karpfensami Posted December 12, 2019 Share Posted December 12, 2019 Hallo zusammen, neben unseren eigenen Produkten die wir EU weit verkaufen, haben wir jetzt auch Produkte mit Exklusivverkauf auf drei Länder beschränkt. Wie kann ich das Einstellen, dass diese Produkte nur für diese drei Länder sichtbar und bestellbar sind. PS: 1.7.6.1 Vielen Dank im Voraus! VG Christoph Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted December 13, 2019 Share Posted December 13, 2019 Das ist nach aktueller Rechtslage in der EU nicht zulässig, du darfst nur den Versand auf die drei Länder beschränken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karpfensami Posted December 13, 2019 Author Share Posted December 13, 2019 Danke für die Info! VG Christoph Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wuschel Posted December 14, 2019 Share Posted December 14, 2019 On 12/13/2019 at 1:11 AM, rictools said: Das ist nach aktueller Rechtslage in der EU nicht zulässig, du darfst nur den Versand auf die drei Länder beschränken. Ist in dieser Ausschließlichkeit nicht richtig. Es wäre sinnvoll, sich die entsprechende EU-Richtlinie zum Geoblocking und hier insbesondere den Paragraphen 15 genauer anzusehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rictools Posted December 14, 2019 Share Posted December 14, 2019 Ich kann da ohne Hilfe keinen Paragraphen 15 finden (ich finde überhaupt keine Paragraphen darin ...). Vielleicht kannst du genauer erläutern, worauf du hinauswillst. Meines Wissens ist eben genau das, was der TE will, klassisches Geoblocking. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wuschel Posted December 14, 2019 Share Posted December 14, 2019 (edited) 2 hours ago, rictools said: Ich kann da ohne Hilfe keinen Paragraphen 15 finden Sorry, da habe ich was durcheinander gebracht. (Immer besser, vorher nochmal nachzuschlagen! 😒) Der Erwägungsgrund 15 in Art.4.1 bezieht sich auf länderspezifische AGB. Aber an anderer Stelle in Artikel 4.1 heißt es, dass es zukünftig grundsätzlich untersagt sei, Waren und Dienstleistungen je nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz der Käufer zu unterschiedlichen Bedingungen anzubieten. Meines Erachtens kann man daraus nicht den Schluss ziehen, dass es keine länderspezifischen Produktangebote geben darf. In der Richtlinie werden sogar Beispiele dafür genannt. Also mal ein Extrembeispiel, aus dem man bitte keine falschen Schlüsse auf meine politische Gesinnung treefen sollte. Du könntest in einem Buchshop Hltlers Mein Kampf zwar in den USA anbieten, aber nicht in Deutschland. Oder irgendeinen Artikel, der bei uns nicht nachgefragt wird, anderswo aber durchaus. Du darfst ihn nur nicht zu unterschiedlichen Bedingungen und Preisen anbieten. Oder genauer: In der Regel - denn auch hier sind Ausnahmen vorgesehen! Edited December 14, 2019 by Wuschel (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted December 15, 2019 Share Posted December 15, 2019 Die VO-Geoblocking (Gesetz) ist in diesem Punkt ein-eindeutig. In §3 Abs. 1 heißt es: (1) Einem Anbieter ist es untersagt, den Zugang von Kunden zu der Online-Benutzeroberfläche des Anbieters aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden durch technische Mittel oder auf anderem Wege zu sperren oder zu beschränken. Eine Lieferpflicht in alle Länder ist hingegen nicht vorgeschrieben. Grüsse Whiley Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wuschel Posted December 15, 2019 Share Posted December 15, 2019 Sicher, aber nirgendwo steht, dass ich in jedem Land exakt das Gleiche anbieten muss. Ich darf nur nicht gleiche Produkte mit unterschiedlichen Preisen je nach Land anbieten. Bei Bestellung via anderem Landeskürzel greift dann Plan B: 9 hours ago, Whiley said: Eine Lieferpflicht in alle Länder ist hingegen nicht vorgeschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whiley Posted December 15, 2019 Share Posted December 15, 2019 vor 30 Minuten schrieb Wuschel: Sicher, aber nirgendwo steht, dass ich in jedem Land exakt das Gleiche anbieten muss. Verstehe ich jetzt nicht. Du bietest doch garnicht länderspezifisch an. Jeder europäische Kunde muß auf jeden deiner Shops (egal in welcher Sprache oder an welchem Standort) zugreifen können. Also wenn du einen Shop in deutscher Spache betreibst, der sagen wir Tiernahrung inkl. Katzenfutter anbietet und du betreibst einen Shop in bulgarischer Sprache in dem Tiernahrung ohne Katzenfutter angeboten wird, dann darf der bulgarische Kunde eben doch dein Katzenfutter in deinem deutschsprachigen Shop bestellen - nur eben könntest du dort Bulgarien als Lieferland ausschließen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wuschel Posted December 15, 2019 Share Posted December 15, 2019 (edited) 3 hours ago, Whiley said: dann darf der bulgarische Kunde eben doch dein Katzenfutter in deinem deutschsprachigen Shop bestellen Richtig! Um dann automatisch die Meldung zu bekommen, dass er von dort aus nicht beliefert wird. Du darfst ihn nur nicht ebenso automatisch auf seinen landessprachlichen Shop umleiten und schon gar nicht in diesem Shop dasselbe Produkt zu einem anderen Preis anbieten, durchaus jedoch zu anderen AGB und Lieferbedingungen. Es wäre auch kein Rechtsverstoß, wenn er dann feststellt, dass das deutsche Katzenfutter in der bulgarischen Shopversion gar nicht angeboten wird. Denn dazu kann dich der Gesetzgeber nicht zwingen. Viel Lärm um Nichts, wenn man nicht gerade in der Champions-League der Anbieter spielt. Edited December 15, 2019 by Wuschel (see edit history) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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