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Vom 01.07. bis zum 31.12.2020 wird der USt.-Satz von 19% auf 16% abgesenkt.

Hat jemand Informationen wie zeitnah diese Maßnahme umgesetzt werden muss? Insbesondere die Rückstellung in der Silvesternacht dürfte Probleme bereiten, da sie wohl händisch vorgenommen werden muss – zumindest in PS 1.6.1.10 habe ich keine Möglichkeit gefunden dies automatisiert über eine Zeitsteuerung vornehmen zu lassen.

Ein Kopieren der Steuerregel (19%), verbunden mit der Übernahme aller davon betroffenen Länder scheint nicht möglich zu sein.
- Beim Anlegen einer neuen Steuerregel werden bei der Auswahl „Alle“ auch die Non-EU  Länder hinzugefügt, die dann alle wieder herausgelöscht werden müssen.
- Bei der Auswahl eines einzelnen Landes finde ich keine Möglichkeit weitere Länder der Steuerregel hinzuzufügen; es müssen also für alle 27 (28?) EU-Staaten jeweils ein Steuersatz von 16% angelegt werden.

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vor einer Stunde schrieb Claudiocool:

Dann warten wir mal ab, ob da dann tatsächlich auf 19 zurückgegangen wird.....

Selbstverständlich, das ist bereit jetzt so festgelegt, der MwSt-satz liegt nach wie vor bei 19% und wurde nur  in genau festgelegtem zeitlichen Rahmen  für 6 Monate vorübergehend reduziert.

Wenn dem nicht so wäre würde ja auch der bezweckte Kaufdruck garnicht aufgebaut..

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vor 1 Stunde schrieb Claudiocool:

Dann warten wir mal ab, ob da dann tatsächlich auf 19 zurückgegangen wird.....

… wenn dann bei dieser Gelegenheit der USt.-Satz nicht zum Abbau der Staatsverschuldung auf über 19% erhöht wird.
Zumal (wahrscheinlich) zum 01.01.2021 es auch eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (was für ein Wort!) für mehrwertsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Warenlieferungen kommt. Warenlieferungen an Endkunden in EU-Länder müssen dann mit dem USt.-Satz des Lieferlandes berechnet werden. Deutschland liegt mit seinen 19% USt. sowieso am unteren Ende  der Skala aller europäischen Länder, eine Harmonisierung der USt.-Sätze in der EU würde viele Probleme hinfällig machen.

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11 hours ago, Ritter said:

Zumal (wahrscheinlich) zum 01.01.2021 es auch eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (was für ein Wort!) für mehrwertsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Warenlieferungen kommt.

Aktuell ist es eher unwahrscheinlich, dass dieser Zeitplan mit einem Schwellenwert von jährlich gerade mal 10.000 € summarisch über alle EU-Länder eingehalten werden kann: https://www.schomerus.de/blog/umsatzsteuer/e-commerce-umsetzung-der-neuregelung-ab-2021-fraglich-2/

Da ist wohl noch eine Verschnaufpause bis 2014 drin.

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