt auch eine Möglichkeit zur Prüfung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
guest* Posted September 22, 2012 Share Posted September 22, 2012 nein. Nur als manuelle Prüfung mit den Tools der Finanz ? Lass dir von deiner Quelle den Link geben, wenn der es doch so gut http://ec.europa.eu/...n_customs/vies/ http://ec.europa.eu/...faq.html#item_6 Und das ist eigentlich der offiziellen Link der Europäischen Kommission. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tingel Posted September 22, 2012 Author Share Posted September 22, 2012 Aber was hat das mit den Tools der Finanz zu tun - es geht nur darum im Bestellvorgang ob Land von Lieferadresse == Land von Rechungsadresse Link to comment Share on other sites More sharing options...
guest* Posted September 23, 2012 Share Posted September 23, 2012 Ich verstehe nicht deine Frage. Ob es verhindert werden kann, dass man woanders hinliefert, wenn man eine UID angibt ? Die Antwort ist nein. Außerdem obliegt die Verantwortung der Finanz gegenüber immer demjenigen, der eine UID bekanntgibt. Macht er eine falsche Angabe oder Aussage, dann hat der Verkäufer auch wenig damit zu tun. Es gibt so einige die UID missbrauchen... Bisher wurden wir vom FA immer gebeten eine Stellungnahme abzugeben und das war es auch. Wenn einem eine UID zugeteilt wird, kommt auch ein Schreiben mit, wie diese einzusetzen ist. Jeder ist für seine Finanzen selbst zuständig und nicht der Verkäufer... Ein check der UID findet nur auf Existenz oder Nicht-Existenz statt. Für einen Missbrauch kann man zwar Hindernisse einbauen, aber nicht wirklich ganz verhindern. Eine Manuelle Prüfung ist hier auf jeden Fall immer ratsam. Sich z.B. die Bestätigung per Mail/Fax zusenden lassen... Das machen auch die meisten seriösen Unternehmen so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now