Das Rechtssicherheitsmodul setzt voraus, dass die Bruttopreise bei den Versanddienstleistern angegeben werden. Wer also das Modul "Rechtssicherheit" im Einsatz hat, sollte nach der Umstellung keine Probleme haben. Aus dem Bruttobetrag wird für die Bestellung/ Rechnung der Steuerbetrag errechnet. Egal ob mit Anhebung der Nettopreise (bei Beibehaltung der Bruttopreise) oder anders herum.
Wer also auch hier bei den Versandkosten den Steuervorteil an den Endverbraucher weiter geben möchte, kann das bei den Versanddienstleistern im Nachgang der Steuerumstellung machen.
Viele Grüße
Chris