„Kaufen“ reicht für die Erfüllung der Button-Lösung nicht aus!
Wie realitätsfremd Urteile deutscher Gerichte sein können hat das Amtsgericht in Köln mal wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Nach Ansicht des Gerichts soll die Button-Beschriftung “kaufen” unzureichend sein, da mit dem Wort “k...