Hallo Andi,
ist jetzt nicht was du wissen willst, aber soweit ich weiß (mit meinem rechtlichen Halbwissen) ist es nicht mehr Rechtens, laut bestehenden Datenschutzrichtlinien, grundsätzlich bei jeder Bestellung das Geburtsdatum zu erheben. Da müssen triftige Gründ vorliegen (z.B. nur Artikel (Bildträger etc.) ab 18). Und dann auch nur, soweit ich weiß, in Verbindung mit Versandverfahren, die sicherstellen, dass der Artikel bei genau der Person die bestellt hat, ankommt (PostIdent etc.).
Selbst, wenn man nur einige entsprechende Artikel im Shop hat, "darf" man nicht grundsätzlich bei jeder Bestellung das Geburtsdatum erheben, soweit ich weiß.
Siehe Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.