14 hours ago, rictools said:Eine Limited in GB, also außerhalb der EU, dürfte erheblich aufwändiger sein und viele Kunden werden wohl auch lieber bei einem Shop mit Sitz in Deutschland bestellen ...
Das legt sich langsam, die alte Schule die eh viele zu schnell und unfundiert urteilt stirbt ja langsam aus oder geht in Rente.
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2. OLG Frankfurt: Fehlende Angaben zum Versand bloße Bagatelle
Auch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 27.07.2011, Az: 6 W 55/11) beschäftigte sich mit einem ähnlichen Fall. Zwar verstoße der Händler mit dem Hinweis „Auslandsversand auf Anfrage“ gegen die Vorgabe aus § 1 Abs. 2 PAngV, aber die Bagatellgrenze aus § 3 UWG sei damit noch nicht überschritten. Der Antragsgegner handle noch nicht wettbewerbswidrig.
Bei Kleinbeträgen kann man es also so halten. Und wer zu hohe Versandkosten nennt, um dann die korrekte Porto Summe per Email oder Whatsapp anbieten kann, um sie zu erledigen, könnte auch gehen. Ich sehe die Kommunikation zwischen Kunden und Geschäft als Plus. Wenn man sich die Shops vieler ansieht, scheinen sie es aber anders zu sehen.